Patentingenieurwesen: Gastvortrag „Die Erfinderische Tätigkeit“
Im Rahmen der Vorlesung „Deutsches Patentrecht“ (Prof. Dr. Andrea Klug, Prof. Dr. Jürgen Schade) referierte Herr Dipl.-Ing. Werner Bertl, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, über die „Erfinderische Tätigkeit“. Das Vorliegen der erfinderischen Tätigkeit stellt in der Praxis das wichtigste und zugleich das in der Beurteilung wohl schwierigste Kriterium für die Patentfähigkeit einer Erfindung dar.
Nach einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen zeigte Herr Werner Bertl im Diskurs mit den Studierenden anhand von Entscheidungen und praktischen Beispielen aus der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs die Beurteilungskriterien und –verfahren für die Feststellung der erfinderischen Tätigkeit auf.