vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Prüfer/der jeweiligen Prüferin im folgenden Wintersemester.
Samstag, 29.07.2023
Montag, 31.07.2023
Freitag, 28.07.2023
MBUT 207
MBUT 110
.
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 1 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...] vier Semester
überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
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§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 1 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...] vier Semester
überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
Hochschüler streben in Deutschland nach einem akademi-
schen Abschluss – mehr als jemals zuvor. Zum Wintersemester 2013/14 haben
sich mehr als 400.000 Erstsemester eingeschrieben. Für sie beginnt ein neuer
L
der Verordnung vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 545): Für Studierende, die ihr
Studium vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt der durch § 1 Nr. 4 eingefügte § 8 Abs. 3
Satz 3 der Rahm
der Verordnung vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 545):
Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt der durch § 1 Nr. 4 eingefügte
§ 8 Abs. 3 Satz 3 der Rahm
der Verordnung vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 545): Für Studierende, die ihr
Studium vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt der durch § 1 Nr. 4 eingefügte § 8 Abs. 3
Satz 3 der Rahm