Vgl. auch https://www.oth-aw.de/neumann/teaching/:
– FAQ
– Studienablauf (Beurlaubung, Exmatrikulation, Praxissemester, Studiengangswechsel, …)
– Prüfungen
• Persönlich steht Ihnen stets das
mindestens 30 ECTS-Punkte des ersten
Studienabschnitts erbracht worden sein; andernfalls erfolgt Exmatrikulation.
(2) Der Eintritt in den dritten Studienabschnitt setzt voraus,
1. dass die erste
mindestens 30 ECTS-Punkte des ersten Stu-
dienabschnitts erbracht worden sein; andernfalls erfolgt Exmatrikulation.
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(2) Der Eintritt in den dritten Studienabschnitt
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
des Prüfungsgesamtergebnisses) nicht bis
zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss noch die H
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(7) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(7) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(6) 1Eine ausreichende Kenntnis der englischen Sprache ist
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters
vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters
vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
n. Diese enthält Unterlagen über
die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die Verleihung des akademi-
schen Grades. Die Aufbewahrung kann auch in digitaler Form
n. Diese enthält Unterlagen über
die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die Verleihung des akademi-
schen Grades. Die Aufbewahrung kann auch in digitaler Form
von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation
nicht unterbrochen, es sei denn, die Beurlaubung oder Exmatrikulation ist durch Gründe im Sinn von
§ 8 Abs. 4 Satz 1 RaPO bedingt
von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation
nicht unterbrochen, es sei denn, die Beurlaubung oder Exmatrikulation ist durch Gründe im Sinn von
§ 8 Abs. 4 Satz 1 RaPO bedingt
von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation
nicht unterbrochen, es sei denn, die Beurlaubung oder Exmatrikulation ist durch Gründe im Sinn von
§ 8 Abs. 4 Satz 1 RaPO bedingt
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters vor-
liegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters vor-
liegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
Verteidigung
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Prof. Dr.-Ing. Christoph P. Neumann
Rückwärtsterminierung mit Exmatrikulation
1.9. 1.10. 1.11.
Treffen
Korrektur
Bearbeitung
Abschlussarbeiten
149
Exposé [...]
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Prof. Dr.-Ing. Christoph P. Neumann
1.8. 1.10.
Rückwärtsterminierung mit Exmatrikulation
1.9. 1.11. 09.12.15.06.
Treffen
Korrektur
Abschlussarbeiten
153
Exposé
Bearbeitung
Studentin/Student gebunden. Die Aktivierung ist regelmäßig zu
erneuern und endet mit der Exmatrikulation.
Programm „Apple On Campus”
Alle Studierenden und Mitarbeiter der Hochschule können beim
Studentin/Student gebunden. Die Aktivierung ist regelmäßig zu
erneuern, und endet mit der Exmatrikulation.
Über den Rahmenvertrag (Microsoft Campus 3 EES, deutschland-
weit) besteht nun auch die
Studentin/Student gebunden. Die Aktivierung ist regelmäßig zu
erneuern, und endet mit der Exmatrikulation.
Programm „Apple On Campus”
Alle Studierenden und Mitarbeiter der Hochschule können
beim