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TechnikForum: Das EU-Urheberrecht – Ein sinnvoller Schutz des geistigen Werks oder ein Hindernis für die Meinungsfreiheit?

Maximilian Kock
Prof. Dr. Maximilian Kock gibt eine Einführung die Problematik des EU-Urheberrechts

Nach jahrelanger Diskussion in der Europäischen Union über eine Reform des Urheberrechts, haben die EU-Mitgliedsländer im April 2019 die EU-Urheberrechtsreform beschlossen. Ziel ist, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Musikverbände, Nachrichtenagenturen und Verleger sehen darin eine Chance für faire Vergütung. Gegner der Reform warnen vor Uploadfiltern und einer möglichen Einschränkung von freier Meinungsäußerung im Netz. Das TechnikForum hat die Frage, ob das EU-Urheberrecht ein sinnvoller Schutz des geistigen Werks oder ein Hindernis für die Meinungsfreiheit ist, in den Fokus genommen.

Maximilian Kock
Prof. Dr. Maximilian Kock gibt eine Einführung die Problematik des EU-Urheberrechts

Ein wesentlicher Teil des EU-Urheberrechts vor der Reform stammt aus dem Jahr 2001. Eine Anpassung ist durchaus angebracht. Deshalb stand beim TechnikForum weniger die Frage nach der Notwendigkeit im Mittelpunkt, sondern die Diskussion, welche Mittel dafür geeignet sind und wie sie funktionieren können. Denn „die Internetkonzerne konnten bis zum April diesen Jahres weltweit in einem quasi rechtsfreien Raum wirtschaften“, sagt Prof. Dr. Maximilian Kock, Dekan der Fakultät Elektrotechnik, Medien und Informatik (EMI) bei seiner Einführung in das Thema.

Ist die EU-Urheberrechtsreform ein Segen für Verlage? Jein, so die Antwort von Viola Vogelsang-Reichl, geschäftsführende Verlegerin von Oberpfalz-Medien. Generell würden die Zeitungsverlage der Reform positiv gegenüberstehen. „Qualitätsjournalismus kostet“ und nun biete sich durch Artikel 15 und 16 die Chance, mit den großen Technologie-Plattformen über die Nutzung der Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln. Bisher bezog sich das Urheberrecht auf ganze Artikel. Das heißt, Nachrichtensuchmaschinen wie GoogleNews, die Beiträge aus verschiedenen Nachrichtenquellen zusammentragen, konnten Überschrift und Auszüge aus einem Artikel anzeigen, ohne einen Teil ihrer Einnahmen an die Urheber abzugeben.

Neben Artikel 15 und 16 sorgt vor allem Artikel 17 in der Bevölkerung für heiße Diskussionen. Denn dieser regelt, dass viele der Plattformen, auf denen NutzerInnen Content hochladen können, zukünftig für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer haften können. Um Rechteverletzungen zu verhindern sind Uploadfilter eine technische Lösungsmöglichkeit. Prof. Dr. Fabian Brunner, Fakultät EMI, erklärt, was Uploadfilter sind und wie sie funktionieren. „Ein Uploadfilter ist ein Mechanismus zur automatischen Erkennung bestimmter Inhalte beim Hochladen von Daten in das Internet. Im Prinzip funktioniert er wie ein Fingerabdruck in der Kriminalistik.“ Dem 1:1-Vergleich sind aber Grenzen gesetzt, da es nur ein einfacher Mustervergleich ist, der den Kontext nicht berücksichtigt. Deshalb ist ein Algorithmus notwendig, der die sogenannten Hash-Werte des urheberrechtlich geschützten Materials mit denen der hochgeladenen Daten vergleicht.

Patrick Santy, B.Eng., Chief Technology Officer bei der Amberger Agentur bewegewas, stellt die Folgen der EU-Urheberrechtsreform dar. Große Plattformen beginnen, weniger News anzuzeigen und Newsaggregate nehmen nur die Textausausschnitte auf, mit deren Urhebern sie gute Preise ausgehandelt haben. Vor allem Kleinere und Unbekanntere können da nicht mithalten, und haben weniger Chancen prominent in der Suche zu erscheinen.

 

von links: Patrick Santy, Prof. Dr. Fabian Brunner, Prof. Dr. Andrea Klug, Viola Vogelsang-Reichl, Prof. Dr. Maximilian Kock
Viola Vogelsang-Reichl
Die EU-Urheberrechtsreform aus Verlagssicht stell Viola Vogelsang-Reichl dar.
Patrick Santy
Die Risiken und Folgen stehen bei Patrick Santys Vortrag im Fokus
Fabian Brunner
Prof. Dr. Fabian Brunner erklärt anschaulich, wie ein Uploadfilter funktioniert
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