Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das die Hinweisgeberschutzrichtlinie 2019/1937 der EU national umsetzt, sollen Hinweisgeber, die im beruflichen Kontext Informationen über Straftaten oder Fehlverhalten erlangt haben und diese an gesetzlich vorgesehene Meldestellen melden oder offenlegen, bei berechtigter Meldung vor Repressalien (z. B. Kündigung, Suspendierungen, Disziplinarmaßnahmen, Mobbing, Nötigung, Schadensersatzforderungen etc.) geschützt werden. Gleichzeitig sollen durch solche Meldungen die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung von Korruption gestärkt werden.
An der OTH Amberg-Weiden gibt es für hochschulinterne Hinweisgeber/Whistleblower (Mitarbeitende der OTH AW) ein sog. Hinweisgebersystem, über das solche Hinweise zu Missständen/Verstößen im öffentlichen Dienst gegeben werden können – auch anonym! Solche Missstände/Verstöße könnten beispielsweise Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Umweltverschmutzung sein.
Die Meldung über dieses Hinweisgebersystem wird an die OTH-interne Ombudsperson, Frau Dr. Kathrin Morgenstern, weitergeleitet. Die Ombudsperson ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit und zur Wahrung der Anonymität des Melders und ggf. in der Meldung gemeldeter Personen verpflichtet. Informationen über deren Identität sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden. Die Ombudsperson beachtet die Verfahrensvorgaben und Fristen im Zusammenhang mit den Meldungen und ergreift Folgemaßnahmen.
Anonyme Hinweise können NUR über das Hinweisgebersystem gegeben werden.
Nicht anonyme Hinweise können OTH-Mitarbeitende ebenfalls über das Hinweisgebersystem, aber auch weiterhin unmittelbar (persönlich, telefonisch oder per Mail) an die zuständige Abteilung bzw. den jeweiligen Beauftragten der Hochschule geben. Beispiele:
- Personalrat (Mitarbeiteranliegen/-fragen/-konflikte)
- Datenschutzbeauftragter (Datenschutzthemen)
- Informationssicherheitsbeauftragte (IT-Sicherheitsthemen)
- Zentrum für Gender und Diversity (Gleichberechtigungs-/Gleichstellungsthemen)
- Klima- und Umweltmanagement (Umweltthemen)
Jedem Hinweis wird nachgegangen.
Bitte loggen Sie sich ein, um zum Hinweisgebersystem zu gelangen.
Sollten Sie als Nicht-OTH-AW-Mitarbeitender einen (anonymen) Hinweis geben wollen, wenden Sie sich bitte an die externe Meldestelle des Bundes.
Diese Meldestelle steht grundsätzlich jedem offen!
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