szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
hnischer Infrastrukturen
müssen die Professorinnen und Professoren eine ihrer
Lehrbefähigung angemessene Rolle finden und sich
neu positionieren. Die Kompetenz und die Verant-
wortung für die Inhalte
Frist von sechs Monaten nicht überschritten werden. Die Prüfungskom-
mission kann auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbei-
tungszeit wegen Krankheit oder anderer nicht zu vertretenden
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
szeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann
auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit
oder anderer nicht vom Studierenden
Chemie 4 5 SU, Pr schr P, 90-120 LN
2.6 Regelungs- und Steuerungstechnik 4 5 SU schrP90 100%
2.7 Messtechnik und Sensorik 4 5 SU schrP90 100%
2.8 Grundlagen der Energietechnik 4 5 SU,Pr schrP90
Mechanische
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
teils nur CH-Laboranten umgehen können. Besser wäre eine lange Einführungstd.,
in der alle Geräte, Messkolben, Pipetten erklärt würden. Auch Anleitungen im Skript sind teils sehr schwer verständlich.“
2007/2008 – und die Liquiditäts-
probleme.
Wie bewerten Sie die Reaktion der EZB?
Die EZB hat angemessen reagiert und
den Banken Liquidität zur Verfügung
gestellt. Insgesamt fielen die negati-
ven Au
Website: https://www.hochschule-rhein-waal.de/en/faculties/society-
and-economics/degree-programmes/sustainable-development-man-
agement-ma
annotation http://www.hochschule-rhein-waal [...] ustainable-development-management-ma http://www.hochschule-rhein-waal.de/en/faculties/society-and-economics/degree-programmes/sustainable-development-management-ma
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annotation http://www.hochschule
Summe Schwerpunkt 2: 20 16
Schwerpunkt 3
"Umweltverfahrenstechnik"
U1 Bemessung und Planung
wassertechnischer Anlagen
6 4 SU+Pr schrP 60-
90
U2 Vertiefung Lu [...] SU+Pr schrP 60-
90
U3 Biotechnische Verfahren 4 3 SU+Pr Klausur
60-90
U4 Bemessung und Planung von
Recycling-Anlagen
3 3 SU+Pr schrP 60-
90
U5 Thermische Abfallbehandlung
Cluster EBACIM (OTH Regensburg, OTH Amberg-Weiden):
Entwicklung neuartiger Materialien und Messmethoden
3. Nanostrukturierte Zellkomponenten für reversible Energiespeicher mit verbesserter Lebensdauer [...] Cluster EBACIM (OTH Regensburg, OTH Amberg-Weiden):
Entwicklung neuartiger Materialien und Messmethoden
3. Nanostrukturierte Zellkomponenten für reversible Energiespeicher mit verbesserter Lebensdauer
Frist von sechs Monaten nicht überschritten werden. Die
Prüfungskommission kann auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die
Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder anderer nicht zu vertretenden
weiterer
Ordnungsmaßnahmen verbunden werden. ³Der Inhalt der Ordnungsmaßnahme muss in einem
angemessenen Verhältnis zum Inhalt der Pflichtverletzung stehen. ⁴Die Fakultät ist in das
Verfahren einzubinden
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
zu erbringen.
(3) Die Frist von der Themenstellung bis zur Abgabe muss dem Umfang des Themas angemessen sein und soll 6 Monate nicht
überschreiten. Aus wichtigem Grund, den der Studierende nicht
Frist von sechs Monaten nicht überschritten werden. Die
Prüfungskommission kann auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die
Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder anderer nicht zu vertretenden
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
Modulgruppe 2: Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen
2.1 Elektrotechnik I 5 4 SU/Ü Kl 60
2.2 Messtechnik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.3 Technische Thermodynamik 5 4 SU/Ü Kl 90
2.4 Technische Mechanik
Pr schrP 90 – 120 LN
11 Digitaltechnik 7 6 SU, Ü, Pr schrP 90 LN
12 Elektrische Messtechnik 5 4 SU, Ü, Pr schrP 90 LN
13 Elektronische Bauelemente und
Schaltungstechnik
9 8 SU
zeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann auf An-
trag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder anderer
nicht vom Studierenden
zeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Die Prüfungskommission kann auf An-
trag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn die Bearbeitungszeit wegen Krankheit oder anderer
nicht vom Studierenden
über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung
differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können.
2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung