Frauenbeauftragten der Hochschule und der Fakultäten zur wirksamen
Erfüllung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang Mittel zur Verfügung. 2Frauenbeauftragte sind für die
Dauer ihrer Tätigkeit unter Ber [...] igung des Umfangs ihrer Aufgaben von anderen dienstlichen
Aufgaben zu entlasten.
(4) Eine angemessene Vertretung von Frauen und Männern in den Gremien ist anzustreben.
(5) Gesetzliche Bestimmungen [...] Personen dadurch beeinträchtigt werden oder wenn die durch die Annahme
entstehenden Folgelasten nicht angemessen berücksichtigt sind. 5Die Erklärung der Hochschulleitung, des
Klinikumsvorstands oder der von
vermitteln, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind; dabei sind die dienstlichen Interessen angemessen zu
berücksichtigen. 3Eine Änderung in der Höhe der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts ist mit [...] (7) 1Die Gleichstellungsbeauftragten sind mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen und
angemessenen personellen und sachlichen Mitteln auszustatten. 2Dazu gehört auch eine Vertretung in der
Funktion