Prüfungen
Einsichtnahme in schriftliche Prüfungen
Es gibt pro Semester genau ein Datum zur Einsichtnahme in alle Klausuren, die im jeweiligen Semester absolviert wurden.
- Die Einsichtnahme wird Ihnen gemäß ⚖️ § 29 VwVfG in einer Weise gewährt, dass Sie unter nach Zeit, Ort und sonstigen Umständen zumutbaren Bedingungen Einsicht nehmen können.
- Die Einsicht wird ? in meinem Büro (EMI 030) an der OTH Amberg-Weiden durchgeführt. Es sind max. zwei Einsichtnahmen zeitgleich im Büro möglich.
- Das ? Datum wird von der Prüfungskommission festgelegt und über die Prüfungspläne bekannt gegeben. Nur falls ich ein abweichendes Datum festlegen muss, bekommen Sie über Moodle eine zusätzliche Rundmail zum Datum der Einsichtnahme.
- Andere Termine wird es nur in begründeten Ausnahmefällen geben, z. B. bei ? Krankheit. In solchen Fällen werde ich mit den betreffenden Studentinnen und Studenten nach Vorlage entsprechender Bestätigungen/Nachweise, bspw. einem ärztlichen Attest, individuelle Termine vereinbaren.
⚠️ Reservieren Sie sich für den Tag der Einsicht bitte bei mir einen ⏰ Termin per Moodle, wenn Sie Einsicht in Ihre Klausur nehmen wollen.
- Sie können einen Termin bis 23:59 Uhr am Vortag reservieren.
- Die Terminslots werden allerdings auch erst am Tag der Notenbekanntgabe, also einen Tag vor Einsicht, freigeschaltet; das ist an der OTH-AW bekanntlich zeitlich ziemlich dicht organisiert. Tut mir leid.
? Ziele der Klausureinsicht:
- Erkenntnis darüber, welche Bereiche, Themen und Aufgaben für das Bestehen gefehlt haben.
- In Hinblick auf die Wiederholungsprüfung eine Möglichkeit Wissens- und Verständnis-Lücken zu erkennen
- „Lernen aus Fehlern“ durch gezielte häusliche Nachbereitung der identifizierten Lücken
[Nehmen Sie bitte zusätzlich unten den Abschnitt „Weitere Anmerkungen” zur Kenntnis.]
⚠️ Beachten Sie bitte folgende Punkte zur Akteneinsicht bei schriftlichen Prüfungsarbeiten:
- Bringen Sie Ihren ? Personalausweis oder Studentenausweis mit!
- Einsicht genommen werden kann in den ? eigenen Klausurtext sowie die ✔️ Korrekturanmerkungen der Prüfer.
- Der Anspruch auf Einsichtnahme beinhaltet grundsätzlich ? keine umfassende Erläuterungen zum Verständnis und zu einer korrekten Lösung. Ebenfalls keine Einsicht gibt es in Musterlösungen zur Prüfung (siehe unten).
- Die Notenschlüssel sind vorab in den Modulen bekannt gegeben worden, halten Sie diese bitte selbstständig parat; d. h. fragen Sie in der Einsicht nicht die Aufsichtsperson, wie viele Punkte zur nächsten Notenstufe fehlen würden.
- Während der Einsichtnahme ist es gestattet, sich ?️ Notizen zu machen, insbesondere zu Ihren Lösungen und deren Lösungsdefiziten.
- Dabei ist zu beachten, dass Prüfungsaufgaben ⚖️ urheberrechtlich geschützt sind und grundsätzlich nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Verletzung des Urheberrechts kann zur Schadensersatzpflicht oder strafrechtlichen Verfolgung führen.
- Ihre Notizen dürfen daher nicht die Aufgabenstellungen im Detail abbilden, eine umfassende textuelle Aufzeichnung der Klausur-Unterlagen ist nicht gestattet.
- ? Andere Aufzeichnungen (Foto, Video, Ton) der Klausur-Unterlagen sind ebenfalls nicht gestattet.
- Hierbei handelt es sich nicht um ein generelles Kopierverbot durch mich, das bleibt Ihnen nach § 100 Abs. 2 Satz 1 VwGO eingeräumt; dazu finden Sie in der ? ASPO die Konkretisierung, dass die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten an der OTH-AW ausschließlich im Prüfungsamt möglich ist und nur im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren.
- Zur Einsichtnahme berechtigt ist grundsätzlich nur die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer.
- Manipulationsversuche der/des Studierenden während der Klausureinsicht gelten als Täuschungsversuch.
- Eine Online-Einsichtnahme gibt es nicht.
- Erfahrungsgemäß reichen 5 bis 15 Minuten pro Person für eine eingehende Klausureinsicht inkl. Notizen. Die Zeit für die Klausureinsicht ist limitiert auf maximal ¼ der Klausurzeit pro Person, also bei 60-Minuten-Klausuren auf 15 Minuten Einsicht und bei 90-Minuten-Klausuren auf 22,5 Minuten Einsicht.
- Ein Widerspruch gegen eine Note muss binnen eines Monats nach der Notenbekanntgabe eingelegt werden (Der Termin für die Notenbekanntgabe wird ebenfalls jedes Semester von der Prüfungskommission festgelegt und über die Prüfungspläne bekannt gegeben.)
Spezialfall: Sie sind verhindert – z. B. nicht krank, sondern aus beliebigen privaten Gründen – und wollen jemanden Anderen zur Einsicht schicken: Können Sie bei mir! (Allerdings haben Sie kein Recht darauf; sollten Kollegen das verweigern, dürfen Sie nicht auf mich verweisen.) Ich bin hierbei kulant: Dann bitte Ihren Ausweis mitgeben. Und eine formlose Bevollmächtigung mit Ihrer Unterschrift, durch welche Sie die andere Person benennen. Ich vergleiche die Unterschrift auf Ihrem Ausweis mit der Unterschrift auf der Bevollmächtigung. Dann prüfe ich den Ausweis der vor mir stehenden Person und vergleiche den Namen mit der Benennung in der Bevollmächtigung. Dann kann jemand anderes an Ihrer statt gerne Einsicht nehmen.
Weitere Anmerkungen:
- Es handelt sich oben um ? meine Regeln; Kollegen können in Teilaspekten anders vorgehen.
- Nehmen Sie zusätzlich auch die ? ASPO zur Kenntnis, insbesondere den Paragrafen zu „Notenbekanntgabe; Einsicht in Prüfungsarbeiten”.
- Eine Klausur und deren Einsichtnahme sind kein Instrument des Kompetenzerwerbs, sondern der Kompetenzkontrolle. Der Vergleich eigener Lösungsansätze mit einer Musterlösung ist kein generelles Ziel im Rahmen einer Klausureinsicht! Dieser Vergleich findet bei mir ausschließlich in den Übungen des Moduls statt sowie im Selbststudium durch die nach jeder Übungseinheit bereitgestellten Musterlösungen. Meine Klausuren orientieren sich deutlich an den Übungsaufgaben.
- Rechtlich besteht ? kein genereller Anspruch auf Akteneinsicht in die ⭐ Musterlösung. Eine Musterlösung betrifft regelmäßig nicht das konkrete Prüfungsverfahren des einzelnen Prüflings. Daher gelten Musterlösungen in der Regel nicht als Verwaltungsvorgänge.
- Die pädagogische Empfehlung an die Aufsichten ist es die Korrektur, also „wie und warum es welche Bewertung gibt”, kompetent zu vermitteln. Hier kommt es bei Laien zu drastischen ? Missverständnissen zum Erläuterungsumfang.
- Nennenswerte richterliche ⚖️ Referenz als Anhaltspunkt für ihr Erwartungsmanagement: https://openjur.de/u/2153380.html. Im vorliegenden Fall gab es nicht einmal detaillierte Korrekturzeichen, sondern zunächst nur Teilpunkteangaben, welche erst im Rahmen des Widerspruchsverfahrens näher begründet wurden. Der Richter attestiert „rechtsfehlerfrei”.
- Gehen Sie davon aus, dass bereits ✔️ detaillierte schriftliche Korrekturzeichen Ihnen die Korrektur per se weitgehend kompetent vermittelt und diese Ihnen ausreichend rechtsfehlerfreie Erkenntnismöglichkeiten über Ihre Wissens- und Verständnis-Lücken liefern – ob Sie Ihre eigenen Lücken selbst begreifen ist dafür irrelevant. Selbstverständlich sind Rückfragen dennoch möglich, bspw. zu Lesbarkeit der Korrekturzeichen, Punktebildung, etc.
- Eine ? Transparenz über die Sorgfalt der Erstellung von Bewertungskriterien, Musterlösung und Korrektur ist am einfachsten als Übungstutor und Korrektur-HiWi zu erhalten; gerade in Studiengang-übergreifenden Fächern mit hohen Teilnehmerzahlen wie mein Datenbanksysteme sowie Algorithmen und Datenstrukturen (und natürlich auch Mathe oder Computernetzwerke, etc.). Leider fehlt den Fachhochschulen, anders als den Unis, hierzu regelmäßig das Budget.
Hoffnungen auf ? Notenverbesserungen?
Kolportierte Korrekturfehler in der ? Internet-Folklore:
- Punkte falsch gezählt?
- Klingt in Erzählungen so, als ob das ja mal passieren könnte. Allerdings: Es gibt bei mir KEINEN bekannten Fall in den letzten 15 Jahren: Aufgabenpunkte werden zunächst auf das Deckblatt übernommen und von dort in ein Excel-Sheet übertragen und von diesem automatisch addiert und die Note abgeleitet.
- Lösung/-steile übersehen?
- Meine besondere Form des Klausur-Unterlagen beugt dem vor: Teilaufgaben mit unmittelbarem Antwortbereich sowie integriertem Schmierpapier und obligatorischer Heftklammerung. Es gibt bei mir KEINEN bekannten Fall in den letzten 15 Jahren.
- Keine Punkte für alternative Lösungsansätze?
- Alternative Lösungsansätze bringen bei mir selbstverständlich Punkte, wenn sie fachlich korrekt sind.
Erwarten Sie ? keine Notenverbesserungen durch Klausureinsicht bei mir, diese ist ausschließlich entsprechend der oben definierten ? Ziele sinnvoll.