.
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 1 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...] vier Semester
überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
ester des Vollzeitstudiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in [...] einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für Studierende,
die im Wintersemester 2023/2024oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
beinhaltet ein praktisches Studiensemester.
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn [...] Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für Studie-
rende, die im Wintersemester 2023/2024 oder später Ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/2010 oder später ihr
Studium aufnehmen.
(2) § 1 Ziffer 13 bis 16 gilt für alle Studierenden die ab dem Wintersemester 2009/2010 in das dritte
Stu [...] von 14 Tagen noch Beginn eines Semesters“
durch die Worte „bis spätestens zum letzten Tag des Wintersemesters“ ersetzt.
3. Im § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden die Worte „mindestens ein und höchstens drei [...] Die Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2009 in Kraft und gilt für Studierende die ab dem Wintersemester
2009/2010 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium
ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
page
03. Dezember 2013 AMTSBLATT [...] § 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 oder später mit dem
Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
Kunst folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2013/2014
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2013/2014 Zulassungsbeschränkungen
in nachfolgend [...] Amberg-Weiden
Seite 8 Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2013/2014
und im Sommersemester 2014
Sechste Satzung zur Änderung [...] 1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben für das
Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-
Weiden
folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2009/2010
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2009/2010 Zulassungsbeschränkungen
in nachfolgend genannten [...] Amberg-Weiden
Seite 2 Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2009/2010
und Sommersemester 2010
[...] AMTSBLATT Nummer 1 Seite 2
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2009/2010 und im Sommersemester 2010
vom 25. Mai 2009
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des
Wirkung vom 15. Juli 2009 in Kraft. Sie gilt für beruflich Qualifizierte die ihr
Probestudium zum Wintersemester 2009/2010 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule
mit Wirkung vom 01. Oktober 2013 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium
ab dem Wintersemester 2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
.
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 1 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...] vier Semester
überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
ter des Vollzeitstudiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jahres an die
Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für Studierende, die
im Wintersemester 2023/2024oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
Studiensemester wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn
im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann [...] und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2023 in Kraft und gilt für Studierende,
die im Wintersemester 2023/2024oder später ihr Studium aufnehmen.
Amberg, 26.04.2023
gez.
Prof
1Die Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden [...] (2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund erst nach
Ablauf dieser Frist ein
n
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15. Juni
des gleichen Jahres anzumelden. Diese Fristen können nach Beschluss
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15 Juni
des gleichen Jahres anzumelden.
(2) Der Voranmeldeantrag
Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem Winterse-
mester 2022/2023 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft und gilt für Studierende die im Wintersemester
2014/15 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des [...]
§ 2
Übergangsvorschrift
Diese Änderungssatzung gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 oder später ihr Studium
aufgenommen haben bzw. aufnehmen.
§ 3
Inkrafttreten [...] mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium
ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Bewerbungsform und -frist
1Die Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung ist jeweils zum Wintersemester eines
Studienjahres möglich. 2Die genauen Termine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben [...] Studiengang ist schriftlich vom 01. Mai bis zum 15. Juni
eines Jahres bei Studienbeginn im Wintersemester mit allen erforderlichen Unterlagen,
insbesondere dem Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung
g tritt mit Wirkung vom 15. März 2016 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium im
Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben oder später aufnehmen.
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25. Februar
Im Wintersemester 2016/2017 und im Sommersemester 2017
Satzung über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2016/2017 [...] Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2016/2017
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2016/2017
Zulassungsbeschränkungen in [...] Die Zulassungszahlen der
aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das Wintersemester 2016/2017 werden wie
folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 130
Handels- und
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 4 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...]
Semester überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium aufgenommen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...]
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr Studium aufgenommen
haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung
Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt für Studierende, die ab dem Winterse-
mester 2023/2024 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
Kunst folgende Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2012/2013
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester 2012/2013 Zulassungsbeschränkungen
in nachfolgend genannten [...] INHALTSVERZEICHNIS
Seite 21 Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2012/2013
und Sommersemester 2013
Seite 22 Satzung zur Änderung der [...] Amberg-Weiden
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2012/2013 und im Sommersemester 2013
vom 12. Juni 2012
Auf Grund von Art 3 Abs
§ 2
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung [...] Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester
2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der [...] Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester
2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der