Informationen für Studieninteressierte mit Fluchthintergrund
Studieninteressierte mit Fluchthintergrund sind bei der Zulassung anderen internationalen Studienbewerber*innen gleichgestellt.
Für die Bewerbung/Zulassung werden benötigt:
- eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Für ukrainische Studienbewerber*innen finden Sie hier spezielle Angebote.
Ein paar wichtige Hinweise
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Um eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen zu können, müssen Sie Ihre Zeugnisse aus Ihrem Herkunftsland anerkennen lassen.
In den meisten Fällen läuft die Zeugnisanerkennung über uni-assist: Bitte beantragen Sie eine sogenannte VPD (Vorprüfungsdokumentation).
Eine Kostenbefreiung für Geflüchtete bei den Überprüfungsgebühren gibt es seit Januar 2020 nicht mehr.
Ukrainische Studienbewerber*innen benötigen für einen direkten Hochschulzugang in der Regel Nachweise für eine 11-jährige Schulbildung und ein erfolgreiches Studienjahr.
Ohne Studiennachweise muss in der Regel ein Studienkolleg besucht werden. Für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern ist das Studienkolleg Coburg zuständig.
Entscheidend für die weiteren Schritte ist die Bewertung in der VPD.
Sprachkenntnisse
Für ein Studium an der OTH Amberg-Weiden sind Deutschkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich, da die Mehrheit der Studiengänge auf Deutsch unterrichtet werden.
Ausnahmen sind folgende englischsprachigen Studiengänge:
- International Business (Bachelor)
- Digital Technology and Management (Bachelor)
- International Energy Engineering (Master)
- International Management and Sustainability (Master)
- Global Research in Engineering Sciences (Master)
Hier wird neben einem B2-Nachweis in Englisch je nach Studiengang jedoch ebenfalls ein bestimmtes Deutsch-Niveau verlangt.