Duales Studienangebot
Ein duales Studium ist das Richtige für Sie, wenn Sie eine praktische Ausbildung mit einer wissenschaftlichen Qualifikation vereinen möchten. Durch eine hervorragende Verbindung von Theorie und Praxis werden Führungskräfte ausgebildet, die beim Berufsstart sowohl über die notwendigen technischen/kaufmännischen Fertigkeiten, als auch über bereits umfangreiche praktische Erfahrung verfügen.
Im Rahmen des dualen Studiums werden zwei Studienmodelle unterschieden:
- Verbundstudium und
- Studium mit vertiefter Praxis
hochschule dual: Duales Studium in Bayern
Referenzen
Verbundstudium
Sie möchten studieren und gleichzeitig einen Berufsabschluss erlangen? Dann ist das Verbundstudium das Richtige für Sie.
Wie funktioniert das Verbundstudium?
- Sie suchen sich an der OTH Amberg-Weiden ein Studienfach aus, das Sie in Kombination mit einer Lehre studieren können. Eine Übersicht über alle Verbundstudiengänge erhalten Sie in der Datenbank.
- Im Anschluss bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen Ihrer Wahl, das mit der OTH Amberg-Weiden im gewünschten Studiengang kooperiert. Welche Unternehmen das sind, erfahren Sie in der Datenbank. Oder Sie bewerben sich in einem Unternehmen Ihrer Wahl, das noch nicht kooperiert (fragen Sie dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der OTH Amberg-Weiden).
- Nun schließen Sie mit Ihrem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag ab und bewerben sich dann um einen Studienplatz an der OTH Amberg-Weiden.
- Nach bis zu 14 Monaten im Betrieb beginnt Ihr Studium an der OTH Amberg-Weiden. Hochschul- und Praxisphasen wechseln sich nun im Studium ab.
- Ihre IHK-/HWK-Prüfung oder die anderer zuständiger Kammern absolvieren Sie in der Regel im 3. Ausbildungsjahr.
- Nach bestandener Berufsabschlussprüfung durchlaufen Sie in den vorlesungsfreien Zeiten und ggf. zusätzlichen Praxissemestern im Studium weitere Praxiseinheiten im Betrieb.
- Das duale Studium endet mit der betriebsnahen Bachelorarbeit.
Wie ist man vertraglich abgesichert?
Vor Beginn des Verbundstudiums schließen Sie mit Ihrem Unternehmen einen Vertrag, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Urlaubsanspruch, Vergütung usw. geregelt sind (z. B. Berufsausbildungsvertrag + Bildungsvertrag).
Studium mit vertiefter Praxis
Sie möchten direkt zweigleisig starten, Studium und Praxis sollen sich von Anfang an sinnvoll ergänzen? Ihr Ziel ist keine integrierte Berufsausbildung, sondern die Sammlung berufsnaher Betriebspraxis?
In diesem Fall ist das Studium mit vertiefter Praxis die richtige Wahl. Studium und Praxistätigkeit im Unternehmen sind aufeinander abgestimmt, Hochschulzeiten und Berufspraxis wechseln von Beginn an ab. Sie durchlaufen intensive Praxisphasen, in denen Sie Ihr Unternehmen gründlich kennenlernen. Das starke Plus: bis zu 100 Prozent mehr Praxis als im herkömmlichen Studium.
Und bereits nach 3,5 Jahren hast du einen anerkannten Studienabschluss in der Tasche.
Wie funktioniert das Studium mit vertiefter Praxis?
- Sie suchen sich an der OTH Amberg-Weiden Ihren gewünschtes Studienfach als Studium mit vertiefter Praxis aus. Eine Übersicht über alle Studiengänge mit vertiefter Praxis finden Sie in der Datenbank.
- Sie bewirben sich bei einem Unternehmen, das mit der OTH Amberg-Weiden im gewünschten Studienfach kooperiert. Welche Unternehmen das sind, erfahren Sie in der Datenbank. Oder Sie bewirben sich in einem Unternehmen frei nach Ihrer Wahl, das noch nicht kooperiert (fragen Sie dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der OTH Amberg-Weiden).
- Nach Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Ihrem Unternehmen kümmernSie sich um den gewünschten Studienplatz. Und los geht's.
ODER: Sie starten zunächst mit dem Studium und finden während des Studiums (1.-3. Semester) nach demselben Schema wie oben beschrieben ein Unternehmen für die Praxisphasen ab dem 2./3./4. Semester.
FAZIT: Der Einstieg in das Studium mit vertiefter Praxis ist flexibel. Welche Modalität gewählt wird, hängt auch vom Unternehmen ab.
- Hochschul- und Praxisphasen (Praxisphasen während des Praxissemesters und der Semesterferien) lösen sich im Studium regelmäßig ab. Sie steigen intensiv in die Berufspraxis ein, indem Sie neben Projektarbeiten das „Tagesgeschäft“ im Vertragsunternehmen erledigen. Der Übergang in den Beruf ist durch die gründlichen Praxiserfahrungen fließend.
- Sie beenden das duale Studium mit der praxisorientierten Bachelorarbeit im Unternehmen.
Qualität
Alle dualen Studienangebote, die das Gütesiegel „hochschule dual“ erhalten und unter der Dachmarke hochschule dual vermarktet werden (z.B. durch Aufnahme in den Studienführer, Vorstellung auf der Website hochschule-dual.de, etc.) erfüllen ganz bestimmte Qualitätssstandards.
Damit gewährleistet die Marke „hochschule dual“ die Hochwertigkeit und Attraktivität aller dualen Studienangebote der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Vorteile
Das duale Studium eröffnet optimale Karrierechancen.
Durch die Verzahnung von Theorie und Praxis erwerben Sie in kürzester Zeit eine hochqualifizierte und umfassende akademische Ausbildung, die dem heutigen Anforderungsprofil der Unternehmen in vollem Maße entspricht.
Dies spricht für das duale Studium:
- umfangreiche Praxis- und Berufskenntnisse im Unternehmen Ihrer Wahl
- optimale Einbindung in betriebliche Strukturen, Arbeitsweisen und Projektabläufe
- wichtige Schlüsselqualifikationen in der Praxis werden trainiert
- finanzielle Absicherung durch kontinuierliche Vergütung Ihrer Leistung
- glänzende Job- und Karrierechancen – die Übernahmequote beträgt fast 100 %.
- speziell im Verbundstudium verkürzt sich die Gesamtausbildungszeit um z. T. mehrere Jahre (im Vergleich zum herkömmlichen Weg: erst Lehre, dann Studium).
- früherer Einstig in den Wunsch-Beruf und fließender Übergang von Studium und Beruf.
Datenbank
Eine Übersicht über alle dualen Studienmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenbank.
OTH Professional ist zudem Mitglied von „hochschule dual“. Im Studienplatz-Portal von hochschule dual haben Sie die Möglichkeit, nach allen dualen Studienangeboten an den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu suchen.
Wie bewerben?
Wie bewirbt man sich?
- Mit Abitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung (oder gleichgestellter Fortbildungsprüfung) erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Hochschule. Für besonders qualifizierte Berufstätige ist auch ein fachgebundener Zugang möglich.
- Mindestens 18 Monate vor dem Schul- oder Berufsabschluss sollten Sie sich über geeignete duale Studiengänge informieren. Früh dran zu sein, ist insbesondere beim Verbundstudium sehr wichtig.
- Ca. 12 bis 14 Monate vor Start des dualen Studienprogramms bewerben Sie sich bei den Unternehmen Ihrer Wahl um einen Ausbildungsplatz. Es ist auch möglich, sich bei Unternehmen zu bewerben, die noch nicht mit uns zusammenarbeiten (fragen Sie dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der OTH Amberg-Weiden).
- Wenn Sie den Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag im Unternehmen erfolgreich abgeschlossen haben, bewerben Sie sich an der Hochschule um Ihren Studienplatz. Beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen an der Hochschule.
Bewerbungsfristen für das Hochschulstudium:
Wintersemester: 01. Mai – 15. Juli
Sommersemester: 15. November – 15. Januar
Bewerbungsfristen für einen Ausbildungsplatz im Unternehmen:
Einige Unternehmen stellen schon ein Jahr vor Beginn der Ausbildung ein. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Unternehmen, die für Sie interessant sind. Bewerben Sie sich rechtzeitig!
Kooperierende Unternehmen
In unserer Datenbank finden Sie die Adressen der kooperierenden Unternehmen.
Sollte Ihr Wunschunternehmen noch kein Partner unserer Hochschule sein, können Sie selbst aktiv werden! Ergreifen Sie die Initiative und weisen Unternehmen auf die Möglichkeit eines dualen Studiums hin.
Bei organisatorischen Fragen können Sie jederzeit gerne auf uns zukommen.
Für Unternehmen
Dual zu hochqualifiziertem Personal
Als erfolgreiches Unternehmen kennen Sie Ihre wertvollste Ressource: optimal qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit einem dualen Studium haben Sie den Hebel zu hochqualifiziertem Personal selbst in der Hand.
Fit in Theorie und Praxis!
Optimal qualifiziert ist, wem die Theorie genauso vertraut ist wie die Praxis – am besten gleich in Ihrem Unternehmen. Das funktioniert indem Sie als Kooperationspartner mit der OTH Amberg-Weiden gemeinsam Ihr Personal von morgen ausbilden:
Dual Studierende absolvieren parallel zum Studium (im Praxissemester und der vorlesungsfreien Zeit) eine reguläre Berufsausbildung (z. B. IHK, HWK) in Ihrem Unternehmen (= Verbundstudium), oder sie sammeln während der vorlesungsfreien Zeiten und dem Praxissemester intensiv Erfahrungen in Ihrer Firma (= Studium mit vertiefter Praxis).
Das Resultat: Nach 3,5 bis 4,5 Jahren kompakter Hochschul-Betriebs-Ausbildung besitzen die Absolventinnen und Absolventen eines dualen Studiums einen hochwertigen akademischen Hochschulabschluss und ein maßgeschneidertes Praxis-Plus. Damit sind sie theoretisch wie praktisch 100%ig fit für den Einstieg in Ihr Unternehmen – ohne weitere Einarbeitungszeit. Und Sie kennen die fachliche und persönliche Eignung der Absolventinnen und Absolventen für Ihr Unternehmen genau.
Verbundstudium
Kennzeichen des Verbundstudiums ist die Verzahnung von Bachelorstudium an einer Hochschule und betrieblicher Lehre. Die Studierenden absolvieren parallel zum Hochschulstudium eine reguläre und vollwertig anerkannte Berufsausbildung (z. B. mit IHK- oder HWK-Abschluss) in Ihrem Unternehmen.
Die dual Studierenden sind von Anfang an Auszubildende in Ihrem Betrieb - und zwar bis zur Bekanntgabe des erfolgreichen Bestehens der Berufsabschlussprüfung bzw. bis zum Vertragsende des Berufsausbildungsvertrages. Anschließend sind die dual Studierenden weiterhin für vergütete Praxiseinsätze im Unternehmen.
Wie funktioniert das Verbundstudium?
- Im ersten Schritt entscheiden sich die Studieninteressierten für ein Studienfach, welches mit einer Berufsausbildung kombinierbar ist.
- Im Anschluss bewerben sich die Studieninteressierten um einen Platz für das duale Studium mit einem Unternehmen , das mit der ausgewählten Hochschule im gewünschten Studienfach kooperiert.
- Konnten sich die Studieninteressierten erfolgreich einen Platz in Ihrem Unternehmen sichern, bewerben sie sich innerhalb der regulären Fristen um einen Studienplatz an der Hochschule.
- Nach einer Einstiegsetappe von bis zu 14 Monaten Berufsausbildung im Unternehmen beginnt das Studium an einer bayerischen Hochschule. Hochschul- und Praxisphasen (vor allem in Praxissemestern und vorlesungsfreier Zeit) wechseln sich ab diesem Zeitpunkt ab.
- Die IHK- / HWK-Prüfung (oder die anderer zuständiger Kammern) absolvieren Ihre dual Studierenden meist im Praxissemester, im 3. Ausbildungsjahr.
- Nach bestandener Prüfung vereinbaren Sie mit ihnen die weitere Zusammenarbeit individuell, der Übergang in die Berufstätigkeit ist fließend.
- Das duale Studium endet mit einer betriebsnahen Bachelorarbeit in Ihrem Unternehmen.
Und die vertragliche Seite?
Vor Beginn des Studiums schließen Sie mit Ihren ausgewählten Kandidaten einen Vertrag, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Vergütung, Urlaubsanspruch usw. genau geregelt sind. Vertragsvorlagen erhalten Sie bei hochschule dual. Darüber hinaus klären Sie mit Ihrer Hochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z.B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium) und schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung.
Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?
Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011, Seite 3057 ff) gilt: Die Teilnehmer an dualen Studiengängen werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und sind als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft und gelten bundesweit. Vgl. 4. Gesetz zur Änderung SGB IV (Sozialversicherungspflicht Studierende), S. 3058f.
Wie sieht die Vergütung aus?
Die Höhe der Vergütung orientiert sich am regulären Ausbildungsgehalt in Ihrem Unternehmen. Eine Vergütung ist für alle betrieblichen Phasen obligatorisch, für die Theoriephasen an der Hochschule ist eine Vergütung sehr zu empfehlen.
Nach abgeschlossener Berufsausbildung vereinbaren Sie das Entgelt mit den dual Studierenden individuell.
Studium mit vertiefter Praxis
Studierende, die sich für das Studium mit vertiefter Praxis entscheiden, erwerben bis zu 100% mehr Praxis als im herkömmlichen Studium. Ihre anspruchsvollen Praxiseinsätze orientieren sich an den Studieninhalten und der individuellen Qualifikation für eine Aufgabe. Eine Berufsausbildung ist nicht integriert.
Wie funktioniert das Studium mit vertiefter Praxis?
- Erst entscheiden sich die SchulabgängerInnen für ein Studienfach, das man mit vertiefter Praxis studieren kann.
- Dann bewerben sich die Studieninteressenten um einen dualen Studienplatz in einem Unternehmen.
- Nach Abschluss des Arbeitsvertrags bewerben sich die Studieninteressenten um den Studienplatz an der gewünschten Hochschule. Nun kann das Studium beginnen.
ODER: Die jungen Menschen starten zunächst mit dem Studium und finden während des Studiums (1.-3. Semester) nach demselben Schema wie oben beschrieben ein Unternehmen für die Praxisphasen ab dem 2./3./4. Semester. FAZIT: Der Einstieg in das Studium mit vertiefter Praxis ist flexibel. Welche Modalität gewählt wird, hängt auch vom Unternehmen ab. - Hochschul- und Praxisphasen wechseln sich im Studium mit vertiefter Praxis systematisch ab. Während der vorlesungsfreien Zeit und im Praxissemester durchlaufen die dual Studierenden intensive Praxisphasen in Ihrem Unternehmen. Sie werden bei Ihnen in Projekte eingebunden, durchlaufen idealerweise verschiedene Abteilungen und können im späteren Verlauf ggf. auch eigene kleine Projekte übernehmen. Das bedeutet für Sie eine optimale Möglichkeit, die jungen Leute schon im Studium ganz gezielt und ganz speziell an ihren späteren Aufgabenbereich in Ihrem Unternehmen heranzuführen.
- Das Studium mit vertiefter Praxis endet mit einer betriebsnahen Bachelorarbeit in Ihrem Unternehmen.
Und die vertragliche Seite?
Vor Beginn des Studiums schließen Sie mit Ihren ausgewählten Kandidaten einen Vertrag, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Vergütung, Urlaubsanspruch usw. genau geregelt sind. Vertragsvorlagen erhalten Sie bei hochschule dual. Darüber hinaus klären Sie mit Ihrer Hochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z.B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium) und schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung.
Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?
Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011, Seite 3057 ff) gilt: Die Teilnehmer an dualen Studiengängen werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und sind als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft und gelten bundesweit. Vgl. 4. Gesetz zur Änderung SGB IV (Sozialversicherungspflicht Studierende), S. 3058f.
Wie sieht die Vergütung aus?
Die Vergütung der Studierenden ist mindestens für die betrieblichen Phasen verpflichtend. Sie sollte anfangs wenigstens 80%, ab dem 3. Semester 100% der Vergütung entsprechender Ausbildungsberufe im zweiten Ausbildungsjahr betragen.
Qualität
Alle dualen Studienangebote, die das Gütesiegel "hochschule dual" erhalten und unter der Dachmarke hochschule dual vermarktet werden (z.B. durch Aufnahme in den Studienführer, Vorstellung auf der Website hochschule-dual.de, etc.) erfüllen ganz bestimmte Qualitätssstandards.
Damit gewährleistet die Marke "hochschule dual" die Hochwertigkeit und Attraktivität aller dualen Studienangebote der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Welche Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht?
Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011, Seite 3057 ff) gilt: Die Teilnehmer an dualen Studiengängen werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und sind als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft und gelten bundesweit. Vgl. 4. Gesetz zur Änderung SGB IV (Sozialversicherungspflicht Studierende), S. 3058f.
Vorteile
Zehn Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Wer ein zeitintensives duales Studium absolviert, ist leistungsorientiert, diszipliniert und zielstrebig – Eigenschaften, von denen auch Ihr Unternehmen profitiert.
- Bereits parallel zum Studium setzen dual Studierende ihr akademisches Wissen effektiv für Ihr Unternehmen ein.
- Sie erhalten hochqualifi zierte, akademisch ausgebildete Mitarbeiter/innen, deren Praxis-Know-how auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
- Sie haben die Möglichkeit, die fachlichen und persönlichen Fähigkeiten der Studierenden zu erleben und zu begleiten.
- Die Studierenden bauen von Anfang an eine starke Bindung an Ihr Unternehmen auf.
- Absolvent/innen eines dualen Studiums haben bei regulärer Studiendauer bereits einen großen Erfahrungsschatz aus der Praxis.
- Ihr zukünftiger Bedarf an erfolgreichen Fach- und Führungskräften ist bestens gedeckt.
- Zeit- und kostenaufwändige Einarbeitungszeiten oder Traineeprogramme sind nicht mehr erforderlich.
- Sie entwickeln enge Kontakte zur Hochschule und motivieren so Technologie- und Wissenstransfer.
- Ihr Unternehmen wird für die Besten immer attraktiver, Ihr Firmenimage immer besser.
Wie wird mein Unternehmen Ausbildungspartner?
Die Eingangsvoraussetzungen, um gemeinsam mit der Hochschule auszubilden, sind für Unternehmen jeder Größe gut zu erfüllen:
- Sie stellen einen Ausbildungs-/Praktikumsplatz bereit, für den die Kooperation zwischen Auszubildendem/Auszubildender bzw. Studentin/Studenten und dem Betrieb vertraglich geregelt ist.
- Sie gewährleisten die umfassende Qualität der Praxisausbildung, die fachlich auf die spätere Berufstätigkeit ausgerichtet ist. Beim Verbundstudium ist darauf zu achten, dass die Praxis nach Abschluss der betrieblichen Ausbildung das Niveau einer Auszubildendentätigkeit deutlich übersteigt.
- Sie stellen in Ihrem Unternehmen eine/n AnsprechpartnerIn/MentorIn zur Verfügung, der die Studentin oder den Studenten während der Praxisphasen begleitet bzw. coacht, mit der Hochschule in Kontakt steht und idealerweise über den Studien- und Prüfungsplan informiert ist.
- Sie regeln die Zusammenarbeit mit der OTH Amberg-Weiden. Die Abstimmung erfolgt in schriftlicher Form (Kooperationsvereinbarung).
- Sie schließen einen Vertrag mit der Studentin/dem Studenten. Muster-Ausbildungsverträge für beide dualen Studienformen finden Sie bei hochschule dual: Muster - Ausbildungsverträge für Verbundstudium und für Studium mit vertiefter Praxis (bitte auf der Seite von hochschule dual ganz nach unten scrollen)
Wer ist meine Ansprechperson an der OTH Amberg-Weiden? Wenden Sie sich einfach direkt an:
Anja Wurdack
Datenbank
Eine Übersicht über alle dualen Studienmöglichkeiten an der OTH Amberg-Weiden erhalten Sie in unserer Datenbank.
Unsere Hochschule ist zudem Mitglied von hochschule dual. hochschule dual ist die Dachmarke für das duale Studium der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Mit eigenen Rahmenbedingungen vernetzt und betreut hochschule dual das gesamte duale Angebot aller Partner. hochschule dual bündelt dabei nicht nur das gesamte duale Studienangebot durch eine zentrale Informationsplattform, sondern agiert auch als Servicestelle für die Netzwerkpartner aus Hochschulen, Berufsschulen und Unternehmen sowie Studieninteressierte und Bildungsberater.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
hochschule dual hat gemeinsam mit bayme, vbm und vbw die häufigsten Fragen von Unternehmen zum dualen Studium gesammelt. Die Antworten finden Sie hier.
FAQ zum dualen Studium
Dual steht für die Verbindung von zwei Lernorten: die Hochschule ist für die akademische Wissensvermittlung verantwortlich, der Betrieb, die Behörde oder die soziale Einrichtung für die Praxis. In Bayern gibt es zwei verschiedene Studienmodelle:
- Verbundstudium: in 4,5 Jahren kombiniert man einen Bachelorstudium und eine Berufsausbildung. Am Ende des Studiums hat man einen Bachelorabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dieses Studium wird auch als ausbildungsintegrierendes Studium bezeichnet.
- Studium mit vertiefter Praxis: hier kombiniert man ein reguläres Bachelor- oder Masterstudium mit intensiver Praxis. Das Bachelorstudium dauert 3,5 Jahre. Das Masterstudium dauert 1,5 - 2 Jahre im Vollzeitstudium sowie 2,5 - 3 Jahre im Teilzeitstudium.
Während des Semesters nimmt man an den regulären Vorlesungen an der Hochschule teil. In den vorlesungsfreien Zeit sowie im Praxissemester und während der Erstellung der Bachelor- bzw. Masterarbeit arbeitet man beim Praxispartner. Am Ende des dualen Studiums erwirbt man einen vollwertigen akademischen Abschluss und hat bereits jede Menge Berufserfahrung gesammelt.
Das duale Studium ist besonders geeignet für sehr motivierte und zielorientierte Studieninteressierte.
An den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern werden derzeit hauptsächlich zwei Modelle für duales Studieren angeboten:
Modell 1 Verbundstudium: Verbindung von akademischem Bachelorstudium an einer bayerischen Hochschule mit einer Berufsausbildung im Unternehmen.
Modell 2 Studium mit vertiefter Praxis: Verbindung von akademischem Bachelorstudium an einer bayerischen Hochschule mit intensiver Praxistätigkeit im Unternehmen.
Beim dualen Bachelor-Studium werden beide Modelle angeboten. Das duale Masterstudium ist ausschließlich als Studium mit vertiefter Praxis organisiert.
Welches der Bachelor-Studienmodelle wird am häufigsten gewählt?
Derzeit sind zwei Drittel der Studierenden im Modell Verbundstudium und ein Drittel der Studierenden im Modell Studium mit vertiefter Praxis eingeschrieben.
Du kannst alle Studiengänge der OTH Amberg-Weiden dual studieren (bis auf berufsbegleitende Studiengänge). Du benötigst dazu ein Unternehmen, das dein Vorhaben unterstützt, sowie einen fachlich dazu passenden Studiengang. Bereits bestehende Kooperation und Studienkombinationen findest du in unserer Datenbank.
Es fallen keine Studiengebühren an. Nur der Studentenwerksbeitrag und die Kosten für das Semesterticket werden pro Semester fällig.
Folgende Abschlüsse sind möglich:
- Bachelor of Arts (B.A.)
- Bachelor of Engineering (B. Eng.)
- Bachelor of Science (B. Sc.)
- Master of Arts (M.A.)
- Master of Engineering (M. Eng.)
- Master of Science (M. Sc.)
In der Regel kann jedes Unternehmen / jede Behörde / jede Einrichtung das duale Studium anbieten. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:
- Sicherstellung eines hohen Niveaus in der Praxisausbildung, die fachlich auf die spätere Berufstätigkeit ausgerichtet ist
- Gewährleistung einer/eines qualifizierten Mentor*in, der/die dual Studierenden begleitet und mit der Hochschule in Kontakt steht. Des Weiteren ist zu empfehlen, dass der/die Mentor*in einen akademischen Hintergrund hat, um eine möglichst gute Betreuung im Praxissemester und während der Bachelor- bzw. Masterarbeit zu gewährleisten.
- beim Verbundstudium zusätzlich: Erfüllung der Eignungskriterien für den kombinierten Ausbildungsberuf gemäß BBiG (Ausbildungsberechtigung)
Duale Studienangebote sind auf die „berufliche Erstausbildung“ ausgerichtet. So verbindet bspw. das Verbundstudium ein akademisches Studium mit einer betrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wobei die beteiligten Lernorte vertraglich miteinander verzahnt sind. Für dual Studierende besteht die Versicherungspflicht in allen Bereichen der Sozialversicherung. Daher profitieren dual Studierende auch von den daraus resultierenden Leistungsansprächen wie bspw. die Anrechnung der dualen Studienzeit auf die Rentenversicherungsansprüche.
Werkstudierende gehen in der Regel parallel zu ihrem Studium einer entgeltlichen Beschäftigung nach, die Einbettung dieser Praxis in die berufliche Erstausbildung spielt dabei keine Rolle. Ebenso ist die Verzahnung der Lernorte kein wesentlicher Bestandteil dieses Modells. Sofern die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt, sind Werkstudierende grundsätzlich von der Arbeits-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit.
Es gibt zwei Varianten, wie dual Studierende am Berufsschulunterricht teilnehmen und sich auf die Berufsabschlussprüfung vorbereiten können:
- Variante 1: Teilnahme an der regulären Berufsschulklasse (häufige Variante):
Die dual Studierenden nehmen im 1. Ausbildungsjahr an der regulären Ausbildungsklasse teil. Unter bestimmten Umständen können sie gleich das 2. Schuljahr besuchen. Im zweiten und dritten Lehrjahr lernen sie im Eigenstudium. Alte Prüfungsunterlagen können zur Vorbereitung bei verschiedenen Verlagen angefordert werden. Auskunft dazu geben die zuständigen Kammern.
- Variante 2: Teilnahme an eigenen Berufsschulklassen oder Sonderkursen (seltene Variante):
Die dual Studierenden werden in eigenen Berufsschulklassen oder in Sonderkursen während der vorlesungsfreien Zeit unterrichtet. Der Berufsschulunterricht und Hochschulplan sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. So können die dual Studierenden in allen 3 Ausbildungsjahren am Berufsschulunterricht teilnehmen.
Die Einrichtung einer eigenen Fachklasse ist nur mit mind. 16 Teilnehmer*innen pro Studienangebot / Ausbildungsberuf im Studienjahr möglich. In der Startphase genehmigt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auch eine kleinere Anzahl (ca. 12 Teilnehmer*innen).
Verbundstudierende müssen nicht zwangsläufig die Berufsschule besuchen. (Fach-) Abiturienten sind berufsschulberechtigt, aber nicht berufsschulpflichtig.
Vor Beginn des Verbundstudiums schließen die künftigen Studierenden mit dem Praxispartner einen Vertrag über das duale Studium, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Vergütung und Urlaubsanspruch sowie alle weiteren Rahmenbedingungen geregelt sind.
Zusätzlich zum Bildungsvertrag schließen die künftigen Studierenden einen Berufsausbildungsvertrag ab:
- Den Berufsausbildungsvertrag der IHK können Sie hier direkt herunterladen. Er wird von den Industrie- und Handelskammern ins Verzeichnis eingetragen.
- Verträge für das Handwerk sind direkt bei den Handwerkskammern erhältlich.
- Einen Musterbildungsvertrag für das Verbundstudium Betriebswirtschaft mit einer Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sind bei der jeweiligen Steuerberaterkammer erhältlich.
Darüber hinaus klärt der Praxispartner mit der Hochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z. B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule sollte in schriftlicher Form erfolgen.
Ja. Sowohl beim Verbundstudium als auch beim Studium mit vertiefter Praxis ist der Urlaubsanspruch im Bildungsvertrag (Vertrag über das duale Studium) mit dem Praxispartner geregelt und richtet sich danach.
Dual Studierende sollten im Verbundstudium während der Berufsausbildung den gleichen Urlaubsanspruch wie reguläre Auszubildende in dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb haben. Grundsätzlich richtet sich der Urlaubsanspruch auch für volljährige Studierende nach dem Bundesurlaubsgesetz. Hier ist ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen bei einer 5-tägigen Arbeitswoche an 52 Arbeitswochen pro Kalenderjahr festgeschrieben. Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und der Tarifvertrag ist anwendbar, so gilt diese Regelung auch für Verbundstudierende. Nach Bestehen der Kammer-Abschlussprüfung greift die vertragliche Regelung für die Zeit nach der abgeschlossenen Berufsausbildung sowie das Bundesurlaubsgesetz.
Der Urlaub wird während der Praxiszeit in der vorlesungsfreien Zeit genommen. Werden mehr Tage Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben pro Jahr gewährt, so können vorlesungsfreie Tage während des Semesters auf den Urlaub angerechnet werden.
Die Höhe der Vergütung orientiert sich am regulären Ausbildungsgehalt des Praxispartners. Eine Vergütung ist für alle betrieblichen Phasen verpflichtend, für die Theoriephasen an der Hochschule ist eine Vergütung sehr zu empfehlen. Im Verbundstudium entspricht die Vergütung während der Ausbildung der Vergütung eines/einer klassischen Auszubildenden. Für die Zeiten der betrieblichen Praxis- und Studienphasen, die nach der Bekanntgabe über das Bestehen der Abschlussprüfung (AP Teil 2) liegen, empfehlen wir ebenso die Beachtung eines eventuellen einschlägigen Tarifvertrages TV. Nach abgeschlossener Berufsausbildung wird das Entgelt in der Regel individuell zwischen Ihnen und dem Praxispartner vereinbart. Der Praxispartner muss zudem für die Zeit nach dem Berufsabschluss bis zum Ende des dualen Studiums (Bachelorabschluss) die geltende Mindestlohnregelung beachten.
Hierunter wird die Kombination aus intensiver Praxis im Betrieb und Studium an einer Hochschule verstanden. Die Studierenden sammeln parallel zum regulären Bachelor- oder Masterstudium an der Hochschule umfassende Praxiserfahrung. Eine Berufsausbildung wie beim Verbundstudium ist kein Bestandteil. Beim Studium mit vertiefter Praxis gelten folgende Formeln:
Bachelor: Reguläres Bachelorstudium an der Hochschule + intensive Praxis im Unternehmen mit eigenen Projekten + Vorbereitung auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen + Bachelorarbeit (i. d. R. zum Teil im Betrieb). Dauer des Bachelorstudiums: 3,5 Jahre.
Master: Reguläres Masterstudium an der Hochschule + intensive Praxis im Unternehmen mit eigenen Projekten + Vorbereitung auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen + Masterthesis (im Betrieb). Dauer des Masterstudiums: 1,5 bis 2 Jahre in Vollzeit sowie 2,5 bis 3 Jahre in Teilzeit.
Die betrieblichen Einsätze verteilen sich auf Praxisphasen, die dem Studium vorgeschaltet sind, auf die vorlesungsfreie Zeit, das Praxissemester und die Zeit der Abschlussarbeit. Der Stundenplan entspricht in den meisten Fällen dem des regulären nicht dualen Studiums, so dass dual Studierende gemeinsam mit nicht dual Studierenden dieselben Vorlesungen und Seminare besuchen. So erhalten die dual Studierenden eine breite qualitativ hochwertige anwendungsorientierte Theorieausbildung und erwerben durch die zusätzlichen umfangreichen Praxiseinheiten im Unternehmen ein großes Portfolio an beruflichen Handlungskompetenzen.
Die Vergütung der Studierenden ist mindestens für die betrieblichen Phasen verpflichtend. Ihr Gehalt sollte anfangs wenigstens 80 %, ab dem 3. Semester 100 % der Vergütung entsprechender Ausbildungsberufe im zweiten Ausbildungsjahr betragen. Der Praxispartner muss zudem für die zusätzlichen Praxisphasen im Studium mit vertiefter Praxis die geltende Mindestlohnregelung beachten. Die Höhe der Vergütung bei Masterstudiengängen sollte in angemessener Weise über der Vergütung in Bachelorstudiengängen liegen.
Ansprechpersonen
Beratung von Unternehmen
Anja Wurdack
Vertretung
Oana Beldean
Beratung von Studieninteressierten
Manuela Schneider