Premiere der Amberger Patentgespräche
Kann Künstliche Intelligenz Erfinder im juristischen Sinne sein? Stehen ihr gar Erfinderrechte und Vergütung zu? Ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz noch zeitgemäß? Diese und weitere Fragen wurden bei den ersten Amberger Patentgesprächen diskutiert.
Da der beliebte Amberger Patenttag dieses Jahr leider nicht in gewohnter Art stattfinden konnte, wurde kurzerhand ein neues Veranstaltungsformat ins Leben gerufen. „Es war uns ganz besonders wichtig, dass wir an unserer Tradition der gemeinsamen Vernetzung festhalten und dass wir uns, wenn auch nicht persönlich am Campus, so doch zumindest virtuell vernetzen“, erläuterte Prof. Dr. Andrea Klug, Präsidentin der OTH Amberg-Weiden bei der Begrüßung der zahlreichen Teilnehmenden.
Nach kurzer Einführung des Themas, das mit Digitalisierung kaum aktueller sein könnte, übergab sie das Wort an Patentanwalt Rolf Einsele – natürlich erst nach herzlicher Gratulation zur kürzlichen Verleihung einer Honorarprofessur im Bereich Gewerblicher Rechtschutz an der OTH Amberg-Weiden.
Als Moderator des Abends, stellte Rolf Einsele zunächst den Referenten Beat Weibl, seines Zeichens Chief IP Council und Leiter des IP Department bei der Siemens AG kurz vor, um ihm anschließend die virtuelle Bühne zu überlassen „mit einem Thema, das alle die aktiv Patentarbeit leisten, umtreibt“.
Beat Weibl skizzierte zunächst die Ausgangslage, in der sich die Siemens AG und viele Unternehmen befinden: die technische Transformation "from mechanical over electrical to digital & AI“. Durch diese technologischen Voraussetzungen und die immer stärkere Vernetzung verschiedener Unternehmen untereinander spiele IP eine maßgebliche Rolle: „denn Patente, IP, geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte dienen nicht nur dazu sich in einem Ökosystem zu differenzieren, sondern auch um Erfindungen, Ideen, Innovationen zu teilen, zu tauschen und zu kooperieren.“
Damit einher gehen natürlich auch einige Herausforderungen, zum Beispiel wenn KI-Systeme Erfindungen machen oder wenn, wie bei digitalen Zwillingen, der technische Effekt nur virtuell als Simulation und nicht reell stattfindet. Erstere Fragestellung muss noch geklärt werden, zu zweiteren wurde mit der G1/19 erst kürzlich Klarheit geschaffen.
In seinem äußerst spannenden Vortrag beleuchtete Beat Weibl mit anschaulichen Beispielen, wie wichtig IP-Rechte in heutigen digitalen Ökosystemen sind und dass diese eine Brücke zwischen Invention und Innovation schlagen können. Auch zeigte er auf, wie Unternehmen von einer typischen erfindergetriebenen IP Strategie zu einer wertorientierten gelangen können, die wiederum aktiv die USPs eines Geschäftes schützen könne.
An der anschließenden regen Diskussionsrunde beteiligten sich neben Prof. Andrea Klug und Moderator Rolf Einsele auch zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Chat. Dabei wurden zahlreiche Aspekte des Vortrags und darüber hinaus aufgegriffen und diskutiert: zum Beispiel, ob das Arbeitnehmererfindungsgesetz mittlerweile überflüssig ist oder über die Möglichkeit den Gebrauchsmusterschutz für Software zu öffnen.
Die Aufzeichnung des Livestreams steht Interessierten auf YouTube weiterhin zur Verfügung.
Der nächste Vortrag findet am 15.04.2021 um 16:30 Uhr statt. Prof. Dr. Maximilian Haedicke, LL.M. (Georgetown) beleuchtet dabei das Thema „Mediation im Geistigen Eigentum?!“. Mehr Information erhalten Sie auf der Veranstaltungsseite.