FAQ
Neben der 1. Fremdsprache Englisch wird in diesem Studiengang als 2. Fremdsprache Chinesisch, Russisch, Spanisch und Tschechisch angeboten. Das Zustandekommen eines Kurses ist von der Mindest-Teilnehmerzahl 15 abhängig.
Für Studiengang SP/TM mit Studienbeginn ab WS 2010/11 und TM mit Studienbeginn ab WS 2015/16: die 2. Fremdsprache ("Wahlsprache") ist mit Stufe I - VI durchgängig über alle Semester (Ausnahme: Praxissemester) zu belegen.
für Chinesisch, Russisch, Spanisch und Tschechisch: keine
für Englisch:
- die im (Fach-) Abitur beinhaltete Ausbildung reicht aus (egal wie lange an Gymn./FOS/BOS Englisch belegt, d.h. nicht zwingend Leistungskurs erforderlich);
- ansonsten: „Stufe B1“
für Studiengang TM mit Studienbeginn ab WS 2018/19: Falls Studierende über muttersprachliche Vorkenntnisse verfügen bzw. einen herkunftssprachlichen Hintergrund haben oder bereits entsprechende Sprachkenntnisse anhand von Sprachkursen erworben haben, so besteht seit dem Wintersemester 2018/2019 die Möglichkeit, die vorhandenen bzw. bereits erworbenen Kompetenzen anhand einer freiwilligen Eingangsprüfung anerkennen zu lassen. Voraussetzung für die Anerkennung: Die Eingangsprüfung muss im jeweiligen Semester, in dem die 2. Fremdsprache angeboten wird, abgelegt und insgesamt (schriftlich und mündlich) bestanden werden. Beispiel: Sie befinden sich im 1. Semester und legen somit auch die Eingangsprüfung für das 1. Semester für Ihre 2. Fremdsprache ab.
für Studiengang TM mit Studienbeginn ab WS 2010/11: Die gewählte Wahlsprache darf nicht die Muttersprache bzw. Herkunftssprache sein.
Es gibt grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht in den Kursen Englisch. Bei den einzelnen mündlichen Leistungsnachweisen herrscht jedoch strikte Anwesenheitspflicht. Der freiwillige Erwerb von Bonuspunkten ist möglich. Beachten Sie hier bitte das jeweilige Modulhandbuch.
In Englisch I-V gibt es keine grammatikalische Progression. Die Module I-V bauen nicht aufeinander auf (weder Grammatik noch Wortschatz etc.), deshalb ist das Bestehen von z.B. Englisch I keine Voraussetzung für die Belegung von Englisch II.
(Anmerkung: Englisch ist im Studiengang TM kein UNIcert–Fach)
Da die Kurse in Chinesisch, Russisch, Spanisch und Tschechisch jeweils aufeinander aufbauen, muss man den ersten Kurs bestehen um in den zweiten Kurs gelangen zu können usw. D.h. es ist nicht möglich, Leistungen eines höheren Semesters bei Nichbestehen abzuleisten.
Nein, nicht direkt, da die Summe der mündlichen Leistungsnachweise gezählt wird.
Insgesamt muss in allen mündlichen Leistungen eine 4,0 erzielt werden, um an der schriftlichen Prüfung teilnehmen zu dürfen.
Wenn Sie für Sprachmodule des Studiengangs TM auch UNIcert-Zertifikate erlangen wollen, dann müssen Sie über die Vorgaben der Fakultät WIG (StPO etc.) hinaus auch die Vorgaben seitens UNIcert beachten (strengere Definition „Muttersprachler“, Anwesenheitspflicht, …).
Mindestens ein Semester (Studien- oder Praxissemester) ist im Ausland zu verbringen.
Alternativ kann die Abschlussarbeit in Englisch verfasst werden.
Weitere Informationen zum Auslandsaufenthalt sind im jeweiligen Modulhandbuch angegeben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Studienfachberaterin Frau Amy De Vour-Schön.
Vor Studienbeginn WS 2019/2020: Studiengangwechsler können in das 2., 3. oder 4. Fachsemester der Bachelor-Studiengänge WI / TM / MZ nur dann einsteigen, wenn sie mindestens Leistungen für 45 der 60 CP der ersten beiden Semester des Ziel-Studiengangs nachweisen können.
AbStudienbeginn WS 2019/2020: Der Eintritt in den zweiten Studienabschnitt erfordert die erfolgreiche Ableistung des Vorpraktikums.
Vor Studienbeginn WS 2019/2020: Von den 60 möglichen Leistungspunkten der ersten beiden Semester müssen mindestens 45 (ES mit Studienbeginn vor WS 07/08: 50) Punkte erreicht werden und das Vorpraktikum muss spätestens zu diesem Zeitpunkt abgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie solange im 2. Semester bis die Voraussetzungen erfüllt sind; es dürfen keine Prüfungen oder notenrelevante Leistungsnachweise eines höheren Semesters abgelegt werden.
Zusätzlich können in einzelnen Fächern noch Zulassungskriterien festgelegt werden. Diese sind dann im Modulhandbuch hinterlegt.
Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs.
Ab Studienbeginn WS 2019/2020: Im Vertiefungsstudium, ab dem 6. Semester, können Sie je nachdem, was Sie interessiert, Ihnen besonders gut liegt und Ihnen auch Spass macht, individuelle Schwerpunkte im Studium setzen. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen SPOs und Modulhandbücher Ihres Studiengangs.
Vor Studienbeginn WS 2019/2020: Formal dürfen Sie mit der Belegung von FW-Fächern beginnen, sobald Sie die Voraussetzungen gemäß Studien- und Prüfungsordnung § 6 für den 3. Studienabschnitt (Vorpraktikum und 60 CP aus den ersten beiden Semestern) vollständig erfüllen. Gemäß Studienplan ist eine Belegung ab dem 6. Semester (Studienbeginn ab WS 2010/11: ab dem 5. Semester) vorgesehen. Zudem können die jeweiligen Dozenten für bestimmte FW-Fächer spezifische Voraussetzungen fordern (siehe jeweils aktuelle Fachbeschreibungen).
Die Vertiefungsrichtungen finden Sie auf der Website des jeweiligen Studiengangs.
Ab Studienbeginn WS 2019/2020, gültig für die Studiengänge WI, TM, MZ und DHM: Siehe Website des jeweiligen Studiengangs.
Vor Studienbeginn WS 2019/2020, gültig für den Studiengang WI: Sie müssen sich formal überhaupt nicht für eine Vertiefungsrichtung entscheiden, da Sie auch Wahlpflichtfächer verschiedener Vertiefungsrichtungen kombinieren können. Nach Studienplan und StPO müssen Sie im WI-Studium 3 FW-Fächer wählen, können diese aber alle aus einer Vertiefungsrichtung (wenn Sie für sich wirklich einen echten "Schwerpunkt" setzen wollen) oder auch kombiniert aus verschiedenen Vertiefungsrichtungen (wenn Sie einfach bestimmte Fächer interessieren) wählen. Wichtig ist nur, dass Sie insgesamt bzgl. SWS und CP die Vorgaben der StPO erfüllen.
Die so genannten „Grundlagen- und Orientierungsprüfungen“
- WI: „Mathematik 1“ und „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“
- TM: „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ und „Grundlagen des Industrial Engineering“
- MZ: „Mathematik 1“ und „Informatik 1“
- PA: „Anatomie und Physiologie 1“ und „Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement 1“
- DHM: „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ und „E-Health + M-Health“
müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters erstmals abgelegt sein. Wird diese Frist versäumt, gelten die Prüfungen als erstmals abgelegt und nicht bestanden.
Nur für WI-Studierende mit Studienbeginn vor WS 2010/11 gilt weiterhin: Alle Leistungen der ersten beiden Semester müssen bis zum Ende des 3. Zeitsemesters mitgeschrieben sein. Prüfungen, die bis dorthin nicht geschrieben wurden, werden als „nicht bestanden“ gewertet. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Prüfungen ganz normal zu wiederholen.
Ab dem WS 2011/12 ist die Prüfungsanmeldung in der Fakultät WI verbindlich, d.h. dass ein Nichtantritt bei einer angemeldeten Prüfung das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat, außer der Nichtantritt ist vom Studierenden nicht zu vertreten. Die Gründe für den Nichtantritt müssen dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das auf einer Untersuchung beruhen muss, die grundsätzlich am Tag der versäumten Prüfung erfolgt ist. (siehe APO § 7)
Die Prüfung gilt mit der Unterschrift auf der Teilnehmerliste als angetreten.
ansonsten: siehe Allgemeine FAQ der OTH
Studienbeginn ab WS 2019/2020: Der Eintritt in den zweiten Studienabschnitt erfordert die erfolgreiche Ableistung des Vorpraktikums.
Studienbeginn vor WS 2019/2020: Zweitsprachen
Von den 60 möglichen Leistungspunkten der ersten beiden Semester müssen mindestens 45 (ES mit Studienbeginn vor WS 07/08: 50) Punkte erreicht werden und das Vorpraktikum muss spätestens zu diesem Zeitpunkt abgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie solange im 2. Semester bis die Voraussetzungen erfüllt sind. Es dürfen keine Prüfungen oder notenrelevante Leistungsnachweise eines höheren Semesters abgelegt werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Wahlsprachen Mitteleuropäische Sprachen (MOE) und Chinesisch. In den MOE Sprachen und Chinesisch ist es erlaubt, den nachfolgenden Kurs (z.B. Chinesisch III) zu besuchen und die Leistungsnachweise im Hauptstudium zu absolvieren, vorausgesetzt, dass der Studierende die Wahlsprachprüfungen für Semester I und II (mündlich und schriftlich) erfolgreich abgelegt hat. Nach dem 4. Semester ist es auch möglich, die jeweilige Wahlsprache abzukoppeln und außerhalb der normalen Reihenfolge zu besuchen (z.B. Chinesisch VI vor Chinesisch V). Im Fall, dass Studierende den dritten Studienabschnitt nicht beginnen dürfen (wegen Nicht-Erreichen der 60 Leistungspunkte), darf die Wahlsprache VI vorgezogen werden (Voraussetzung: Wahlsprachprüfungen I-IV wurden bestanden).
Von den 60 möglichen Leistungspunkten der ersten beiden Semester müssen alle 60 Punkte erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie solange im 4. Semester bis die Voraussetzungen erfüllt sind. Es dürfen keine Prüfungen oder notenrelevante Leistungsnachweise eines höheren Semesters abgelegt werden.
Das praktische Studiensemester (PSS) muss mit Erfolg abgelegt sein. Solange das PSS nicht komplett (d.h. bei ES mit Studienbeginn ab WS 07/08 und vor WS 10/11 auch inkl. „Wissenschaftliches Arbeiten“) abgelegt ist, kann die Bachelorarbeit nicht angemeldet werden.
Weitere Informationen: Downloads
Diese erfolgt online ab einem bestimmten Datum (wird je Semester kommuniziert). Aufgrund der inzwischen vollständigen Ausnutzung des Prüfungszeitraums in der Fakultät WI werden die Noten der letzten Prüfungen evt. erst einige Tage später veröffentlicht.
Ab Studienbeginn WS 2019/2020: Die Berechnung der Zeugnisgesamtnote variiert je nach Studiengang, oftmals auch innerhalb eines Studiengang je nach Studien- und Prüfungsordnung.
Für die Errechnung ist immer die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung (SPO) maßgeblich. Zu den Details informieren Sie bitte unter Ihrem Studiengang, die für Sie geltende SPO finden Sie auf Ihrem Notenblatt im PRIMUSS-Portal.
Vor Studienbeginn WS 2019/2020: In die Zeugnis-Gesamtnote gehen alle Module gemäß SPO ein.
- Bachelor-Studiengänge: alle Noten der Fachsemester 1 bis 7
Die Gesamtnote errechnet sich wie folgt:
Summe über alle Module [ je Modul: Multiplikation Note x Notengewicht ]
dividiert durch die Summe der Notengewichte
Notengewichte: Siehe Anlage 1 SPO des jeweiligen Studiengangs
- bei Dozenten*innen der Fakultät WIG: In den ersten beiden Sprechstunden des kommenden Semesters
- bei Lehrbeauftragten der Fakultät WIG und Dozenten*innen anderer Fakultäten: siehe separate Regelungen, Bekanntgabe meist am "Schwarzen Brett"
- in Ausnahmen: auch individuelle Terminvereinbarung möglich