14. Amberger Patenttag: Arbeitnehmererfindungsrecht in der Praxis – Anforderungen und Umsetzung
Presseeinladung
Geniale Garagentüftler und freischaffende Universalgenies sind rar geworden. Die Daniel Düsentriebs von heute arbeiten in Festanstellung – an Hochschulen, in Forschungseinrichtungen oder Unternehmen. Doch was passiert, wenn dort der Geist blitzt und eine Idee zündet? Wem gehören die Rechte an Erfindungen, die am Arbeitsplatz entstehen? Diese Fragen regelt das deutsche Arbeitnehmererfindungsrecht – sie sind auch Thema des 14. Amberger Patenttag am 15. Februar 2019.
Die Veranstaltung rückt das Spannungsverhältnis zwischen dem Arbeitsrecht und dem Recht am geistigen Eigentum in den Mittelpunkt. Studien und Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung zeigen, wie Diensterfindungen zu bewerten und zu vergüten sind. Hochkarätige ReferentInnen, unter anderem vom Bundespatentgericht, dem Deutschen Patent- und Markenamt, aus Anwaltskanzleien und aus Industrieunternehmen, beleuchten Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen/ErfinderInnen und Arbeitgebende. Darüber hinaus gehen sie in Praxisberichten auf die elektronische Erfindungsmeldung und Abkauf- und Vergütungssysteme ein.
Pressevertreter sind herzlich eingeladen, den 14. Amberger Patenttag zu besuchen und darüber zu berichten.