Qualitätspakt Lehre: Praxisworkshop im Patentingenieurwesen
Im Rahmen der Vorlesung Angewandter Gewerblicher Rechtsschutz I, II (Patentanwalt Markus Schlögl) referierte Dr. Klaus Max. Häußler, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, zum Thema „Welchen Anforderungen müssen Patentansprüche genügen?“.
Anhand des Patentgesetzes und der Rechtsprechung erläuterte Dr. Häußler den Studierenden eindrucksvoll, welchen Kriterien Patentansprüche entsprechen müssen, damit ein Patent erteilt werden kann. Der Praxisworkshop wurde von Sonja Wiesel (QPL) aufgezeichnet. Die erstellten Videomitschnitte stehen auf der Homepage unter Patentingenieurwesen zur Information und Nachbereitung für Studierende zur Verfügung.
Ausgehend vom Patentgesetz verdeutlichte Dr. Häußler die zentrale Bedeutung der Patentansprüche bei der Erteilung und Durchsetzung von Patenten. Auf Basis einer eingängig aufbereiteten Darstellung der Rechtsprechung und mit Hilfe praktischer Beispiele erarbeitete er mit den Studierenden Kriterien wie Klarheit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit, die bei der Formulierung von Patentansprüchen beachtet werden müssen. Ferner zeigte er auf, innerhalb welcher Grenzen Patentansprüche geändert werden können, um Beanstandungen auszuräumen.