Patentingenieurwesen: Besuch des Bundespatentgerichts
Studierende des Patentingenieurwesens besuchten im Rahmen der Wahlpflichtvorlesung „Angewandtes Patentrecht“ bei Herrn Vorsitzendem Richter am Bundespatentgericht Dr. Klaus Max Häußler das Bundespatentgericht in München, mit Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung in einem Anmelderbeschwerdeverfahren vor dem 21. Senat des Bundespatentgerichts.
Während der Verhandlungspausen und im Anschluss an die Verhandlung erfolgte ein Austausch mit dem Senatsvorsitzenden und den beteiligten Richtern, wobei der Ablauf und die Besonderheiten der Beschwerdeverfahren beim BPatG am Beispiel des vorangegangenen Verfahrens erörtert wurden. Schwerpunktmäßig sind dabei die Anforderungen gemäß § 34 PatG besprochen worden, denen Patentansprüche bzw. Patentanmeldungen genügen müssen.