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KMK passt Beschlüsse an: Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen

Am 04.02.2010 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) neue “Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen” verabschiedet.

Am 04.02.2010 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) neue “Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen” verabschiedet.

(18. Dezember 2009)
Im Rahmen der 328. Plenarsitzung hat die Kultusministerkonferenz (KMK) am 10. Dezember 2009 “Eckpunkte zur Korrektur der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung” beschlossen.
Die bestehenden Beschlüsse “Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen” und “Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung” werden um diese 10 Eckpunkte angepasst:

  1. Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster integrieren
  2. Individuelle Studienverläufe sichern
  3. Breite wissenschaftliche Qualifizierung sichern
  4. Master-Zugang flexibilisieren
  5. Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen
  6. Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen
  7. Kompetenz benennen
  8. Prüfungsleistungen reduzieren
  9. Anerkennung verbessern
  10. Arbeitsbelastung flexibilisieren

Download: KMK-Beschluss vom 10.12.2009

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