Neue Regelungen zum Infektionsschutz
Online-Lehre als Regelfall
Da die Lage in den Krankenhäusern und Intensivstationen des Landes aufgrund steigender Corona-Erkrankungen zunehmend sehr ernst ist, hat die Bayerische Staatsregierung neue Regelungen zum Infektionsschutz getroffen, die auch den Hochschulbereich betreffen und ab sofort bis zum 15. Dezember gelten.
In der festen Erwartung deren Fortsetzung hat die Hochschulleitung folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Online-Lehre als Regelfall
Ab dem 24. November ist die Online-Lehre die „Normalform“ aller Lehrveranstaltungen an der OTH Amberg-Weiden.
2. Präsenzlehre unter 2G
Präsenzlehrveranstaltungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, sie können auf Antrag durch die Dekane ermöglicht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl Dozierende als auch Studierende die 2G-Regel erfüllen. Studierenden, die diese Anforderungen nicht erfüllen, wird in geeigneter Weise Zugang zum Lehrangebot verschafft. Dies kann beispielsweise durch hybride Lehrformen (Streaming, Aufzeichnung etc.) erreicht werden.
3. 2G-Regel für Lehrveranstaltungen
Die 2G-Regel besagt, dass nur Personen mit gültigem Nachweis des Status „geimpft“ oder „genesen“ an einer Veranstaltung teilnehmen dürfen.
4. Hotspotregelung
Sofern die 7-Tages-Infektionsinzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 1.000 Fälle ansteigt, finden an der Hochschule mit Ausnahme von Prüfungen keine Präsenzveranstaltungen statt. Veranstaltungen, die besondere Labor- und Arbeitsräume an der Hochschule erfordern, sind abweichend zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten grundsätzlich ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Entsprechende Veranstaltungen werden von den Dozierenden geplant und erfordern das Einvernehmen der Dekane.
5. 3G plus für Prüfungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Prüfungen müssen den 3G plus-Status nachweisen. Er besagt, dass ausschließlich Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt haben.
6. Maskenpflicht
In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Am festen Platz können Masken abgesetzt werden, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.
7. Bibliotheken
Der Zutritt zu den Bibliotheken ist nur unter Einhaltung der 2G-Regel zulässig.
Seitens der Hochschule beobachten wir weiterhin sorgfältig das Infektionsgeschehen, um rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten, die eine bestmögliche Balance zwischen Infektionsschutz und Hochschullehre ermöglichen. Hierzu führen wir auch den regelmäßigen Austausch mit dem studentischen Konvent, z. B. Anfang Dezember, fort. Sie können darüber hinaus mit Ihrem Verhalten einen wesentlichen Beitrag leisten, beispielsweise indem Sie sich wachsam verhalten und unabhängig von Ihrem Impfstatus auf Selbsttests zurückgreifen, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und so Ihr Umfeld zu schützen.
Darüber hinaus empfehlen wir selbstverständlich das Impfen, als die derzeit beste Möglichkeit, sich vor einer Infektion mit COVID-19 zu schützen.