Deutsche Bundesbank (2015), German Households’ Saving and Investment Behavior in Light
of the Low-interest-rate Environment, Monthly Report, October 2015, 13-31.
Deutsche Bundesbank (2016), Die Deutsche
n Form
Akademisches Auslandsamt
International Office
Academic year: 20....../20......
� Winter term (01.10.-14.02.)
� Summer term (15.03.-31.07.)
Field of study: _______________________________
date 2017-07-06T09:51:25Z
pdf:PDFVersion 1.5
pdf:docinfo:title Modulhandbuch Medieninformatik und Industrie-4.0-Informatik ab WS 2017/18
xmp:CreatorTool Microsoft® Word 2013
stream_co
date 2017-07-06T09:51:25Z
pdf:PDFVersion 1.5
pdf:docinfo:title Modulhandbuch Medieninformatik und Industrie-4.0-Informatik ab WS 2017/18
xmp:CreatorTool Microsoft® Word 2013
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So
unterstützten im Wintersemester 2015/2016 94 und im Sommer-
semester 2016 88 nebenberufliche Kolleginnen und Kollegen die
Lehre. Weiterhin konnten im Wintersemester 2015/2016 169 stu-
dentische [...] geben. Der neue Wintergarten der Mensa bietet zusätzlich Platz
für 100 Studierende. Die Erweiterung der Mensa wurde durch die
steigenden Studierendenzahlen notwendig. Der neue Wintergar-
ten der [...] Freistaats Bayern der Bachelor-Studiengang Medizintechnik den
Lehr- und Forschungsbetrieb auf, im Wintersemester 2014/2015
startete ein darauf aufbauender Masterstudiengang in Kooperati-
on mit der OTH
Trinken und ein Mensch zum Reden | Raum: Bib/RZ-102*15–17
JEDEN MI
KHG & ESG Programm | Wintersemester 2017/18 AM
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HITZE & WITZE, SITZE & SCHWITZE: [...] Musik-Ensemble | Spitalkirche, Bahnhofstraße
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auf dem Campus vor dem EMI-Gebäude, Nähe Brunnenschacht
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DI
ng tritt mit Wirkung vom 01.10.2017 in Kraft.
Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2017/2018 oder
später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
ng tritt mit Wirkung vom 01.10.2017 in Kraft.
Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2017/2018 oder
später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
Prüfungsordnung tritt am 01.10.2017 in Kraft. Sie gilt für
Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2017/2018 oder später
aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2017 in Kraft und gilt für Studierende die im
Winterssemester 2017/2018 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
angeboten.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden. Ein Anspruch darauf,
dass der Studienbeginn in jedem Semester [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres an die Hoch-
schule zu stellen. Die Hochschule kann
angeboten.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden. Ein Anspruch darauf,
dass der Studienbeginn in jedem Semester [...] für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden Jahres an die Hoch-
schule zu stellen. Die Hochschule kann
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie gilt für Stu-
dierende, die das Studium zum Wintersemester 2017/2018 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie gilt für Stu-
dierende, die das Studium zum Wintersemester 2017/2018 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie gilt für Stu-
dierende, die das Studium zum Wintersemester 2017/2018 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie gilt für Stu-
dierende, die das Studium zum Wintersemester 2017/2018 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
Z
EMI-OTH.indd
page
EMI-Forum am Mittwoch, den 8.11.2017 im Gebäude Fakultät EMI, Wintergarten der Cafeteria
19.00 : Begrüßung durch die Präsidentin Prof. Dr. Andrea Klug,
Ostbayerische
chung
• Studierbarkeit (Prüfungen, Workload …)
page
Studium und LehreStart in das Wintersemester
Erstsemesterbegrüßung Amberg Erstsemesterbegrüßung Weiden
1002 Einschreibungendavon:
•
date 2017-10-27T12:05:19Z
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xmp:CreatorTool Adobe InDesign CS6 (Windows)
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n Form
Akademisches Auslandsamt
International Office
Academic year: 20....../20......
� Winter term (01.10.-14.02.)
� Summer term (15.03.-31.07.)
Field of study: _______________________________
angeboten.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden.
(4) Ein Anspruch darauf, dass der Studienbeginn in jedem [...] einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden Jah-
res an die Hochschule zu stellen. ²Die Hochschule kann
Master of Science (M.Sc.)
Master of Science (M.Sc.)
Wintersemester 2017/18
Updated: winter semester 2017/18
Fakultät Betriebswirtschaft
Department of Business
Satzung:
§ 1
Zulassungszahlen im Wintersemester 2017/2018
(1) An der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Wintersemester
2017/2018 Zulassungsbeschränkungen in [...] über Zulassungszahlen an der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018
vom 12.07.2017
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 [...] Die
Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das
Wintersemester 2017/2018 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 132
Handels- und D
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2018/2019 oder später erstmals Leistungen aus den Vertiefungsrichtungen
erbringen.
ng tritt mit Wirkung vom 01.10.2017 in Kraft.
Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2017/2018 oder
später aufnehmen.
(2) Studierende, für die diese Studien- und Prüfungsordnung