werden die Worte „Professorenvertreterinnen oder Professorenvertreter“ durch
die Worte „hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer“ ersetzt; die
Worte „Professorenvertreterinnen und Profess [...] Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst“ ersetzt; die Worte
„Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter“ werden durch die Worte
„Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen [...] Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
19. In § 25 Satz 2 werden die Worte „Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter“
durch die Worte „hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer“
nimmt zu Sondervoten Stellung.
§ 48
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren werden nach Maßgabe des Art. 68 Abs. 1 BayHIG
aufgrund einer Entscheidung [...] ngen
§ 46 Fachgutachten
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§ 47 Sondervoten
§ 48 Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
2. Kapitel: Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte
§ 49 Lehrkräfte für [...] Vizepräsidenten vor. ³Sie oder er kann au-
ßer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und Professoren ein Mitglied aus dem Kreis
der sonstigen hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen
Zum WS 2022/2023 bildeten 19 Professor:innen (15 m/4 w) sowie drei „Lehrbeauftragte für besondere
Aufgaben“ (0 m/3 w) den Lehrkörper der Fakultät WIG. Von den Professor:innen waren 9 weniger als
10 [...] Qualitätssicherung – Schulung
der Professor:innen
• Nutzung von Weiterbildungs-
maßnahmen
• Bedarfserkennung
• Anzahl der Fortbildungsveran-
staltungen pro Professor:in
• Gespräch Studiendekan [...] deutliches Übertreffen des ursprünglichen Zielwertes bedeutet. Die Studierenden werden
von 108 Professor:innen sowie von im Durchschnitt 200 Lehrbeauftragten unterrichtet und gefördert.
Die Absolvierenden
fessorinnen und Professoren).
Bis zum 01.12.2026 sind 27
Professuren zu besetzen, da-
von 12 Neubesetzungen und
15 Nachbesetzungen. Die Ge-
samtzahl der Professorinnen
und Professoren wird damit
auf [...] uren (IFP) als auch Projekt-For-
schungsprofessuren (PFP) die Forschungsaktivitäten der Professorenschaft unter Ein-
bezug der Neuberufenen. Damit erweiterte die Hochschule die Grundlage für die
sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wi
sich aus mindestens zwei
vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammensetzt.
Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wie