Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem Winterse-
mester 2022/23 oder später ihr Studium aufnehmen.
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Ausgefertigt aufgrund
11.2014 bis 4.12.2014 online zugänglich war. Die
Verteilung der Zugangslinks erfolgte durch Frau Winter über das 'Schwarze Brett' und die
einzelnen Facebookgruppen der Studiengänge. Es nahmen insgesamt [...] die wissen wollen, was die Hochschule
zu bieten hat.
Durch die Erweiterung der Mensa um den Wintergarten und die deutlich erweiterten
Sitzmöglichkeiten wird diese positiver bewertet. Die dort aufgestellte
QM und Akkreditierungen 23. Oktober 2023 I Seite 3
Die Studieneingangsbefragung fand im Wintersemester 2022/2023 statt und richtete sich erstmals an alle Bachelor- und
Masterstudierenden im ersten [...] getroffen?
(Offene Frage)
Top 5
• Sommer 2022 (34 Nennungen)
• Frühjahr 2022 (26 Nennungen)
• Winter 2021/2022 (14 Nennungen) > Frist: duales Studium
• Sommer 2021 (10 Nennungen)
• Frühjahr 2021 (8
verdampfbaren Komponenten bei 70, 100 und 150 °C
Dampfdruck Flüchtigkeit des Kraftstoffs (Sommer < 60, Winter < 100 kPa)
Dampf-Flüssigkeits-
Verhältnis (DFV)
Neigung zur Dampfblasenbildung; Kraftstoff- [...] Korrosion-
sinhibitoren schützen das Einspritzsystem.
Polymere „Fließverbesserer“ verhindern im Winter die Ausscheidung von
Paraffinkristallen, die den Kraftstofffilter verstopfen können. Niedrig viskose [...] Wiesbaden 2005.
Kyoto-Protokoll, http.//unfccc.int/resource/docs/convkp/kpger.pdf.
Lackner, M./Winter, F./Geringer, B.: Chemie im Motor, in: Chemie in unserer Zeit, Bd. 39, 2005, S.
246–254.
Naunin
PowerPoint-Präsentation
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Sprachkursangebote
für externe TeilnehmerInnen
im Wintersemester 2023/24
Kurspreise: € 50,-/ 1 SWS € 100,-/2 SWS € 200,-/4 SWS
Kontakt:
Sprachenzentrum
PowerPoint-Präsentation
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Sprachkursangebote
für externe TeilnehmerInnen
im Wintersemester 2023/24
Kurspreise: € 50,-/ 1 SWS € 100,-/2 SWS € 200,-/4 SWS
Kontakt:
Sprachenzentrum
Ich überweise die Spende auf das Stipendienkonto der OTH Amberg-Weiden jeweils zu
Beginn des Wintersemesters als Einmalzahlung zu Beginn der Förderperiode mit dem
Verwendungszweck „Deutschlandstipendium“
rwesen
Abschluss Bachelor of Engineering
Regelstudien-
zeit
7 Semester
Studienbeginn Winter- und Sommersemester
Zugangs-
berechtigung
Hochschulreife (z.B. Abitur,
Fachhochschulreife
rwesen
Abschluss Bachelor of Engineering
Regelstudien-
zeit
7 Semester
Studienbeginn Winter- und Sommersemester
Zugangs-
berechtigung
Hochschulreife (z.B. Abitur,
Fachhochschulreife
einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres an die
Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann
(WIG)
Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)
Regelstudien-
zeit
7 Semester
Studienbeginn Winter- und Sommersemester
Hochschulreife (z.B. Abitur,
Fachhochschulreife, fach-
gebundene Hochschulreife)
2
Die Änderungssatzung tritt am 01.10.2020 in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester
2020/2021 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
um für einen Studienbeginn im Sommersemestersind
bis 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an
die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an einer der
beiden Hochschulen zu stellen. Kann zum
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium aufgenommen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium aufgenommen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
(2) Die Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester.
(3) Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester.
(4) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Anzahl von q [...] tritt mit Wirkung vom 01.10.2008 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum
Wintersemester 2008 / 2009 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
(in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 21.04.2020,
gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2020/2021 das Studium beginnen)
Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz [...] (in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 21.04.2020,
gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2020/2021 das Studium beginnen)
Zweck der Studien- und Prüfungsordnung
Studienziel
Fassung der Änderungssatzung vom 26.09.2019; gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2019/20 oder später ihr Studium aufnehmen)
Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz [...] tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2018/2019 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
Präsenz- und Selbststudium von 30
Stunden.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] tritt mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft. 2Sie gilt
für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2020/2021 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung