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Antrag auf Anrechnung von Kompetenzen auf Studien- und Prüfungsleistungen

(gem. Art. 86 BayHIG)

Wichtige Hinweise

  • Für jedes Modul, auf das Kompetenzen angerechnet werden sollen, ist ein separater Antrag zu stellen.
  • Für ein Modul kann nur einmalig die Anrechnung von Kompetenzen beantragt werden.
  • Anträge erfordern für ihre Bearbeitung vollständige aussagekräftige Unterlagen, anderenfalls müssen Anträge zurückgewiesen und erneut eingereicht werden!
  • Anträge auf Anerkennung können nur fristgerecht im ersten und zweiten Studiensemester gestellt werden (davon ausgenommen VHB-Module).
  • Antragstellung vom 01.10. bis 31.10. und 15.03. bis 15.04. möglich
Persönliche Daten
Anzurechnendes Modul
Modul auf das die Kompetenzen angerechnet werden sollen
Anrechnung
Unterlagen

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Bestätigung

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