Versicherungen
Krankenversicherung
Um an der OTH Amberg-Weiden zu studieren, müssen Sie bei der Zulassung einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Dabei haben Sie die freie Krankenkassenwahl. Die individuelle Beratung und das Herausgeben der Informationen erfolgen durch die Kassen selbst.
Bitte beachten Sie, dass die Meldungen Ihrer Krankenkassen nur noch digital (Datensatz) an die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden erfolgt.
Fehlt Ihr Nachweis über den Krankenversicherungsschutz, dann ist keine Immatrikulation an unserer Hochschule möglich.
Wenn Sie Privat-Versicherte Studierende sind, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung muss von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt werden und digital (Datensatz) gemeldet werden.
Versicherungs- und Beitragsfrei bleiben Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, ihres Ehegatten oder von Unterhaltspflichtigen mitversichert sind (Altersgrenze: 25 Jahre) auch dies muss der OTH Amberg-Weiden digital (Datensatz) von der Krankenkasse gemeldet werden.
Anbieter von Krankenversicherungen
AOK - Die Gesundheitskasse
Persönlicher Studentenservice vor Ort.
Ana Rac
Telefon: 01520 1568167
am-studierendenservice@by.aok.de
AOK-Vorteile für Studierende | AOK - Die Gesundheitskasse
Techniker Krankenkasse
Persönlicher Studentenservice vor Ort:
- in Amberg jeden Montag an den geraden Kalenderwochen vorm Audimax von 10 – 13 Uhr
- in Weiden jeden Montag an den ungeraden Kalenderwochen vor der Bibliothek von 10 – 13 Uhr
Andreas Schaller
Telefon: 0151-12 65 9138
Barmer
BARMER Amberg
Marienstraße 10
92224 Amberg
BARMER Weiden
Josef-Witt-Platz 2
92637 Weiden
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 09:00 – 18:30 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr
Haftpflichtversicherung
Für Personen- und Sachschäden, die Sie im Zusammenhang mit dem Studium verursachen, haften Sie nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen selbst.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Unfallversicherung
Seit 1971 sind alle an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden gegen die Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls beitragsfrei durch die Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung versichert.
Während der praktischen Studiensemester besteht gesetzlicher Unfallschutz gemäß § 539 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung bei der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft.
Sie müssen jeden Unfall unverzüglich im Studienbüro anzeigen.