Sie möchten für ein oder mehrere Austauschsemester bei uns studieren?
Das ist möglich – allerdings muss zwischen Ihrer Heimathochschule und uns eine Partnerschaft bestehen. Um das herauszufinden, fragen Sie bitte bei Ihrer Hochschule nach – oft finden Sie diese Info bereits auf der Homepage Ihrer Hochschule, oder Sie fragen einfach bei Ihrem International Office nach.
Und dann ist es relativ einfach – Ihre Hochschule bzw. Ihr International Office muss Sie für das Austauschprogramm bei uns nominieren. Ist das passiert, prüfen wir was möglich ist und im Normalfall erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Nominierung sowie einen Link zur Online-Registrierung im Portal „Mobility Online“.
Dort müssen Sie dann bitte Ihre Daten eingeben und Unterlagen hochladen – wichtig ist, dass Sie bitte nicht vergessen, die Module auszuwählen, die Sie bei uns belegen möchten.
Das benötigen Sie für das Learning Agreement, dass von uns, aber auch Ihrer Heimathochschule genehmigt werden muss – ist das alles erledigt, steht Ihrem Aufenthalt bei uns nichts mehr im Weg.
Immer alles auf einem Blick
Institutional Fact Sheet
Gibt es Bewerbungsfristen?
Ja, und zwar den 31. Mai für das Wintersemester und den 30. November für das Sommersemester.
Voraussetzungen
Für das Austauschprogramm mit unserer Hochschule musst Du an einer unserer Partnerhochschulen immatrikuliert sein.
Für die Teilnahme an unseren deutschsprachigen Studiengängen werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 vorausgesetzt.
Wenn Du aber an unseren englischsprachigen Studiengängen teilnehmen möchtest, werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 benötigt.
Wir bieten folgende englischsprachigen Studiengänge an
- Bachelor International Business
- Bachelor Digital Technology and Management
- Master Artificial Intelligence for Industrial Application
- Master Global Research in Sustainable Engineering
- Master International Engineering
- Master International Management and Sustainability
sowie einen bilingualen Studiengang:
Das Sprachenzentrum der OTH bietet studienbegleitende Sprachkurse in Deutsch, Englisch, Spanisch und weiteren Sprachen an.
Visum und Krankenversicherung
Studierende aus dem Schengen-Raum brauchen für die Einreise nach Deutschland kein Visum.
Austauschstudierende aus anderen Ländern müssen ein Visum für die Zeit des Studiums beantragen und ein Sperrkonto einrichten.
Als Austauschstudierende brauchst du auf alle Fälle eine gültige Krankenversicherung.
Studierende aus EU Mitgliedsstaaten mit einer European Health Insurance Card (EHIC) brauchen keine Pflichtversicherung in Deutschland.
Wenn du allerdings privat versichert bist, musst du bei einer Krankenversicherung in Deutschland eine Befreiung von der Pflichtversicherung beantragen.
Wenn die Bedingungen der privaten Krankenversicherung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, wird die Versicherung anerkannt und du bekommst eine Befreiung von der Pflichtversicherung.
Wird Ihre private Versicherung nicht anerkannt, musst du eine Versicherung für Studierende beantragen. Die monatlichen Kosten dafür betragen zurzeit ca. 110 Euro.
Wohnen
Bist du ein:e Austauschstudierende:r, dann reservieren wir Plätze im Studentenwohnheim für dich.
Bitte aber nicht vergessen, dich dort um einen Platz zu bewerben:
Studentenwerk Oberfranken
Das Studentenwerk ist zuständig für die Wohnheimsplätze. Dort musst du dich dann entweder für einen Platz in Amberg oder in Weiden.
Wenn du ein Zimmer hast, gibt bitte auch uns, dem International Office, Bescheid.
Was du noch wissen musst
Die Zimmer sind nicht vollständig eingerichtet. Bitte bring also Folgendes mit:
- Bettbezüge
- Kissen
- Bettdecke
- Kleiderbügel
- Küchenutensilien
- Adapter für die Steckdose.
Anmeldung am Studienort
Hast du dich für das Wohnheim angemeldet und bekommst ein Zimmer, erhältst du vom Studentenwerk eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung.
Das ist eine Bestätigung dafür, dass du während deines Auslandssemesters dort wohnen wirst.
Das brauchst du nämlich, da du dich noch in der Stat anmelden musst. Dafür zuständig ist das Einwohnermeldeamt.
Und diese brauchen nehmen deinem Ausweis auch eben jene Wohnungsgeberbestätigung.
Als Nicht-EU Studierende:r müsstest du dich dann auch noch zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden und einen Aufenthaltsstatus für die Zeit des Studiums beantragen.
Ansprechpartnerin Austauschsemester
M.A. Cornelia Eichinger