Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2013/2014 in den dritten Studienabschnitt eintreten.
Amberg,
Prof. Dr. Erich
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2017/2018 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2018/2019 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/2019 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
§ 2
Übergangsvorschrift
Diese Änderungssatzung gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 oder
später ihr Studium aufgenommen haben bzw. aufnehmen.
§ 3
Inkrafttreten
tritt mit Wirkung vom 15. März 2016 in Kraft und gilt für Studieren-
de, die ihr Studium im Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben oder später auf-
nehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2017/2018 oder
später mit dem Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium
zum Wintersemester 2012/2013 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
1 gilt für Studie-
rende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 in den dritten Studienabschnitt eintreten.
Nummer 2 gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/2014 oder später ihr Studi-
um aufnehmen
m für einen Studienbeginn im Som-
mersemestersind bis 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15.
Juni des betreffenden Jahres an die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese
„konsekutiver“ ersetzt.
2. Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als
auch im Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: [...] Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft und gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für Studieren-
de, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit
dem Studium begonnen haben.
page
2
§
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 mit
dem Studium begonnen haben.
page
2
§ 3
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 mit dem
Studium begonnen haben.
page
§ 3
Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft und gilt für Studierende, die ab
dem Wintersemester 2010/2011 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 mit
dem Studium begonnen haben.
page
§ 3
I
tzung tritt am 01. Oktober 2019 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die
das Studium im Wintersemester 2019/2020 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der O
tzung tritt am 01. Oktober 2019 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die
das Studium im Wintersemester 2019/2020 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der O
achten Sie auf entsprechende Antragsprozesse über das Studienbüro.
Gültigkeit:
Mit Wintersemester 2021/22 läuft der reguläre Vorlesungsbetrieb für Studierende nach „alter SPO“ aus.
Es werden
der Fassung der ersten Änderungssatzung vom xx.xx.xxxx;
gültig für Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/2023 das Studium aufnehmen)
(für diese Studien- und Prüfungsordnung gilt die Allgemeine [...] er des Vollzeitstudiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen
werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2014 in Kraft und gilt für Studierende die im
Winterssemester 2014/2015 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
Übergangsvorschriften
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010/2011 ihr
Studium aufgenommen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung