Prüfungen

Im Verlauf Ihres Studiums legen Sie Prüfungen ab, um die Leistung in den Fächern Ihres Studiengangs festzustellen. Die Prüfungsfächer sind in der Studien- und Prüfungsordnung bzw. im Modulhandbuch Ihres Studiengangs festgelegt.

Neben diesen Prüfungen werden von Ihnen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs auch studienbegleitende Leistungsnachweise verlangt. Die Erbringung dieser studienbegleitenden Leistungsnachweise ist zum Teil Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungsfächer.

Die Form der Prüfung finden Sie im Modulhandbuch Ihres Studiengangs.

Zu allen Prüfungen müssen Sie sich fristgerecht über die verbindliche Online-Prüfungsanmeldung eintragen. Der Termin für die Prüfungsanmeldung wird für jedes Semester vom Prüfungsausschuss festgelegt und hochschulöffentlich bekanntgemacht.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist unter anderem

  • dass die Anmeldung fristgerecht erfolgt ist
  • dass der/die Studierende an der Hochschule im betreffenden Studiengang immatrikuliert ist
  • dass für die Zulassung erforderliche studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise vorliegen
  • dass ein nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes, vorangehendes praktisches Studiensemester abgeleistet wurde.

Bei Fragen zu den Prüfungen oder zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Wiederholungsprüfungen

In Prüfungsfächern, in denen eine nicht ausreichende Endnote erzielt wurde, können die Prüfungsleistungen wiederholt werden. Eine erste und zweite Wiederholung ist in allen Prüfungsleistungen möglich. Eine dritte Wiederholung ist während des gesamten Studiengangs nur einmal möglich.

Wiederholungsprüfungen finden zu den regulären Prüfungsterminen im Prüfungszeitraum statt. Die erste Wiederholungsprüfung muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin, also im nächsten Semester, abgelegt werden. Für die zweite bzw. dritte Wiederholungsprüfung haben Sie jeweils ein Jahr Zeit.

Die Abschlussarbeit (Bachelorarbeit / Masterarbeit) kann nur einmal wiederholt werden. Hier muss die Anmeldung der zweiten Abschlussarbeit spätestens sechs Monate nach der Bewertung der ersten Abschlussarbeit erfolgen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Prüfungsgremien

Prüfungsgremien sind der Prüfungsausschuss und die Prüfungskommisionen. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus der Rahmenprüfungsordnungen für die Hochschulen in Bayern

Vorsitzender der Prüfungskommission Fakultät Elektrotechnik, Medien und Informatik

Vorsitzender der Prüfungskommission Maschinenbau / Kunststofftechnik / Mechatronik und digitale Automation / Motorsport Engineering / Ingenieurpädagogik Fachrichtung Metalltechnik /Innovationsfokussierter Maschinenbau

Vorsitzender der Prüfungskommission Patentingenieurwesen / Bio- und Umweltverfahrenstechnik / Umwelttechnik / Energietechnik und Energieeffizienz / Energietechnik, Energieeffizienz und Klimaschutz / Erneuerbare Energien / Umwelttechnologie

Vorsitzender der Prüfungskommission Fakultät Weiden Business School

Vorsitzender der Prüfungskommission Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen und Gesundheit

Prüfungsamt/ Studienbüro

in Amberg (Gebäude A zwischen Fakultät EMI und Verwaltung)

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 9 – 12 Uhr
nachmittags nach tel. Rücksprache

Kaiser-Wilhelm-Ring 23
92224 Amberg

Kontakt: studienbuero-am@oth-aw.de

ZimmerMitarbeiterfür FakultätTelefon
E13Frau Daniela WinterElektrotechnik, Medien und Informatik+49 (9621) 482-3124
E09Frau Ute ReichenwallnerMaschi­nen­bau / Umwelt­technik+49 (9621) 482-3125

in Weiden (Hauptgebäude)

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 8 – 12 Uhr
nachmittags nach tel. Rücksprache

Hetzenrichter Weg 15
92637 Weiden i. d. Opf.
Fax: +49 (961) 382-2129

Kontakt: studienbuero-wen@oth-aw.de

ZimmerMitarbeiterfür FakultätTelefon
008Frau  Kathrin ForsterWEBIS / WIG+49 (961) 382-1125
006Frau Diana SommerWEBIS / WIG+49 (961) 382-1124
006Frau Anna SchmadererWEBIS engl. Studiengänge+49 (961) 382-1122