Altautocheckliste der OTH Amberg-Weiden bundeseinheitlich verbindlich
Betriebe, die Altfahrzeuge demontieren – früher einfach „Schrottplatz“ genannt – müssen jährlich durch einen der etwa 80 in Deutschland für dieses Thema zugelassenen Sachverständigen auf Einhaltung der Umweltvorschriften überprüfen lassen. Die dafür zugrunde gelegten Anforderungen unterliegen einem ständigen Wandel, der mit den Entwicklungen im Automobilbau Schritt halten muss. Als Beispiele seien der zunehmende Elektronikanteil, Leichtbauweise mit steigendem Kunststoffeinsatz oder die Elektromobilität genannt. Die Anforderungen sind unter anderem in einer Checkliste festgelegt, die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als Empfehlung für die Sachverständigen herausgibt. Diese Checkliste haben die Amberger Studenten Stefan Walter und Julian Walberer im Rahmen eines Projektes im Masterstudiengang Umwelttechnologie vor einiger Zeit auf den neuesten Stand gebracht.
Die Ergebnisse hat Prof. Dr.-Ing. Burkhard Berninger, Fachgebiet Recycling- und Abfalltechnik, im Februar 2017 auf einer Fachtagung des Umweltbundesamtes vor Vertretern sämtlicher Landesministerien, der deutschen Automobilhersteller, der Verwertungswirtschaft und der Sachverständigen, die jährlich die ca. 1100 Demontagebetriebe und 40 Schredder in Deutschland zertifizieren, vorgestellt.
Nachdem die erforderlichen Gremien durchlaufen wurden haben nun sowohl Umweltbundesamt als auch das Institut für Sachverständigenwesen des DIHK die an der OTH in Amberg erarbeitete Checkliste als Empfehlung für alle deutschen Sachverständigen veröffentlicht: https://www.ifsforum.de/fileadmin/bestellungsvoraussetzungen/0230.pdf.
Dies ist ein weiteres Beispiel für die praxisnahe und aktuelle Arbeit an der OTH Amberg-Weiden.