hweise
(1) Die Pflichtmodule und ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die
Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie Leistungspunkte
nach ECTS und die Stundenzahl der [...] le sind die Module eines Studiengangs, die für alle Studierenden
verbindlich sind.
(b) Wahlpflichtmodule sind die Module, die einzeln oder in Gruppen alternativ
angeboten werden. Die Studierenden [...] Art. 13 Abs. 1, Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2 Art. 58 und Art. 61 Abs.2
Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S.
245, BayRS 2210-1-1-WFK) erlässt die Ostbayerische
Jahres
an die Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
(6) 1BewerberInnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Master- [...] wird in Form eines schriftlichen Tests durchgeführt. ²Hierzu werden die Stu-
dienbewerber, die die Voraussetzungen des § 5 und § 6 Abs. 1 erfüllen, mindestens zwei Wochen
vorher schriftlich eingeladen [...] weise
(1) Die Anlage 1 zu dieser Studien- und Prüfungsordnung enthält eine Übersicht über die Module, die Art
der Lehrveranstaltungen, die zu erbringenden Leistungsnachweise, die vergebenden Leistungs-
Übersicht über die Module, die Art
der Lehrveranstaltungen, die zu erbringenden Leistungsnachweise, die zu vergebenden Leistungs-
punkte (ECTS-Punkte) sowie die Gewichtung der Module für die Bildung der [...] uni-assist) vorzulegen. 4Die Entscheidung über die Zulas-
sung zum Studium trifft die Prüfungskommission. 5Der Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
gilt bei BewerberInnen, die ihr einschlägiges [...] n Jahres an die
Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
(7) 1BewerberInnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Masterstu-
. 4Die Entscheidung über
die Zulassung zum Studium trifft die Prüfungskommission. 5Die Prüfungskommission kann beschlie-
ßen, dass das in Satz 1 genannte Notenkriterium als erfüllt gilt, wenn die betreffenden [...] n Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
(6) 1BewerberInnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Mas- [...] rt. ²Hierzu werden die
StudienbewerberInnen, die die Voraussetzungen des § 5 und § 6 Abs. 1 erfüllen, mindestens zwei
Wochen vorher schriftlich eingeladen. ³Zum Eignungsverfahren ist ein amtliches
Übersicht über die Module, die Art
der Lehrveranstaltungen, die zu erbringenden Leistungsnachweise, die zu vergebenden Leistungs-
punkte (ECTS-Punkte) sowie die Gewichtung der Module für die Bildung der [...] uni-assist) vorzulegen. 4Die Entscheidung über die Zulas-
sung zum Studium trifft die Prüfungskommission. 5Der Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
gilt bei BewerberInnen, die ihr einschlägiges [...] n Jahres an die
Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
(7) 1BewerberInnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Masterstu-
mitwirken.
(6) Erzielt der/die BewerberIn im Eignungsverfahren das Ergebnis „nicht bestanden“, ist die Bewerbung zu
einem weiteren Termin möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
[...] zum
Studium trifft die Prüfungskommission. Die Prüfungskommission kann beschließen, dass das in Satz 1
genannte Notenkriterium als erfüllt gilt, wenn die betreffenden Bewerbenden schriftlich nachweisen [...] betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
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4
(5) BewerberInnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des
. 4Die Entschei-
dung über die Zulassung zum Studium trifft die Prüfungskommission. 5Die Prüfungskommission kann
beschließen, dass das in Satz 1 genannte Notenkriterium als erfüllt gilt, wenn die betreffenden [...] n Jahres an die
Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
(5) 1BewerberInnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Master- [...] mitwirken.
(6) 1Erzielt der/die BewerberIn im Eignungsverfahren das Ergebnis „nicht bestanden“, ist die Bewerbung
zu einem weiteren Termin möglich. 2Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
kann die Bewerberin oder der Bewerber durch das erfolgreiche
Absolvieren eines Eignungstests nach § 4 die studiengangsspezifische Eignung
nachweisen.
3. Einer Bewerberin oder einem Bewerber mit [...]
(5) Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens 65 Punkte erreicht haben, sind für
den Masterstudiengang Medizintechnik geeignet.
(6) Erzielt die Bewerberin oder der Bewerber in der Eign [...] Änderungssatzung vom 08.08.2018)
Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2, Abs. 8 Satz 2
und Art. 66 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der
der Bewerber oder die Bewerberin durch das
erfolgreiche Absolvieren eines Eignungstests nach § 4 die studiengangsspezi-
fische Eignung nachweisen.
(2) Bei Bewerbern oder Bewerberinnen, die einen [...]
(5) Bewerber und Bewerberinnen, die mindestens 65 Punkte erreicht haben, sind für
den Masterstudiengang Medizintechnik geeignet.
(6) Erzielt der Bewerber oder die Bewerberin in der Eign [...] Regensburg
Vom 15. Januar 2015
Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2, Abs. 8 Satz 2
und Art. 66 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der
. 4Die Entscheidung über
die Zulassung zum Studium trifft die Prüfungskommission. 5Die Prüfungskommission kann beschlie-
ßen, dass das in Satz 1 genannte Notenkriterium als erfüllt gilt, wenn die betreffenden [...] n Jahres
an die Hochschule zu stellen. Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
(5) 1BewerberInnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Mas-
[...] mitwirken.
(6) 1Erzielt der/die BewerberIn im Eignungsverfahren das Ergebnis „nicht bestanden“, ist die Bewerbung
zu einem weiteren Termin möglich. 2Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
Amberg-Weiden vom 27.05.2020)
Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs. 5, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 des
Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVBl [...] . 4Die Entscheidung über
die Zulassung zum Studium trifft die Prüfungskommission. 5Die Prüfungskommission kann beschlie-
ßen, dass das in Satz 1 genannte Notenkriterium als erfüllt gilt, wenn die betreffenden [...] mitwirken.
(6) 1Erzielt der/die BewerberIn im Eignungsverfahren das Ergebnis „nicht bestanden“, ist die Bewerbung
zu einem weiteren Termin möglich. 2Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
vorzulegen. 3Die
Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft die Prüfungskommission. 4Ist die Gesamtnote
„sehr gut“ oder „gut“ nicht erreicht, kann der Bewerber oder die Bewerberin durch das e [...] werden. 5Die Prüfungskommission legt die Lehrveranstaltungen
und die Fristen hierfür fest.
(5) Zur Prüfung ihrer studiengangspezifischen Eignung reichen die Bewerber und Bewerberinnen, deren
[...] res an die Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
(7) Bewerber und Bewerberinnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses
für
werden. 5Die Prüfungskommission legt die Lehrveranstaltungen
und die Fristen hierfür fest.
(5) Zur Prüfung ihrer studiengangspezifischen Eignung reichen die Bewerber und Bewerberinnen neben
[...] res an die Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
(7) Bewerber und Bewerberinnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses
für [...] ³Das für alle Bewerber und Bewerberinnen gleiche
Thema wird unmittelbar nach Bewerbungsende (15.01./15.06.) allen Bewerberinnen und Bewerbern
zeitgleich bekanntgegeben.
(2) 1Die Studienarbeit
zertifizierte Einrichtung (z. B. uni-assist) vorzulegen.
⁴Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft die Prüfungskommission. ⁵Die
Prüfungskommission kann beschließen, dass das in Satz 1 [...] betreffenden Jahres
an die Hochschule zu stellen. 2Die Hochschule kann diese Fristen bei Bedarf verlängern.
(5) 1BewerberInnen für das Masterstudium Educational Technology, die zum Zeitpunkt des
[...] Ende dieses
Semesters.
(6) BewerberInnen die weder einen Erstabschluss, noch die Hochschulzugangsberechtigung in
deutscher Sprache erworben haben und die nicht über Deutsch als Muttersprache
vorzulegen. 4Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft die Prüfungskommission.
(4) 1Bewerber und Bewerberinnen für das Masterstudium, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses
für den [...] erforderlich, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder der Hochschulabschluss in
englischer Sprache erworben wurden.
(6) Bewerber und Bewerberinnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
Hochs [...]
(9) Erzielt der/die BewerberIn im Eignungsverfahren das Ergebnis „nicht bestanden“, ist die Bewerbung
zu einem weiteren Termin möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und
Art. 66 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245., BayRS
2210-1-1-WK) erlässt die Ostbayerische [...] können.
9Die AbsolventInnen sind daher in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen [...] Ausgestaltung des Studiums hat durch die Wahl einer
Vertiefungsrichtung, die durch studiengangspezifische Wahlpflichtmodulgruppen
gemäß Anlage 1 definiert ist, sowie die Belegung von allgemeinwissenschaftlichen
hweise
(1) Die Pflichtmodule und ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die
Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie Leistungspunkte
nach ECTS und die Stundenzahl der [...] Art. 13 Abs. 1, Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2 Art. 58 und Art. 61 Abs.2
Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S.
245, BayRS 2210-1-1-WFK) erlässt die Ostbayerische [...] Wahlpflichtmodule.
(a) Pflichtmodule sind die Module eines Studiengangs, die für alle Studierenden
verbindlich sind.
(b) Wahlpflichtmodule sind die Module, die einzeln oder in Gruppen alternativ
hweise
(1) Die Pflichtmodule und ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die
Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie Leistungspunkte
nach ECTS und die Stundenzahl der [...] Art. 13 Abs. 1, Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2 Art. 58 und Art. 61 Abs.2
Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S.
245, BayRS 2210-1-1-WFK) erlässt die Ostbayerische [...] Wahlpflichtmodule.
(a) Pflichtmodule sind die Module eines Studiengangs, die für alle Studierenden
verbindlich sind.
(b) Wahlpflichtmodule sind die Module, die einzeln oder in Gruppen alternativ
eise
(1) Die Pflichtmodule und ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die
Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie die Leistungspunkte
nach ECTS und die Stundenzahl der [...] Art. 13 Abs. 1, Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2 Art. 58 und Art. 61 Abs.2
Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S.
245, BayRS 2210-1-1-WFK) erlässt die Ostbayerische [...] Wahlpflichtmodule.
(a) Pflichtmodule sind die Module eines Studiengangs, die für alle Studierenden
verbindlich sind.
(b) Wahlpflichtmodule sind die Module, die einzeln oder in Gruppen alternativ
eise
(1) Die Pflichtmodule und ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltung, die
Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie die
Leistungspunkte nach ECTS und die Stundenzahl der [...] Art. 13 Abs. 1, Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2 Art. 58 und Art. 61 Abs.2
Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S.
245, BayRS 2210-1-1-WFK) erlässt die Ostbayerische [...] Wahlpflichtmodule.
(a) Pflichtmodule sind die Module eines Studiengangs, die für alle Studierenden
verbindlich sind.
(b) Wahlpflichtmodule sind die Module, die einzeln oder in Gruppen alternativ
Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und
Art. 66 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245., BayRS
2210-1-1-WK) erlässt die Ostbayerische [...] können.
10Die AbsolventInnen sind daher in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-,
Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 11Die
Ausbildung soll ferner die Auswirkungen [...] Ausgestaltung des Studiums hat durch die Wahl einer
Vertiefungsrichtung, die durch studiengangspezifische Wahlpflichtmodulgruppen
gemäß Anlage 1 definiert ist, sowie die Belegung von allgemeinwissenschaftlichen
ise
(1) Die Pflichtmodule und ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die
Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie die
Leistungspunkte nach ECTS und die Stundenzahl [...] Art. 13 Abs. 1, Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2 Art. 58 und Art. 61 Abs.2
Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S.
245, BayRS 2210-1-1-WFK) erlässt die Ostbayerische [...] Im Hinblick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten eines Ingenieurs ist eine
umfassende und breit angelegte Grundlagenausbildung erforderlich, die eine
rasche Einarbeitung in die zahlreichen Anwe
Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und
Art. 66 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245., BayRS
2210-1-1-WK) erlässt die Ostbayerische [...] abzuleiten.
7Die AbsolventInnen sind daher in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 8Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen [...] Ausgestaltung des Studiums hat durch die Wahl einer
Vertiefungsrichtung, die durch studiengangspezifische Wahlpflichtmodulgruppen
gemäß Anlage 1 definiert ist, sowie die Belegung von allgemeinwissenschaftlichen
Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des
Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23 Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS 2210-1-1-
WK) erlässt die Ostbayerische [...] dient auch die in das Studium integrierte
Praxisphase, durch die der Lernort zeitweilig von der Hochschule in die Unternehmen und
andere Einrichtungen der Berufspraxis verlagert wird.
(2) 1Die Studierenden [...] Bachelorarbeit
(1) 1Die Anmeldung der Bachelorarbeit setzt voraus, dass die Praxisphase mit Erfolg abgelegt
ist. 2Die Bachelorarbeit ist Teil des siebten Studiensemesters.
(2) 1Die Studierenden erhalten
Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und
Art. 66 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245., BayRS
2210-1-1-WK) erlässt die Ostbayerische [...] können.
9Die AbsolventInnen sind daher in der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach-
und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 10Die Ausbildung
soll ferner die Auswirkungen [...] Ausgestaltung des Studiums hat durch die Wahl einer
Vertiefungsrichtung, die durch studiengangspezifische Wahlpflichtmodulgruppen
gemäß Anlage 1 definiert ist, sowie die Belegung von allgemeinwissenschaftlichen