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15. Amberger Patenttag: Patentverletzung in der Praxis

150 Teilnehmer sitzen im Hörsaal
Einmal im Jahr trifft sich deutschlands Patentbranche beim Amberger Patenttag der OTH Amberg-Weiden.

Ein Patent schützt eine Erfindung vor Nachahmern. Patentverletzungen scheinen jedoch an der Tagesordnung zu sein: Sonos verklagt Google, Philips wirft Fitbit Inc. Patentverletzungen vor und Apple muss nach langjährigem Streit mit Samsung 85 Millionen US-Dollar zahlen. Auch die deutschen Autobauer sind vom Thema Patentverletzung vor allem durch den Einzug von Kommunikations- und Informationstechniken betroffen – so die neuesten Schlagzeilen dazu. Für kleine und mittelständische Unternehmen kann ein jahrelanger Patentstreit, gerade wenn dieser in den USA geführt wird, in den Bankrott führen.

Doch wie können Patentverletzungen vermieden werden? Und wie kann im Verletzungsfalle strategisch vorgegangen werden? Das waren die Themen des 15. Amberger Patenttages.

150 Teilnehmer sitzen im Hörsaal
Einmal im Jahr trifft sich deutschlands Patentbranche beim Amberger Patenttag der OTH Amberg-Weiden.

Über 150 TeilnehmerInnen aus Unternehmen und Kanzleien nahmen an der jährlich stattfindenden Tagung teil, die in enger Verbindung zum Studiengang Patentingenieurwesen an der OTH Amberg-Weiden steht. Darunter über 40 AbsolventInnen aus dem Studiengang, die sich an ihrer ehemaligen Hochschule über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Schutzrechtsverletzung informierten.

Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Andrea Klug, Präsidentin der OTH Amberg-Weiden, die die Tagung 2004 an der Hochschule iniitiert hat, führten Beate Schmidt, Präsidentin des Bundespatentgerichts, und Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutsches Patent- und Markenamts (DPMA), mit ihren Auftaktvorträgen in die Rolle ihrer Institutionen beim Thema „Patentverletzung“ ein.

 

Schutz vor Fälschungen

Patente schützen technische Innovationen, damit diese nicht einfach kopiert und von anderen als eigene Idee verkauft werden können. Doch was macht ein gutes Patent aus? „Ein gutes Patent hat so viele Facetten wie ein Edelstein und viele verschiedenen Aspekte tragen zu einem strahlenden Patent bei“, betonte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts. Dabei seien Rechtzeitigkeit, Rechtssicherheit und ein konkreter Schutz durch maßgeschneiderte Patentansprüche von elementarer Wichtigkeit. 

Beate Schmidt, Präsidentin des Bundespatentgerichts, stellte das sogenannte Trennungsprinzip – ein Problem, das das Bundespatentgericht bei Patentstreitigkeiten in Deutschland betrifft – in den Vordergrund ihrer Ausführungen: für Verletzungsstreitigkeiten sind die Patentstreitkammern bei den Land- und Oberlandesgerichten zuständig, für den Rechtsbestand von Patenten aber das Bundespatentgericht. Dort dauern Verfahren mehr als zwei Jahre, während im Verletzungsstreit Entscheidungen in erster Instanz schon in weniger als einem Jahr fallen. Diesem „Injunction gap“ soll nun, laut Beate Schmidt, vom Gesetzgeber durch Änderung des Verfahrens und durch Personalaufbau beim Bundespatentgericht abgeholfen werden.

Fälschungen bekämpfen

Fälschungen sind in vielen Fällen nur durch den Fachmann vom Original zu unterscheiden. Es gibt nicht nur gefälschte Produkte, auch gefälschte Dokumente wie Zertifikate und Lieferscheine. Und es gibt auch immer wieder Email-Angebote, die den Eindruck vermitteln, der Absender würde Originalprodukte verkaufen. Auch B2B-Handelsplattformen werden missbraucht, um gefälschte Ware zu vertreiben. „Es ist nicht damit getan, dass man rechtlich gegen irgendjemand vorgeht, sondern man braucht einen Plan dahinter“, so Ingrid Bichelmeir-Böhm, Leiterin Global Brand Protection bei Schaeffler AG.

Klaus Hoffmeister, Leiter der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz bei der Generalzolldirektion stellte die Leistungen seiner Institution bei Grenzbeschlagnahmen von Verletzungsprodukten vor: „Der Zoll gewährleiset Schutz und Sicherheit bei unlauterem und illegalem Handel“.

Rechtsfolgen der Verletzung

Die ReferentInnen aus Anwaltskanzleien, aus den Gerichten und aus Industrieunternehmen wie Ericsson, BMW, Daimler, Schaeffler, Schwan Stabilo erläuterten im Verlauf der Tagung anhand von zahlreichen Praxisbeispielen, wie bei Patentverletzungen strategisch vorgegangen werden kann. Dabei übte Reinhold Diener, Leiter Patente BMW-Group, Kritik am Unterlassunganspruch bei Patentverletzungen, den er als unverhältnismäßig bezeichnete. Die TeilnehmerInnen wurden zudem mit aktueller Rechtsprechung des BGH vertraut gemacht und erhielten Einblicke in die den Entscheidungen zu Grunde liegenden Überlegungen. In diesem Zusammenhang stellte Dr. Tobias Wuttke, Rechtsanwalt bei Meissner Bolte, heraus, dass für Patentinhaber die Gesetzeslage in Deutschland und die Rechtsprechung für Schadensersatz durch die Wahl der Berechnungsmethode und die Verjährungsregelungen günstig sei. Dr. Matthias Sonntag, Rechtsanwalt bei Gleis Lutz, ging auf die hohe Verantwortung und Sorgfaltspflicht für Geschäftsführungen bei Produktneueinführungen im Licht der BGH-Rechtsprechung ein, und Dr. Georg Werner, stellvertretender Vorsitzender der Patentstreitkammer am Landgericht München, stellte die Vorteile der Verfahrensabläufe beim sog. „Münchner Verfahren“ bei Patentstreitsachen in 1. Instanz beim Landesgericht München vor. Dabei  erläuterte er die Unterschiede zu den Abläufen z.B. in Düsseldorf und Mannheim.

Auch das Problemfeld der Marken- und Produktpiraterie wurde diskutiert und es wurden Lösungen für das Auffinden z.B. auf Online-Plattformen und eine erfolgreiche Bekämpfung von Nachahmungen aufgezeigt.

Moderiert wurde die Veranstaltung und die sich an die Vorträge anschließende Diskussion von Rolf Einsele, Patentanwalt bei Meissner Bolte und Lehrbeauftragter an der OTH Amberg-Weiden.

Cornelia Rudloff-Schäffer am Rednerpult
Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin DPMA, erläutert die Kennzeichen guter Patente
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