Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, dass die Ostbayerische Technischen Hochschule (OTH) Amberg-Weiden unter Berücksichtigung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BSG) von meiner Person Fotos und Videoaufnahmen anfertigen darf. Die Fotos und Videoaufnahmen dürfen in veränderter oder unveränderter Form durch die OTH Amberg-Weiden und/oder Dritte zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt auf alle (auch bisher unbekannte) Nutzungsarten genutzt werden. Ich bin insbesondere damit einverstanden, dass die Fotos und Videoaufnahmen durch die OTH Amberg-Weiden und/oder Dritte auch in bearbeiteter Form verwendet, vervielfältigt, weiterbearbeitet, veröffentlicht, mittels aller Medien (insbesondere in Druckerzeugnissen, Internet - inbegriffen die Homepage der OTH Amberg-Weiden, Informationsbibliotheken und Soziale Netzwerke wie Facebook) verbreitet, ausgestellt, öffentlich wiedergegeben und heruntergeladen werden.
Ich bin über den Inhalt des § 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotographie (KunstUrhG)* ausdrücklich belehrt worden.* Ich bin außerdem darauf hingewiesen worden, dass meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten sowie Foto und Videoaufnahmen auf freiwilliger Basis erfolgt. Mir ist bekannt, dass ich mein Einverständnis verweigern bzw. jederzeit widerrufen kann. Neben dem Recht auf Widerruf gelten zusätzlich die weiteren Betroffenenrechte nach DSGVO.
Meine Widerrufserklärung richte ich an:
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg Weiden
WEIDEN BUSINESS SCHOOL
Frau Melanie Nappert
Hetzenrichter Weg 15
92637 Weiden i.d. Opf.
E-Mail: m.nappert@oth-aw.de
Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung meine Daten von der OTH Amberg-Weiden gelöscht und es findet keine weitere Datenverarbeitung statt.
*Inhalt des § 22 KunstUrhG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die
Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des
Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder
des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des
Abgebildeten.