Flexibleres Studieren in Teilzeit
Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, fester Job oder Wunsch nach flexiblen Angeboten/Work-Life-Balance – immer mehr Menschen wollen oder müssen ihre akademische Aus- und Weiterbildung mit anderen Faktoren in Einklang bringen. Für viele ist ein Teilzeitstudienmodell mit einem geringeren Umfang an Lehr- und Lerneinheiten pro Semester eine Option.
Inhaltlich ist das Teilzeitstudium identisch mit einem Vollzeitstudium, nur der Aufbau und Ablauf sind anders: Studierende erwerben durchschnittlich 20 ECTS-Punkte pro Semester statt 30, d.h. weniger Workload pro Semester. Die Regelstudienzeit wird auf 11 Semester gestreckt.
Nach individueller Prüfung ist unter Anrechnung der erworbenen Leistungen jederzeit ein Vollzeitstudium möglich und das Studium verkürzt sich entsprechend.
Fragen zur Bewerbung und Zulassung? Das Studienbüro hilft gerne weiter.
Unsere Teilzeitstudiengänge
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M.Eng. Educational Technology (EDU)
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M.Eng. IT und Automation (IA)
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B.Eng. Medizintechnik (MZ)
FAQ
Allgemeines
Das Teilzeitstudienmodell an der OTH Amberg-Weiden sieht vor, dass Studierende durchschnittlich 20 ECTS- Punkte pro Semester erwerben, d.h. weniger Workload pro Semester haben. Zum Vergleich: Im Vollzeitstudiengang wird ein Semester in der Regel mit 30 ECTS-Punkten beendet.
Die Inhalte sowie die Studien- und Prüfungsleistungen unterscheiden sich nicht vom Vollzeitstudiengang. Folglich werden in einer gestreckten Regelstudienzeit von 11 Semestern insgesamt 210 ECTS erworben. Der Bachelor-Titel wird nach dem erfolgreichen Studienabschluss verliehen.
Studienverlauf
Die wöchentliche Präsenzlehre beträgt im Teilzeitstudium etwa 9-12 Stunden á 45 Minuten. Hinzu kommt die Zeit für das Vor- und Nachbereiten von Veranstaltungen, mögliche Gruppenarbeiten außerhalb der Veranstaltungen, sowie Zeit für das Selbststudium.
Das Teilzeitstudium ist gut mit einer (flexiblen) Erwerbstätigkeit von etwa 20-25 Stunden/Woche vereinbar. Es wird jedoch von den Studierenden eine gewisse Flexibilität und Bereitschaft erwartet, Arbeitszeiten auf die Lehrveranstaltungszeiten anzupassen. Auch der Arbeitgeber muss damit rechnen, dass sich die Arbeitszeiten jedes Semester ändern können.
Alle Informationen zu den Lehrveranstaltungen und den Veranstaltungszeiten finden Sie auf unserer Website unter dem jeweiligen Studiengang. Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können Sie Ihren Semesterstundenplan erstellen und die Zeiten gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber oder den Betreuungseinrichtungen für Ihre Kinder abstimmen. Die Studienberatung hilft Ihnen gerne bei der Planung.
Nein. Teilzeitstudierende wählen ihre Veranstaltungen aus dem gleichen Lehrangebot wie Studierende im Vollzeitstudiengang. Die OTH Amberg-Weiden ist darum bemüht, die Lehrzeiten an die Bedarfe der Studierenden anzupassen.
Bedenken Sie, dass anders als bei einem berufsbegleitenden Studium Ihre Vorlesungszeiten nicht durchgehend abends oder am Wochenende sind.
Studierende des Teilzeitstudiengangs sind in den Studienplan des Vollzeitstudiengangs integriert. Sie besuchen die gleichen Veranstaltungen wie die Studierenden des Vollzeitstudiengangs, nur weniger Module pro Semester. In der Regel finden die Vorlesungen Montag bis Freitag vor- und nachmittags statt.
Wintersemester: von Anfang Oktober bis Mitte März, die Prüfungen finden i.d.R. in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit ab Mitte/Ende Januar statt. Von Oktober bis zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit hat man Vorlesungen.
Sommersemester: von Mitte März bis Ende September, die Prüfungen finden i.d.R. in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit ab Anfang/Mitte Juli statt. Von Mitte März bis zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit hat man Vorlesungen.
In den ersten Semestern wird durch Grundlagenfächer das für die Ausbildung benötigte fachliche Fundament gelegt. Je nach gewähltem Studiengang entscheiden Sie sich nach der Praxisphase für die von Ihnen präferierte Vertiefungsrichtung und vertiefen darüber Ihr Fachwissen. In der integrierten Praxisphase leisten Sie in einer Firma oder Institution ein umfangreiches Industriepraktikum ab.
Die Praxisphase umfasst im Vollzeitstudium ein Praktikum von 100 Arbeitstagen, das in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert werden soll. Im Teilzeitstudium entspricht dies einem Äquivalent von 100 Arbeitstagen, das verteilt über zwei Semester abgeleistet werden kann, sofern der Praktikumsgeber dies zulässt. Über einen formlosen Antrag können Sie die Praxisphase auch zusammenlegen und in Vollzeit in einem Semester absolvieren, wenn die 100 Arbeitstage in diesem Semester in Vollzeit erbracht werden. Die Regelstudienzeit verkürzt sich dementsprechend um ein Semester. Im elften Semester schließen Sie Ihr Studium im Regelfall durch die Anfertigung der Bachelorarbeit ab.
Dies hängt vom gewählten Studiengang ab. Falls dieser Vertiefungsrichtungen/Schwerpunkte vorsieht, müssen Sie nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung einen solchen wählen.
Finanzielles
Seit dem Wintersemester 2013/14 werden in Bayern keine Studienbeiträge mehr erhoben. Der Grundbeitrag für das Studentenwerk beträgt aktuell 72 Euro. Dies gilt auch für beurlaubte Studierende, Studierende im Praxis- und Auslandssemester.
Nein, der Semesterbeitrag ist jedes Semester zu entrichten.
Nach aktueller Rechtslage haben Teilzeitstudierende keinen Anspruch auf BAföG- Förderung (Stand: 13.08.2018). Bitte prüfen Sie frühzeitig weitere Konsequenzen des Teilzeitstudiums (z.B. auf Krankenversicherung, Kindergeld u.a.).
Wechsel
Ein Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt ist einmalig nach einem Beratungsgespräch möglich, sofern in dem jeweiligen Studium ein Platz vorhanden ist. Zuvor muss ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden, in dem die Gründe für einen Wechsel erörtert und für die Prüfungskommission dokumentiert werden. Ein weiterer Wechsel ist ebenfalls nur auf Antrag möglich. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass der Grund für den ersten Wechsel nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung in Voll- oder Teilzeit ist ein Wechsel in das andere Studienmodell nicht möglich!
Bei Studierenden, die einmal im Vollzeitstudiengang immatrikuliert waren, laufen alle prüfungsrechtlichen Fristen wie im Vollzeitstudiengang weiter. Der Wechsel in den Teilzeitstudiengang führt nicht dazu, dass sich diese Fristen entsprechend verlängern.
Zudem sollte der Wechsel unbedingt erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen. Hier erörtern Sie gemeinsam mit der Studienberatung, ob ein Wechsel (noch) Sinn macht und wie das weitere Vorgehen ist. Nach gründlicher Prüfung und Planung stellen Sie einen Antrag auf Überleitung an das Studienbüro. Zudem muss eine Online-Bewerbung für ein höheres Studiensemester erfolgen. Hierbei sind folgende Zeitfenster zu beachten: Anfang Mai bis 15. Juli für einen Wechsel zum Wintersemester und Mitte November bis 15. Januar für einen Wechsel zum Sommersemester.
Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Ja, alle erbrachten Leistungen aus dem Vollzeitstudium werden für das Teilzeitstudium angerechnet und umgekehrt. Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf Anrechnung aus. Bedenken Sie aber: alle (Wiederholungs-) Fristen werden ebenso angerechnet.
Grundsätzlich muss jede erbrachte Prüfungsleistung von dem Modulverantwortlichen geprüft werden. Dieser entscheidet, ob die bisher erbrachte Leistung anzurechnen ist. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Anrechnung ausfüllen und beim Prüfungsamt einreichen.
Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen dürfen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen. Über die Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit von Leistungen und von außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.
Dies hängt vom gewählten Studiengang ab. Falls dieser ein Vorpraktikum vorsieht, müssen Sie diese nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung absolvieren.
Voraussetzungen
Es gelten im Teilzeitstudiengang dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie in der Vollzeit-Variante. Ein NC ist nicht vorgesehen, jedoch wird eine in Bayern anerkannte Hochschulzugangsberechtigung vorausgesetzt.
Auch beruflich Qualifizierte können sich um einen Studienplatz bewerben. Informationen zu Bewerbung und Zulassung finden Sie auf unserer Website.
Bewerbung
Nein, es sind nur Bewerbungen für das Teilzeit- oder das Vollzeitstudium möglich. Sollten Sie sich für beide Modi bewerben, wird nur die Bewerbung für das Vollzeitstudium gezählt. Sie können eine Bewerbung aber bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes zurückziehen und eine neue für den anderen Modus einreichen.
Sonstiges
Nein, ECTS-Punkte sind „lebenslang“ gültig.
Nein, grundsätzlich können Sie jede Tätigkeit neben dem Studium ausüben. Wichtig ist, dass Sie eine zeitlich flexible Tätigkeit ausführen, um Ihre Arbeits- an die Vorlesungszeiten anpassen zu können, sobald die Vorlesungsverzeichnisse online sind.