rüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen, es
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sei denn, die Beurlaubung oder Exmatrikulation ist durch Gründe im Sinn von § 39 Abs. 5 [...] n. Diese enthält
Unterlagen über die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die
Verleihung des akademischen Grades. Die Aufbewahrung kann auch in digitaler Form
Vgl. auch https://www.oth-aw.de/neumann/teaching/:
– FAQ
– Studienablauf (Beurlaubung, Exmatrikulation, Praxissemester, Studiengangswechsel, …)
– Prüfungen
• Persönlich steht Ihnen stets das
Studierende im Falle der Rückmeldung die Zahlung fälliger Gebühren nicht
nach, wird die Exmatrikulation vorgenommen (Art. 91 Abs. 2 BayHIG).
(3) Weist der Teilnehmer die Zahlung fälliger Gebühren [...] begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung geleisteter
Zahlungen.
(8) Bei einer Exmatrikulation auf Antrag oder von Amts wegen oder einer Kündigung durch
den Teilnehmer nach Studienbeginn
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters
vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
die fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten
Fachsemesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(3) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
des Prüfungsgesamtergebnisses)
nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Se-
mesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
des Prüfungsgesamtergebnisses)
nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Se-
mesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
des Prüfungsgesamtergebnisses) nicht bis
zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(7) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters
vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
Ende des zweiten (Vollzeit) bzw. vierten (Teilzeit) Fachsemesters
vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(4) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen S [...] Prüfungsgesamtergeb-
nisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende die-
ses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch
Ende des
zweiten (Vollzeit) bzw. vierten (Teilzeit) Fachsemesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum
Ende dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen St [...] Prüfungsgesamtergebnisses)
nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses
Semesters.
(6) BewerberInnen die weder einen Erstabschluss, noch die
n. Diese enthält Unterlagen über
die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die Verleihung des akademi-
schen Grades. Die Aufbewahrung kann auch in digitaler Form
n. Diese enthält Unterlagen über
die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die Verleihung des akademi-
schen Grades. Die Aufbewahrung kann auch in digitaler Form
n. Diese enthält Unterlagen über
die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die Verleihung des akademi-
schen Grades. Die Aufbewahrung kann auch in digitaler Form
zum
Ende des zweiten (Vollzeit) bzw. vierten (Teilzeit) Fachsemesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation
zum Ende dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Stu [...] des Prüfungsgesamtergebnisses)
nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Se-
mesters.
(6) 1BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss noch die
zum
Ende des zweiten (Vollzeit) bzw. vierten (Teilzeit) Fachsemesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation
zum Ende dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Stu [...] des Prüfungsgesamtergebnisses)
nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Se-
mesters.
(6) 1BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss noch die
Ende des
zweiten (Vollzeit) bzw. vierten (Teilzeit) Fachsemesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum
Ende dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen St [...] Prüfungsgesamtergebnisses)
nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses
Semesters.
(6) BewerberInnen die weder einen Erstabschluss, noch die