Allgemeine Informationen

Sollten Sie während des Studiums Fragen zu allgemeinen Punkten wie z. B. Studentenausweis, Krankenversicherung oder Adressänderung haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Weitere Informationen finden Sie aber auch in den FAQs der Hochschule.

Versicherungen

Krankenversicherung

Als Studierende(r) der OTH Amberg-Weiden müssen Sie bei der Erstzulassung ein Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes nachweisen. Geben Sie Ihrer Krankenkasse Bescheid, dass Sie sich an unserer Hochschule bewerben. Sie haben dabei freie Krankenkassenwahl. Beratung und Informationen erfolgen durch die Kassen selbst.

Sind Sie privat versichert, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist von einer gesetzlichen Krankenkasse auszustellen. Versicherungs- und beitragsfrei bleiben Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, ihres Ehegatten oder Unterhaltspflichtigen mitversichert sind (Altersgrenze: 25 Jahre).

Achtung: Ohne Meldung Ihrer Krankenkasse an uns, das ein Krankenversicherungsschutzes besteht ist keine Immatrikulation möglich!

Haftpflichtversicherung

Für Personen- und Sachschäden, die Sie als Studierende im Zusammenhang mit dem Studium verursachen, haften Sie nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen selbst. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Unfallversicherung

Seit 1971 sind alle an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden gegen die Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls beitragsfrei durch die Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung versichert. Während der praktischen Studiensemester besteht gesetzlicher Unfallschutz gemäß § 539 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung bei der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft. Jeder Unfall ist unverzüglich im Studienbüro anzuzeigen.

Weitere Informationen und Tipps zu allen benötigten Versicherungen erhalten Sie hier.