und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom
Fakultätsrat bestellt werden.
§ 11
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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2020 treffen.
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§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2020/2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester statt findet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt war.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation
ngen erreicht sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester stattfindet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt wahr.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten
sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester statt findet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt war.
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Nach
gen erreicht sind, besuchen Sie das Kolloquium, das einmal pro
Semester statt findet. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie bitte über Prüfungsamt war.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten Sie
und Durchführung der Prüfungen zum
Semesterende beteiligt. Insbesondere wird hier die Online-Prüfungsanmeldung orga-
nisiert. Ebenso laufen in der Prüfungsverwaltung alle Prüfungsergebnisse zusammen,
die [...] des eigenen ehrenamtlichen Engagements
• Besuch des Kolloquiums (einmal pro Semester)
Die Prüfungsanmeldung findet über das Prüfungsamt statt.
Nach Abschluss der Zusatzqualifikation gibt es einen
Absolventinnen- und Absolventenverwaltung zusammen. So organisiert
das Studienbüro die Online-Prüfungsanmeldung und trägt alle Prüfungs-
ergebnisse zusammen. Auch bei Fragen zur Anrechnung von hochschulisch
zwei weiteren
Mitgliedern gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
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1. Die Zulassung zu den Prüfungen setzt
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein
Absolventinnen- und Absolventenverwaltung zusammen. So organisiert
das Studienbüro die Online-Prüfungsanmeldung und trägt alle Prüfungs-
ergebnisse zusammen. Auch bei Fragen zur Anrechnung von hochschulisch
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
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§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
Anzahl qualifizierter Bewerber) ange-
boten wird, besteht nicht.
(4) 1Vor Beginn der Prüfungsanmeldung im ersten Studiensemester muss die Wahl des Studienschwer-
punkts erfolgen. ²Die Studierenden
Prüfungseinsicht: Anfang WS 24/25; Ablauf wird noch bekannt gegeben
4. Bitte beachten:
- Ohne Prüfungsanmeldung gibt es keine Note!
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen oder Fächer, in denen ein