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Senat der OTH Amberg-Weiden: Vorsitzender im Amt bestätigt

Senat
Der Senat der OTH Amberg-Weiden mit Vorsitzendem Prof. Dr.-Ing. Horst Rönnebeck (rechts) und stellvertretender Vorsitzender M.B.A., M.H.R. Gabriele Murry (5. von rechts)

Der Senat der OTH Amberg-Weiden setzt auf Kontinuität: In der konstituierenden Sitzung bestätigten die Senatorinnen und Senatoren Prof. Dr.-Ing. Horst Rönnebeck als Vorsitzenden im Amt. M.B.A., M.H.R. Gabriele Murry wurde erneut stellvertretende Vorsitzende.

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Der Senat der OTH Amberg-Weiden mit Vorsitzendem Prof. Dr.-Ing. Horst Rönnebeck (rechts) und stellvertretender Vorsitzender M.B.A., M.H.R. Gabriele Murry (5. von rechts)

Der Senat ist das Parlament der Hochschule. Er besteht aus zehn Vertreterinnen und Vertretern der OTH Amberg-Weiden: Professorinnen und Professoren, (wissenschaftlichen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Frauenbeauftragten und Studierenden. Damit spiegelt er die verschiedenen Fakultäten und Bereiche der Hochschule wider. Die Senatorinnen und Senatoren gestalten mit ihrem Engagement die Forschung und Lehre an der OTH Amberg-Weiden demokratisch mit. Sie beschließen u.a. über neue Rechtsvorschriften, Forschungsschwerpunkte oder Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Außerdem nehmen sie Stellung zur Berufung von Professorinnen und Professoren bzw. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren.

Darüber hinaus bilden sie gemeinsam mit zehn Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur den Hochschulrat. Dieser unterstützt die Hochschulleitung bei strategischen Entscheidungen und in der Entwicklung der Hochschule. „Mit dem Senat und ihrem neuen Vorsitzenden Prof. Dr.-Ing. Horst Rönnebeck sind wir gut aufgestellt“, sagt Prof. Dr. Andrea Klug, Präsidentin der OTH Amberg-Weiden. „Ich freue mich darauf, die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den kommenden beiden Jahren fortzusetzen. Denn Senat und Hochschulrat leisten einen wesentlichen Beitrag zur Positionierung und Profilbildung der OTH Amberg-Weiden.“

Der Senat nimmt die in Art. 25 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) geregelten Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschule wahr. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre beziehungsweise ein Jahr für die studentischen Vertreter.

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