hierzu nicht zu vertreten
hat, wird auf ihren/seinen schriftlichen und begründeten Antrag an das Studienbüro hin ein
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Ausweichtermin vereinbart.
(2) 1Zur Immatrikulation müssen die [...] Studiums Hinweise auf das Vorliegen einer Krankheit nach § 3a
Absatz 1 bekannt werden, fordert das Studienbüro der Hochschule die Unterlagen gemäß
Absatz 1 Satz 2 bei den Studierenden an, die von den Studierenden [...] Beurlaubung
(1) Eine Beurlaubung gemäß Art. 48 Abs. 2 bis 4 BayHSchG ist schriftlich beim Studienbüro der
Ostbayerischen Technische Hochschule Amberg-Weiden zu beantragen; der wichtige Grund
ist
Prüfungsordnung, in englischer Sprache verfasst sein. 5Sie wird in elektronischer Form an das Studienbüro
übersandt oder im Rahmen des Bewerbungsprozesses hochgeladen. 6Als Kriterien dienen gleichgewichtig
Vorbehalt genehmigt werden.
(3) 1Anträge nach Absatz 1 oder 2 sind unter Angabe von Gründen im Studienbüro der
Hochschule einzureichen. 2Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige
Prüfungskommission
jeweiligen bekannt gemachten
Satzung wird für die Amberger Fakultäten im Studienbüro in Amberg und für die Weidener
Fakultäten im Studienbüro in Weiden archiviert und kann während der Öffnungszeiten ein-
gesehen
Studiums Hinweise auf das Vorliegen einer Krankheit nach § 3a
Absatz 1 bekannt werden, fordert das Studienbüro der Hochschule die Unterlagen gemäß
Absatz 1 Satz 2 bei den Studierenden an, die von den Studierenden
Vorbehalt genehmigt werden.
(3) 1Anträge nach Absatz 1 oder 2 sind unter Angabe von Gründen im Studienbüro der
Hochschule einzureichen. 2Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige
Prüfungskommission
nach dem Wort „auf“ die Angabe „ihren/“ eingefügt
sowie das Wort“ Studentenamt“ durch das Wort „Studienbüro“ ersetzt.
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b. Abs. 2 wird wie folgt geändert:
i. In Satz 1 das Wort „Studienbewerber“ [...] eingefügt.
7. § 6 wird wie folgt geändert:
In Abs. 1 wird das Wort „Studentenamt“ durch das Wort „Studienbüro“ ersetzt und nach
dem Wort „der“ werden die Worte „Ostbayerischen Technischen“ eingefügt.
[...] 8. § 7 wird wie folgt geändert:
In Abs. 3 wird das Wort „Studentenamt“ durch das Wort „Studienbüro“ ersetzt und nach
dem Wort „der“ werden die Worte „Ostbayerischen Technischen“ eingefügt.
9. §
Betreu-
erin/dem Betreuer oder einer zur Entgegennahme ermächtigten Stelle (z. B. Dekanat oder
Studienbüro) abzugeben. 2Die Anzahl und die Art der Ausfertigungen regelt die jeweilige
Prüfungskommission
hierzu nicht zu vertreten
hat, wird auf ihren/seinen schriftlichen und begründeten Antrag an das Studienbüro hin ein
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Ausweichtermin vereinbart.
(2) 1Zur Immatrikulation müssen die [...] Studiums Hinweise auf das Vorliegen einer Krankheit nach § 3a
Absatz 1 bekannt werden, fordert das Studienbüro der Hochschule die Unterlagen gemäß
Absatz 1 Satz 2 bei den Studierenden an, die von den Studierenden [...] Beurlaubung
(1) Eine Beurlaubung gemäß Art. 48 Abs. 2 bis 4 BayHSchG ist schriftlich beim Studienbüro der
Ostbayerischen Technische Hochschule Amberg-Weiden zu beantragen; der wichtige Grund
ist
nach dem Wort „auf“ die Angabe „ihren/“ eingefügt
sowie das Wort“ Studentenamt“ durch das Wort „Studienbüro“ ersetzt.
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b. Abs. 2 wird wie folgt geändert:
i. In Satz 1 das Wort „Studienbewerber“ [...] eingefügt.
7. § 6 wird wie folgt geändert:
In Abs. 1 wird das Wort „Studentenamt“ durch das Wort „Studienbüro“ ersetzt und nach
dem Wort „der“ werden die Worte „Ostbayerischen Technischen“ eingefügt.
[...] 8. § 7 wird wie folgt geändert:
In Abs. 3 wird das Wort „Studentenamt“ durch das Wort „Studienbüro“ ersetzt und nach
dem Wort „der“ werden die Worte „Ostbayerischen Technischen“ eingefügt.
9. §
genehmigt werden.
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(3) 1Anträge nach Absatz 1 oder 2 sind unter Angabe von Gründen im Studienbüro der
Hochschule einzureichen. 2Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige
Prüfungskommission
Vorbehalt genehmigt werden.
(3) 1Anträge nach Absatz 1 oder 2 sind unter Angabe von Gründen im Studienbüro der
Hochschule einzureichen. 2Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige
Prüfungskommission
Studiums Hinweise auf das Vorliegen einer Krankheit nach §
3a Abs. 1 bekannt werden, fordert das Studienbüro der Hochschule die Unterlagen
gemäß Abs. 1 Satz 2 bei den Studierenden an, die von den Studierenden
Betreu-
erin/dem Betreuer oder einer zur Entgegennahme ermächtigten Stelle (z. B. Dekanat oder
Studienbüro) abzugeben. 2Die Anzahl und die Art der Ausfertigungen regelt die jeweilige
Prüfungskommission
Vorbehalt genehmigt werden.
(3) 1Anträge nach Absatz 1 oder 2 sind unter Angabe von Gründen im Studienbüro der
Hochschule einzureichen. 2Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige
Prüfungskommission
Vorbehalt genehmigt werden.
(3) 1Anträge nach Absatz 1 oder 2 sind unter Angabe von Gründen im Studienbüro der
Hochschule einzureichen. 2Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige
Prüfungskommission
erin/dem Betreuer oder einer zur Entgegennahme ermächtigten Stelle (z. B. Dekanat oder
Studienbüro) abzugeben. 2Die Anzahl und die Art der Ausfertigungen regelt die jeweilige
Prüfungskommission
Betreu-
erin/dem Betreuer oder einer zur Entgegennahme ermächtigten Stelle (z. B. Dekanat oder
Studienbüro) abzugeben. 2Die Anzahl und die Art der Ausfertigungen regelt die jeweilige
Prüfungskommission
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205
MBUT 212
Mittwoch, 22. Februar 2023: bis 24:00 Uhr müssen alle Prüfungsergebnisse im Studienbüro eingegangen sein.
Donnerstag, 23. Februar 2023, 11:00 Uhr: Gemeinsame Sitzung der Prüfungs