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Angepasste Corona-Regelungen ab dem 03. April 2022

Die Bayerische Staatsregierung hat in dieser Woche die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung ab dem 3. April bis einschließlich 30. April 2022 erlassen. Die darin vorgesehenen „Basisschutzmaßnahmen“ hat die Hochschulleitung auf das an der OTH Amberg-Weiden gültige Infektionsschutzkonzept übertragen. Dabei sind folgende Punkte besonders zu beachten: Unsere bewährten Regelungen setzen wir wie bisher fort!

1. Zutrittsberechtigung

Der Zutritt zur Hochschule und zu den Bibliotheken ist für Personen, die an COVID erkrankt sind oder die entsprechende Krankheitssymptome aufweisen, weiterhin verboten.

2. Maskenpflicht (FFP2)

Insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands sowie in den Verkehrswegen besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Sofern in einer Lehrveranstaltung der Mindestabstand sicher eingehalten werden kann (entsprechende Verteilung auf die Sitzplätze), ist keine Maske erforderlich, wird jedoch empfohlen. Soweit Dozierende den Mindestabstand in den Hörsälen sicher einhalten können, besteht für sie keine Maskenpflicht.

3. Raumlüftung

Da sich das Coronavirus über Tröpfchen in den Aerosolen der Atemluft überträgt, sollte die Raumluft von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden – am wirksamsten mittels Stoßlüften.

4. Mensa

Die Mensa ist geöffnet. Sie wird vom Studentenwerk betrieben und unterliegt den spezifischen Regelungen des Gastronomiebereichs, die durch das Studentenwerk im Rahmen eines eigenen Infektionsschutzkonzepts umgesetzt werden.

Bitte vermeiden Sie zudem Menschenansammlungen und halten Sie einen vergrößerten Abstand zueinander.

Detaillierte Informationen zu allen Punkten finden Sie im Infektionsschutzkonzept der Hochschule, das auf unserer Homepage in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht ist.

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