Amberger Freunde der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden e. V.

Grußwort des ersten Vorsitzenden

Bildung und Ausbildung  sind die wesentlichen Grundlagen der gesellschaftlichen Weiterentwicklung. Darüber besteht weitgehend Konsens in der politischen Diskussion.

Wir im Förderverein der OTH Amberg-Weiden in Amberg wollen diese allgemein akzeptierte Einstellung aktiv fördern.

So sehen wir unsere Aufgabe darin, zur Unterstützung der OTH in Amberg zu wirken:

  • finanziell, um akute Engpässe aus dem vorliegenden Etat zu überwinden,
  • projektbezogen, um z.B. Kontakte mit der regionalen Wirtschaft zu fördern und
  • leistungsfördernd durch die Prämierung von Bachelor- und Masterarbeiten.

Schließlich beteiligen wir uns auch an studentischen Veranstaltungen, um den Teamgeist in der Hochschule zu festigen.
Dazu brauchen wir engagierte Mitglieder, Firmen, Privatpersonen und möglichst viele Studierende und Absolventen, die uns natürlich finanziell aber auch mit Ideen und Anregungen helfen, unsere Aufgaben zu erfüllen.

Surfen Sie weiter auf unserer Homepage, wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben. Kritik und Anregungen nehmen wir gerne über freunde.oth-amberg@oth-aw.de entgegen. Und, falls Sie noch nicht Mitglied sind, klicken Sie bitte unsere Beitrittserklärung an!

     Ihr
     Franz Mende
     1. Vorsitzender

Aktuelles

26. Mitgliederversammlung am 25.10.2022

25. Mitgliederversammlung am 19.10.2021

24. Mitgliederversammlung am 15.10.2019

23. Mitgliederversammlung am 10.10.2018

22. Mitgliederversammlung am 10.10.2017

21. Mitgliederversammlung am 11.10.2016

20. Mitgliederversammlung am 13.10.2015

19. Mitgliederversammlung am 14.10.2014

18. Mitgliederversammlung am 15.10.2013

17. Mitgliederversammlung am 17.10.2012

16. Mitgliederversammlung am 18.10.2011

Ziele

BürgerInnen und Institutionen in der Region sollen dazu beitragen, ein Klima zu schaffen, in dem die Fachhochschule, ihre ProfessorInnen und ihre Studierenden sich geborgen fühlen und in dem sie die vielfältige, breite Unterstützung vorfinden, die sie zur schnellen Entwicklung und nachhaltigen Integration benötigen. Wie in den anderen Hochschulstädten langjährig bewährt, haben wir seit 1995 auch in Amberg einen gemeinnützigen „Verein der Freunde der Fachhochschule“. Wir hoffen auf vielfältiges Mittun, das sich nicht auf Mitgliedschaft und Spendenbereitschaft beschränken muss, wie die folgende Auflistung der beabsichtigten Aktivitäten zeigt:

Wir wollen…

  • … finanziell unterstützen, wo Nützliches und Wünschenswertes aus den staatlich - vorgegebenen Etats nicht gedeckt werden kann, z. B.
    • bei Abrundung und laufender Modernisierung der Infrastruktur helfen,
    • Zuschüsse für Gastvorlesungen, Kongressteilnahmen und Know-how-Transfers geben,
    • Professoren- und Studentenaustausch sowie Exkursionen fördern.
  • … die Zusammenarbeit OTH Amberg-Weiden/Wirtschaft fördern, wo der Studienbetrieb das benötigt, z.B.
    • Praktikantenplätze für die vorgeschriebenen fachpraktischen Semester bereitstellen,
    • nebenamtliche Lehrbeauftragte für Fachgebiete bereitstellen, die eine junge Hochschule noch nicht abdecken kann, die aber gelehrt werden müssen,
    • externe Diplomarbeiten in Firmen ermöglichen,
    • Beratung in Studienangelegenheiten geben.  
  • … die Hochschule ideell unterstützen, um das OTH Amberg-Weiden-günstige Klima in der Öffentlichkeit der Region und darüber hinaus zu erhalten und zu fördern.

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Geschichte

Fast zeitgleich mit der Gründung der OTH Amberg-Weiden entschlossen sich der Oberbürgermeister der Stadt Amberg, Wolfgang Dandorfer, und der Gründungspräsident, Prof. Dr. August Behr zur Gründung eines Fördervereins, da erfahrungsgemäß nicht alle notwendigen Maßnahmen finanzieller Art von staatlichen Institutionen, der Regierung und der Stadt abgedeckt sein würden.  

Bis zum Herbst des darauffolgenden Jahres wurden die ersten Mitglieder gewonnen, die Anerkennung als gemeinnütziger Verein erreicht, der Verein als "Freunde der Fachhochschule Amberg-Weiden in Amberg e.V.", jetzt "Amberger Freunde der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden e.V." im Vereinsregister eingetragen, die Geschäftsordnung erstellt und noch vor der ersten Mitgliederversammlung eine erste Spende an die Fachhochschule übergeben.

So fand im November 1994 die Gründungsversammlung mit der Konstituierung der kommissarischen Vorstandschaft statt.    

Der Förderverein der "Amberger Freunde der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden e.V." sieht seine vielfältigen Aufgaben seit seiner Gründung in folgenden Aktivitäten:    

  • Sinnvolle finanzielle Unterstützung für Projekte jeglicher Art, um das anerkannt hohe Ausbildungsniveau der Fachhochschule zu sichern und weiterzuentwickeln: Dies äußert sich u.a. in Zuschüssen für Gastvorlesungen, Kongressteilnahmen, ProfessorInnen- und Studierendenaustausch und Förderungen von Exkursionen sowie Vergabe von Preisen an AbsolventInnen für herausragende Studienleistungen.
  • Förderung der Zusammenarbeit von Fachhochschule und Wirtschaft: D.h. Praxisorientierung der Ausbildung dauerhaft zu unterstützen und die Berufschancen der Studierenden somit zu erhöhen. Im Detail bedeutet dies: Praktikantenplätze für die fachpraktischen Semester in der näheren Umgebung bereitstellen sowie im gegenseitigen Nutzen Diplomarbeiten zu vergeben. Kurzum: ein permanenter Informationsaustausch zwischen Wirtschaft und Hochschule.
  • Integration der Studentenschaft in die Bevölkerung der Stadt Amberg: Finanzielle Zuschüsse zu studentischen Projekten, zum gedanklichen Austausch zwischen Studenten und Ambergern sowie Einsatz u.a. zum Neubau eines Studentenwohnheims. Dies alles kann nur durch das Engagement der Mitglieder zum Wohle der Hochschule bzw. zu dem der Studenten umgesetzt werden. Hierfür ist der permanente Einsatz im Werben um neue Mitglieder erforderlich. Aber nicht nur neue Mitglieder sind zum Erhalt eines Fördervereins notwendig, wichtig ist es viel mehr, die bestehende Mitgliedschaft von derzeit ca. 315 Firmen und Privatpersonen zu pflegen. Dies geschieht mit regelmäßigen Infobriefen, um die Mitglieder über die Aktivitäten und Initiativen auf dem Laufenden zu halten, aber auch um die Mitglieder zu aktivem Mittun anzuregen.
  • So ist auch für die Zukunft für den Förderverein die höchste Prämisse: steter Informationsaustausch sowie zuverlässige finanzielle Unterstützung bei wachsender Mitgliederzahl.

Vorstand des Fördervereins

  • 1. Vorsitzender: Dipl.-Ing. (FH) Franz Mende, Fa. Siemens
  • 2. Vorsitzender: Prof. Dr. Erich Voss
  • weiterer Stellvertr. Vorsitzender: Urs Herding, Fa. Herding
  • Schatzmeister: Thomas Pickel
  • Schriftführerin: Kathrin Müller, OTH Amberg-Weiden

Weitere Vorstandsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge:

  • Beisitzer: Mirko Mondan, Gebrüder Dorfner GmbH & Co.
  • Beisitzer: Jürgen Kandziora, Oberpfalz Medien
  • Beisitzer: Martin Wurdack, OStD, Schulleiter BSZ AM
  • Beisitzer: Dieter Painter, Vorstandsmitglied VR
  • Beisitzer: Udo Hartmann, RENNER+HARTMANN CONSULT GmbH
  • Präsident OTH Amberg-Weiden: Prof. Dr. med. Clemens Bulitta
  • Oberbürgermeister Amberg: Michael Cerny
  • Landrat Amberg-Sulzbach: Richard Reisinger
  • Vorsitzender/Vertreter Industrie- und Handelsgremium: Dr. Rainer Haus
  • Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf: Siegfried Bäumler
  • Kreishandwerksmeister: Dietmar Lenk

Vereinssatzung

Download der Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "Amberger Freunde der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden e.V."

2. Sitz des Vereins ist Amberg

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

1. Der Verein fördert mit seiner Arbeit die Erfüllung der vom Bayerischen Hochschulgesetz festgelegten Aufgaben für die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden sowie deren Entwicklung zu einem kulturellen und wirtschaftlichen Schwerpunkt im Raum Amberg. Dies wird insbesondere erreicht durch:

  • Förderung der Lehre und der anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung 
  • Förderung des Technologie- und Wissenstransfers zwischen der Technischen Hochschule und den privaten öffentlichen Unternehmen
  • Pflege der Beziehungen zwischen den privaten und öffentlichen Unternehmen der Region zur Technischen Hochschule
  • Förderung des kulturellen und sozialen Lebens an der Technischen Hochschule
  • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit und der internationalen Kontakte und Kooperationen
  • Förderung der langfristigen Bindung der Absolventen an die Technische Hochschule  

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.  

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können sein: natürliche und juristische Personen Personenvereinigungen Unternehmen und Firmen  

2. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand des Vereins.  

3. Durch Beschluss des Vorstands können natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.    

4. Die Mitgliedschaft wird beendet durch den Tod, durch Auflösung, durch eine Austrittserklärung 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres oder durch Streichung der Mitgliedschaft aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes, wenn trotz zweimaliger Mahnung die Einzahlung des fälligen Jahresbeitrags nicht erfolgt.   Ein Mitglied kann auf Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins verstößt oder das Ansehen des Vereins in grober Weise verletzt. Gegen diesen Beschluss kann das Mitglied Berufung einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen über den Ausschluss.

§4 Beiträge und Mittelverwendung

1. Die Mitgliedsbeiträge werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge sind zu Beginn des Kalenderjahres (Januar) zu entrichten. Im Jahr des Eintritts ist unabhängig vom Eintrittsdatum der volle Jahresbeitrag zu entrichten.  

2. Die Mittel des Vereins bestehen aus den Beiträgen der Mitglieder   aus Spenden, Schenkungen, Stiftungen und sonstigen Zuwendungen   aus Erträgen des Vereinsvermögens    

3. Über die Mittelverwendung entscheidet der Vorstand.

§ 5 Organ des Vereins

Organe des Vereins sind  

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 6 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:

a)

  • dem 1. Vorsitzenden 
  • 2 Stellvertretern
  • dem Schatzmeister
  • dem Schriftführer
  • sowie bis zu 8 weiteren Personen 

b) von Amtes wegen gehören dem Vorstand zusätzlich an:

  • der Präsident der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
  • der Oberbürgermeister der Stadt Amberg
  • der Landrat des Landkreises Amberg/Sulzbach
  • der Vorsitzende des Industrie- und Handelsgremiums        
  • der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf
  • der Kreishandwerksmeister  

2. Der 1. Vorsitzende wird in dieser Funktion von der Mitgliederversammlung gewählt; die übrigen Funktionen besetzt der Vorstand aus seinen Mitgliedern.  

3. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder nach Ziffer 1 a) beträgt 3 Jahre und endet mit der Neuwahl des Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig.  

4. Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Über die Sitzungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.  

5. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan sowie eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung für das abgelaufene Jahr. Letztere ist den gewählten Rechnungsprüfern vorzulegen.  

6. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder einen Stellvertreter jeweils allein vertreten. Im Innenverhältnis gilt, dass die Stellvertreter ihr Amt nur ausüben, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

§7 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens 1 x jährlich statt. Sie wird vom 1. Vorsitzenden mit einer Ladungsfrist von 4 Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich einberufen und geleitet.  

2. Der Vorstand kann darüber hinaus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist dazu veranlasst, wenn diese Mitgliederversammlung von mindestens 20% der Mitglieder unter der Angabe der Tagesordnung beantragt wird.  

3. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere

  • Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
  • Entgegennahme der Berichte des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl der Mitglieder des Vorstandes (alle drei Jahre)
  • Wahl der Rechnungsprüfer aus dem Kreis der Mitglieder (alle drei Jahre)
  • Nachwahlen für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder (für die restliche Amtsdauer)
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Entgegennahme und Beratung von Anträgen und Vorschlägen
  • Satzungsänderung  

4. Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen, einschließlich der Änderungen des Vereinszwecks können nur mit 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.  

5. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§10 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur im Rahmen einer Mitgliederversammlung erfolgen, wobei mindesten ¾ der Anwesenden für die Auflösung des Vereins stimmen müssen.  

2. Bei Auflösung des Vereins sowie bei Wegfall der bisherigen Zwecke des Vereins fällt dessen Vermögen der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden zu. Diese muss die Mittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden.

Mitglieder

Die Firmenmitglieder der Amberger Freunde der Hochschule Amberg-Weiden in alphabetischer Reihenfolge:

Mitglied werden

Sie wollen Mitglied im Förderverein werden?

Der Mindestbeitrag beträgt z. Zt. jährlich

  • EUR 25,00 für persönliche Mitglieder
  • EUR 80,00 für Firmen, Verbände und Ämter
  • EUR 10,00 für Studenten

Für eine Anmeldung nutzen Sie bitte unser Online-Anmeldeformular oder aber die beigefügte PDF-Datei - Bitte schicken Sie diese Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben wieder an den Förderverein.

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Kontakt

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Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.

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