KMK passt Beschlüsse an: Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
Am 04.02.2010 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) neue “Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen” verabschiedet.
Am 04.02.2010 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) neue “Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen” verabschiedet.
(18. Dezember 2009)
Im Rahmen der 328. Plenarsitzung hat die Kultusministerkonferenz (KMK) am 10. Dezember 2009 “Eckpunkte zur Korrektur der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung” beschlossen.
Die bestehenden Beschlüsse “Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen” und “Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung” werden um diese 10 Eckpunkte angepasst:
- Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster integrieren
- Individuelle Studienverläufe sichern
- Breite wissenschaftliche Qualifizierung sichern
- Master-Zugang flexibilisieren
- Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen
- Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen
- Kompetenz benennen
- Prüfungsleistungen reduzieren
- Anerkennung verbessern
- Arbeitsbelastung flexibilisieren
Download: KMK-Beschluss vom 10.12.2009