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Die am häufigsten gestellten Fragen

Allgemeines

Wichtige Informationen zum laufenden Studienbetrieb (Vorlesungsausfälle, Kursangebote, …) werden im Allgemeinen auf dem „Schwarzen Brett“ im Internet kommuniziert; eine persönliche Benachrichtigung per Email erhalten Sie, wenn Sie dort den entsprechenden Newsletter abonnieren.

Für das Studentenwerk sind Beiträge in Höhe von 72,00 € fällig. Das Semesterticket kommt ab dem Wintersemester 2024/2025 nicht mehr zum Einsatz.

Für Nicht-EU-Bürger können andere Bedingungen gelten.

Die zeitlichen Vorgaben von Sommer- und Wintersemester finden Sie unter Vorlesungs- / Prüfungs- & Ferienzeiten.

Numerus clausus (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu Deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.
Numerus-clausus-Werte - oder besser: der „Zulassungsrang“ – werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Verfahren neu, auf Grund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote) oder wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist.
 

Aktuell gibt es in folgenden Studiengängen einen NC: Physician Assistance.

Numerus-clausus-Werte – oder besser: der „Zulassungsrang“ – werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Verfahren neu auf Grund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote) oder wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist.

Zu Ihrer unverbindlichen Information finden Sie auf der Seite Zulassungsverfahren die NCs der vergangenen Zulassungsverfahren.

Nein – es gibt eine Unterscheidung hinsichtlich der prozentualen Verteilung der Anmeldungen:
Melden sich also 65% Schulabgänger von Fach- und Berufsoberschulen usw. an und 35% von Gymnasien, so werden prozentual verteilt genauso viele Bewerber aus eben jenen Schulrichtungen zugelassen.

Es gibt zahlreiche Studentenwohnheime an beiden Standorten in Amberg und Weiden (Wohnungen).

Darüber hinaus finden Sie dort auch private Anbieter, die Wohnungen oder Zimmer anbieten.

Bewerbungsverfahren und Studiengangswechsel

Siehe „Bewerben“ und „Studiengangwechsel“.

An der OTH Amberg-Weiden ist ein Studienbeginn im ersten Semester hauptsächlich im Wintersemester möglich. Studienbeginn ist dann der 01. Oktober jeden Jahres.

Bewerbungszeitraum Wintersemster (jedes Jahr):
01. Mai bis 15. Juli alle Bachelorstudiengänge (ausgesuchte Masterstudiengänge bis 15.06.)

Bewerbungszeitraum hochschulstart.de/ DoSV:
Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 15. April bis 15. Juli eines jeden Jahres

Bewerbungszeitraum Sommersemester (jedes Jahr) :
15. November bis 15. Januar
ACHTUNG: nur Höhere Semester und alle Masterstudiengänge und ausgesuchte Bachelorstudiengänge im Erstsemester



In den o. g. Zeiträumen sind die Bewerbungsunterlagen/ Uploadbereich bei der OTH Amberg-Weiden online einzureichen. Achtung Ausschlussfrist !!!


 

 

 

 

Die Anmeldung bei der OTH Amberg-Weiden ist online ab Beginn der jeweiligen Bewerbungszeiträume auf der Homepage der Hochschule zu beantragen. Bei der Onlinebewerbung sind alle geforderten Unterlagen in elektronischer Form hochzuladen.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt die Zulassung an der OTH Amberg-Weiden koordiniert über Hochschulstart im sogenannten "dialogorientierten Serviceverfahren", kurz also DoSV.

Physican Assistance (BA), kurz PA, ist momentan der einzige zulassungsbeschränkte Studiengang der OTH Amberg-Weiden und nimmt daher am DoSV teil. Für eine Bewerbung für den Studiengang PA müssen Sie sich erst bei Hochschulstart registrieren und danach bei der OTH Amberg-Weiden im Bewerberportal registrieren und bewerben. Der Datenabgleich zwischen Hochschulstart und der OTH Amberg-Weiden erfolgt automatisiert. Nähere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage von Hochschulstart unter https://dosv.hochschulstart.de und der Homepage der OTH Amberg-Weiden unter https://www.oth-aw.de/studiengaenge-und-bildungsangebote/jetzt-studieren/bewerbeneinschreiben/

 

Ja, man kann sich mit einem nicht in Bayern erworbenen Schulabschluss an der OTH Amberg-Weiden bewerben. Die Prüfung der HZB(Hochschulzugangsberechtigung = Zeugnis) erfolgt durch das Studienbüro.

Ausländische Bewerber müssen Ihre Zeugnisse (zusätzlich zur Bewerbung bei der OTH) bei Uni-Assist einer Vorprüfungsdokumentation unterziehen (bitte rechtzeitig beantragen, eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen wird hier angegeben).

Ja, eine Bewerbung in mehreren Studiengängen ist über das Online-Bewerbungsportal möglich.

Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Zulassungsverfahren“. Bzgl. konkreter Fragen zu Sonderquoten, Härtefallregelungen etc. können Sie sich an das Studienbüro wenden.

Kein Problem – einfach eine elektronische Version des Zeugnisses bis spätestens 27. Juli (aktuelles Jahr) hochladen.

Haben Sie Ihre HZB (Hochschulzugangsberechtigung) bereits im Vorjahr oder früher erworben, gilt die Ausschlussfrist 15.07. bzw. müssen Sie die HZB Ihrer Online-Bewerbung gleich hochladen.

Eine Bewerbung an der OTH Amberg-Weiden ist grundsätzlich nur online möglich.

Folgt man den Anweisungen, so erhält der Bewerber eine E-Mail mit einem Link unter welchem er den Status der eigenen Bewerbung mitverfolgen kann. Sie finden den Bewerberstatus auch auf der Homepage.

Der Bewerber kann auch im Uploadbereich der Bewerbung einsehen, ob alle Unterlagen frist- und ordnungsgerecht hochgeladen wurden oder ggf. noch etwas nachzureichen ist.

Falls darüber hinaus noch Fragen sein sollten, steht das Studienbüro zur Verfügung.

Die endgültige Immatrikulation, vor Beginn des Semester, durch die OTH AW kann nur erfolgen, wenn alle geforderten Unterlagen hochgeladen sind. Dabei ist auch ein ausreichender Krankenschutz notwendig, die Übermittlung erfolgt zwischen Gesetzlicher Krankenkasse und OTH Amberg-Weiden digital.

Für das Studentenwerk sind Beiträge in Höhe von 162,00 € fällig. Der Betrag setzt sich zusammen aus 72,00 € Studentenwerksbeitrag und 90,00 € Semesterticket.

Nach erfolgreicher Immatrikulation durch die OTH Amberg-Weiden wird Ihnen Ihr Studierendenausweis per Post zu gesendet (nur Abteilung Amberg).

Die Immatrikulation wird versagt, wenn z.B. die Diplomvor- bzw. Diplomprüfung oder die Bachelorprüfung im gleichen Studiengang endgültig nicht bestanden wurde.

Bewerbungen für ein höheres Semester ist ein offizieller Noten-Nachweis/ Bestätigung (Stempel und Unterschrift der ausstellenden Hochschule) über bisher erbrachte Leistungen hochzuladen.

Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, können grundsätzlich anerkannt werden, sofern sie inhaltlich und arbeitsumfangmäßig vergleichbar sind.
Den Antrag finden Sie in Ihrem Studentenportal PRIMUSS und  er ist mit den entsprechenden Nachweisen formal über das Studienbüro einzureichen( nach der Immatrikulation, Frist siehe Antrag) und werden von der zuständigen Prüfungskommission von Fall zu Fall einzeln entschieden.

Den Antrag stellen Sie ausschließlich in dem  Zeitraum von 4 Wochen nach Beginn des Semesters.

Dies ist ausschließlich Studiengangwechslern vorbehalten. Der Einstieg in ein höheres Semester ist in Abhängigkeit von den freien Plätzen und Ihren bisherigen verwertbaren Studienleistungen möglich. Sobald Ihre Bewerbung inkl. der Nachweise über bisher bereits erbrachte Leistungen online vorliegt, entscheidet das Studienbüro zusammen mit der Prüfungskommission über

a) Zulassung Ja/Nein

b) vorläufige Einstufung in ein Fachsemester (auf Basis Ihrer bereits in einem vorherigen Studium erfolgreich abgelegten Fächer im Vergleich zu den in den jeweiligen Semestern von uns vorgesehenen); eine eigene erste Abschätzung diesbezüglich ermöglicht Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung mit zugehörigem Studienplan und Modulhandbuch auf unserer Homepage bei den jeweiligen Studiengängen, bei Bedarf können Sie sich auch an die jeweiligen Studienfachberater wenden.

Erst nach evt. Aufnahme Ihres Studiums an unserer Hochschule entscheiden dann die jeweiligen Dozenten auf Basis der an Ihrer bisherigen Hochschule vermittelten Fachinhalte verbindlich, ob die einzelnen Fächer anerkannt werden; daraus ergibt sich dann die abschließende Einstufung in ein Studiensemester.

Prinzipiell können bereits mit Erfolg abgelegte Leistungen (ggf. auch Praktikum) anerkannt werden - auch aus einem bereits abgeschlossenen Erststudium. Dazu ist nach der Immatrikulation an der OTH ein entsprechender Antrag mit einer offiziellen Notenbestätigung Ihrer bisherigen HS über das Studienbüro zu stellen. Anschließend prüfen die jeweiligen Dozenten, ob die bereits abgelegten Fächer inhaltlich und bzgl. Umfang (Credit Points bzw. Semesterwochenstunden) etc. den Anforderungen unserer Fächer entsprechen. Abhängig davon kann dann eine Anerkennung erfolgen oder nicht. Eine eigene Abschätzung ist Ihnen möglich, wenn Sie Ihre bisherigen Fächer mit den Beschreibungen im Modulhandbuch des jeweiligen OTH-Studiengangs vergleichen.

Der Antrag ist ausschließlich innerhalb der ersten 4 Wochen nach Semesterbeginn zu stellen.

P.S.: Da die Antragsbearbeitung erfahrungsgemäß durchaus einige Wochen dauern kann, empfiehlt sich ggf. bei Fächern des 1. Semesters unmittelbar zu Semesterbeginn eine persönliche Vorab-Klärung mit den jeweiligen Dozenten (z.B. Sprechstunde), so dass Sie kurzfristig Klarheit haben, ob Sie die Vorlesung besuchen müssen oder nicht bzw. ob etwaige Leistungsnachweise noch zu erbringen sind. Bringen Sie dazu möglichst aussagekräftige Unterlagen (z.B. Modulhandbuch Ihrer bisherigen Hochschule) mit, welche den Vergleich ermöglichen (Auszüge auch Anlage zum Antrag).

(Vor)Praktikum

Ein Vorpraktikum wird für folgende Studiengänge benötigt:

  • Energietechnik, Energieeffizienz und Klimaschutz
  • Kunststofftechnik
  • Maschinenbau
  • Mechatronik und digitale Automation
  • Medizintechnik
  • Motorsport Engineering
  • Patentingenieurwesen
  • Internationales Technologiemanagement
  • Bio- und Umweltverfahrenstechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen

Genaue Informationen zum Vorpraktikums Ihres Studienganges finden Sie unter Ihrem jeweiligen Studiengang auf der Seite Bewerben

 

Prüfungen

Prüfungspläne werden auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs bekannt gegeben. Kurzfristige Änderungen werden zuerst dort ausgewiesen. Zu beachten ist, dass manche Prüfungen bereits vor dem eigentlichen Prüfungszeitraum abgehalten werden, das wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.

Es ist wichtig sich zu erkundigen, wo die Prüfung stattfindet. Die Hörsaaleinteilung wird rechtzeitig online auf der Homepage des jeweiligen Studienganges und per Aushang kommuniziert. Man sollte sich dann rechtzeitig in den ausgeschriebenen Raum begeben und den Personalausweis zur Hand haben. Noch zu beachten ist, dass sich jeder in die Unterschriftenliste einträgt und Sie den Ausdruck Ihrer Prüfungsanmeldung als Beleg mitnehmen.

Wenn Sie krank sind und an einer Prüfung nicht teilnehmen können, benötigt das Studienbüro die „Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Facharzt“. Diese finden Sie im Primuss-Portal unter Krankmeldung Prüfungsunfähigkeit - Vorlage für den Arzt. Bitte am Tag der Prüfung vom Arzt ausfüllen lassen und zeitnah während des  Prüfungszeitraumes im Studienbüro abgeben. Falls Sie zum zweiten Mal bei einer Prüfung erkrankt sind, melden Sie sich bitte im Studienbüro.

Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester kann in folgenden Fällen beantragt werden:

  • Wehrdienst (Fotokopie Einberufungsbescheid)
  • Zivildienst (Fotokopie Einberufungsbescheid)
  • Mutterschaftsurlaub (Mutterpass)
  • Erziehungsurlaub (Geburtsurkunde)
  • Einzelfälle (Belege)
  • schwere Krankheit (Attest)

Ja. Die Fristen für Wiederholungsprüfungen werden durch ein Urlaubssemester nicht verlängert, d.h. im Urlaubssemester können und müssen Wiederholungsprüfungen geschrieben werden. Neue Prüfungen dürfen aber nicht abgelegt werden.

Das Urlaubssemester wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet!

Ja, Sie müssen sich regulär zurück melden und der Studentenwerksbeitrag für das Studentenwerk Oberfranken muss gezahlt werden.

Für das Studentenwerk sind Beiträge in Höhe von 72,00 € fällig. Das Semesterticket kommt ab dem Wintersemester 2024/2025 nicht mehr zum Einsatz.

Ein entsprechender Antrag muss vor Beginn des betreffenden Semesters (spätestens innerhalb der ersten 4 Wochen nach Semesterbeginn) gestellt werden.

UNIcert

UNIcert® steht für eine hochschulbezogene Fremdsprachenausbildung. Mit dem UNIcert®-System soll eine Gleichwertigkeit der Sprachausbildung an den Hochschulen, eine Sicherung des Qualitätsstandards und ein international vergleichbares Ausbildungsniveau gewährleistet werden. Als Zusatzqualifikation fördert das UNIcert®-Zertifikat die Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulabsolventen auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Zur Zeit sind ca. 50 deutsche Hochschulen nach UNIcert® zertifiziert, ihre Zahl, und damit die Bekanntheit dieses Qualitätssiegels innerhalb Deutschlands und Europas, wächst beständig.

Der Unterricht sowie die Prüfungen werden nach den Richtlinien von UNIcert® zertifiziert.

Bei erfolgreicher Teilnahme wird von der OTH Amberg-Weiden ein UNIcert®-Zertifikat der Basisstufe, der Stufe I, II oder III (von vier Stufen) verliehen. Sie bekommen ein Fremdsprachenzertifikat, in dem Ihre einzelnen Fähigkeiten und Fertigkeiten detailliert aufgelistet und bewertet sind. Das Zertifikat beschreibt die erworbenen Fertigkeiten in mehreren Sprachen und bietet ein viel aussagekräftigeres Bild Ihrer Fremdsprachenkenntnisse als es eine "normale" Zeugnisnote vermag. Ein UNIcert®-Zertifikat bietet also einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil, z. B. bei einer Bewerbung.

Die verschiedenen Zertifikationssysteme haben alle Besonderheiten, die einen direkten Vergleich wenig sinnvoll erscheinen lassen. Der Vergleich findet über den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) statt, an dem sich inzwischen alle Zertifikationssysteme orientieren. Über diesen Weg sind die UNIcert®-Stufen allerdings auch mit TOEFL, den Cambridge Abschlüssen und vielen anderen Zertifikaten vergleichbar.

Die Kurse wenden sich an Studierende aller Studiengänge der Hochschule Amberg-Weiden sowie externe Teilnehmer, die ihre mündliche und schriftliche Sprachkompetenz im Englischen, Tschechischen, Russischen oder Polnischen ausbauen wollen.  Unabhängig von etwaigen Pflichtkursen werden diese Kurse zusätzlich und auf freiwilliger Basis angeboten. Teilnahmebedingung für die Stufen II und III ist das Zertifikat der jeweils darunter liegenden UNIcert®-Stufe bzw. das Bestehen eines Einstufungstests bzw. Gesprächs. Voraussetzung für Quereinsteiger in die Stufe I (Russisch Amberg, Kurs 3) ist ebenso das Bestehen eines Einstufungstests. Der Einstufungstest findet i.d.R. am 1. Kurstag statt.

Die Kurse werden ab einer ausreichenden Mindestteilnehmerzahl angeboten. Die Teilnahme ist auf 25 begrenzt. Übertrifft die Zahl der Anmeldungen die Zahl 25, so entscheidet die Note des Einstufungstests.

Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats ist neben dem erfolgreichen Ablegen der UNIcert®-Prüfung die Teilnahme an mind. 75% der Lehrveranstaltungen in der gewählten Sprache und Stufe.

UNIcert®-Prüfungen finden im Anschluss an den letzten Kurs einer Stufe statt (Ausnahme: Kumulierung). Die Teilnahme an UNIcert®-Prüfungen ist freiwillig.

Die OTH hat die Akkreditierung für folgende Sprachen und Stufen:

 

UNicert®
Basis A2
Unicert®
I B1
Unicert®
II B2
Unicert®
III C1
PolnischPolnischPolnisch
RussischRussischRussischRussisch
TschechischTschechischTschechischTschechisch
EnglischEnglisch

Jede Stufe umfasst 8 SWS.
Slawische Sprachen: Stufe Basis bis II - Allgemeinsprache, Russische und Tschechische Stufe III - Hochschulspezifische und Berufssprache.
Englisch
: UNIcert® II umfasst Wirtschafts- und technisches Englisch im Rahmen des Programms 'English for Engineers' und ist ideal für WI-Studenten (nach einer erfolgreichen Teilnahme an der Pflichtvorlesung 'English' im 1. Semester WI) bzw. alle Ingenieurstudiengänge in Amberg und externe Teilnehmer UNIcert® III ist reines Wirtschaftsenglisch, empfehlenswert für BW- und SP-Studierende.

Weitere Informationen zu Kursdauer etc. bekommen Sie von den jeweiligen Kursleitern.

Grundsätzlich gibt es 4 Niveaustufen, an der OTH Amberg-Weiden werden je nach Sprache derzeit die Niveaustufen I bis III angeboten.

Ziel der Basisstufe und UNIcert ® – Stufe I ist die Erlangung ausbaufähiger Grundkenntnisse als solide Basis für eine weitere Beschäftigung mit der Sprache. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. UNIcert® – Stufe I orientiert sich an GER-B1.

Ziel von UNIcert® - Stufe II ist die Vermittlung sprachlicher und kultureller Grundlagen. Damit sind die Grundlagen für einen längeren Auslandsaufenthalt und zum selbständigen Weiterlernen geschaffen. Erreicht wird eine hinreichende Kommunikationsfähigkeit zur Verständigung in beruflichen/ akademischen Situationen (unterste Mobilitätsstufe). UNIcert ® – Stufe II orientiert sich an GER-B2.

Die durch UNIcert® – Stufe III vermittelte fortgeschrittene Sprachkompetenz  erlaubt es im Ausland zu studieren oder sich im beruflichen Umfeld sicher zu bewegen (empfohlene Mobilitätsstufe).
UNIcert® – Stufe III orientiert sich an GER-C1.

Studierende melden sich online für die vom Sprachenzentrum angebotenen Kurse an. Externe Teilnehmer melden sich bitte bei Frau Petra König, Assistenz Sprachenzentrum, an.

Studierende „mit muttersprachlichem Hintergrund“ können erst das UNIcert® II und III Zertifikat ablegen.

Normalerweise ist es so, dass die Stufen UNIcert® I-III aufeinander aufbauen: z.B. UNIcert® II kann ich nur besuchen, wenn ich UNIcert® I bzw. eine gleichwertige Prüfung erfolgreich abgeschlossen habe oder aber einen entsprechenden Eingangstest bzw. ein entsprechendes Gespräch erfolgreich bestehe, der/das diesen Wissensstand bestätigt.

Für die Studierenden, die Russisch als Herkunftssprache haben, gibt es ein spezielles Angebot Unicert® III, wo vorwiegend die Schreibfertigkeit gefordert wird. Die Teilnehmer müssen nicht die vorherigen Stufen I und II belegen.

Die Anwesenheitsquote von mindestens 75% ist in allen UNIcert® - Kursen zu erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (Sprachenzentrum).

Informationsmöglichkeiten zur Studienwahl

  • für studiengangspezifische Fragen: die Studienfachberater des jeweiligen Studiengangs
  • für zulassungs-, immatrikulations-, praktikums- und prüfungsrechtliche Fragen: Ihr Studienbüro
  • für allgemeine Fragen: den Studien- und Careerservice
    Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie über die Seiten des Studiengangs.

Es ist für interessierte Schüler(innen) möglich, Vorlesungen zu besuchen - dazu sollten Sie folgendes beachten:

1.    evt. nach Semesterbeginn eine gewisse "Einschwingphase" abwarten und erst ab der 2. oder 3. Vorlesungswoche den Unterricht besuchen

2.    die Stundenpläne beachten: damit können Sie sich eine oder mehrere für Sie interessante und zeitlich passende Vorlesungen auswählen;
P.S.: per „Schwarzes Brett“  können Sie etwaige kurzfristige Vorlesungsausfälle erkennen

3.    sprechen Sie vor Beginn der Vorlesung kurz den jeweiligen Dozenten an und informieren ihn darüber, dass Sie als Schüler = Gast an der Vorlesung teilnehmen möchten

Diese Regelung gilt natürlich nur für einzelne Schüler(innen) bzw. kleine Gruppen (ca. bis 4 Personen); für größere Gruppen sind gesonderte Vorgehensweisen abzustimmen. Sprechen Sie in solchen Fällen bitte das Studienbüro an.

Einschreibung

Den Antrag auf Immatrikulation stellen Sie online in Ihrem Bewerbungsportal, bitte beachten Sie dazu Ihren Zulassungsbescheid der in Ihrem Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt wird. Die Bestätigung der Immatrikulation durch die OTH Amberg-Weiden findet nach Onlineeingang Ihrer gesamten geforderten Unterlagen und Eingang der Zahlung des Studentenwerkbeitrages statt.

Ihnen wird dann Ihr Studierendenausweis per Post zu gesendet (ca. September nur Abteilung Amberg).

Nein.

Nach erfolgreicher Immatrikulation durch die OTH Amberg-Weiden, wird Ihnen Ihr Studierendenausweis per Post zugesendet (nur Abteilung Amberg). Das Gültigkeitsdatum des Semesters müssen Sie bei Beginn des Studium aufdrucken lassen, Sie finden einen Kartendrucker in Amberg vor der Bibliothek und in Weiden im Verwaltungsgebäude vor dem Studienbüro.

Prüfungsanmeldung

Ja, die Prüfungsanmeldung ist an der OTH Amberg-Weiden verbindlich.

Ja, eine Anmeldung muss für alle Fächer durchgeführt werden, in denen man eine Note haben will. Dies ist unabhängig davon, ob es sich dabei um eine schriftliche Prüfung handelt oder nicht (z.B. „nur“ semesterbegleitende Studienarbeit als Leistungsnachweis).

Den genaue Anmeldezeitraum zu den Prüfungen finden Sie im Primuss Portal und es wird hochschulöffentlich über das Schwarzes Brett und Facebook kommuniziert.

Die Anmeldung erfolgt online über Ihr PRIMUSS-Portal. Dort wählen Sie den Punkt Prüfungsanmeldung und können sich für die Prüfungen anmelden. Bitte drucken Sie für jede Anmeldung Ihre Quittung aus. Ab dem Folgetag kann jederzeit der Anmeldestatus abgefragt werden.

Fristen für Prüfungen

Wenn Sie eine Prüfung erstmals nicht bestanden haben, müssen Sie sie im nächsten Semester wiederholen oder haben 1 Jahr Zeit, dies ist abhängig von der Studienprüfungsordnung der Sie zugeordnet sind.

Die zweite oder dritte (einmaliger Viertversuch) Wiederholungsprüfung muss jeweils innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Sie finden die Fristen für das Wiederholen auch auf Ihrem Notenblatt.

Die Anzahl der Zweit- und Drittversuche für Modul- oder Modulteilprüfungen ist nicht begrenzt (aber: Bachelor- bzw. Masterarbeit darf nur einmal mit neuem Thema wiederholt werden). Dies bedeutet, dass Sie jede Prüfung dreimal schreiben dürfen.

Jedem Studierenden steht außerdem während des gesamten Studiums eine dritte Wiederholungsprüfung (Viertversuch) zu.

Wird die Regelstudiendauer um mehr als 2 Semester ( bei Diplomstudiengängen 4 Semester) überschritten, gelten die noch nicht abgelegten Prüfungen (inkl. Bachelor- bzw. Masterarbeit) als erstmals nicht bestanden (vgl. RaPO § 8 Abs. 3) - für Prüfungen, in denen bereits eine 5 erhalten wurde, gelten die normalen Wiederholungsfristen.

Dies bedeutet, dass Studierende in Bachelorstudiengängen an der OTH nach dem neunten Fachsemester, in Diplomstudiengängen nach dem zwölften Fachsemester in den offenen Fächern die Note „nicht ausreichend“ erhalten. In den Masterstudiengängen erfolgt diese Fristfünf nach dem fünften Fachsemester. Danach besteht die reguläre Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfungen.

Ausnahmen regelt RaPO § 8 Abs. 4.

Sprachenzentrum

Für die Sprachkurse des SZ kann man sich ab ca. Anfang August für das Wintersemester und Anfang Februar für das Sommersemester bei der Kursanmeldung anmelden.

Ja, genauere Informationen zur externen Teilnahme finden sich hier.

Das Sprachenzentrum kann nur für UNIcert®-Kurse Zertifikate des UNIcert®-Sprachprogramms ausstellen, dazu gehören z.B. die Kurse Englisch UNIcert® II, III. Die Deutschkurse gehören nicht zu diesem Sprachprogramm; wenn Sie einen Nachweis für Ihre Bewerbung benötigen, können Sie die Notenbestätigung aus Primuss zusammen mit einer Kopie der Modulbeschreibung Ihres Kurses Ihrer Bewerbung beilegen.

Ein Sprachkurs kommt nur dann zustande, wenn er genügend (mindestens 8) Anmeldezahlen hat. Sollte innerhalb der zwei Präsenz-Vorlesungstermine die Anzahl der TeilnehmerInnen stark schrumpfen, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen.

Wenn ein Sprachkurs nicht zustande kommt, werden die angemeldeten Kursinteressierten rechtzeitig informiert.

Alle Raum- und Zeitangaben der Sprachkurse werden im Stundenplan veröffentlicht.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Herkunftssprecher in unseren Kursen zulassen. Unsere Lehrkräfte sind hierzu im engen Austausch mit dem Studienbüro und werden Muttersprachler nicht zur Prüfung zulassen.

Mit Ausnahme des A2.2 Kurses, für den besondere Rahmenbedingungen bestehen, können am Sprachenzentrum abgelegte Sprachkurse den für die Studienzulassung erforderlichen Sprachnachweis nicht ersetzen.

Bei unseren SZ-Kursen nehmen Studierende aller vier Fakultäten unserer Hochschule teil. Jede Fakultät bzw. jeder Studiengang hat andere Vorgaben bei der Anrechnung, deshalb würden wir Sie bitten, zuerst im Modulhandbuch Ihres Studiengangs nachzusehen und ggf. beim Studienbüro nachzufragen, ob ein Sprachkurs in Ihrem Studiengang anrechenbar ist.

Bitte beachten Sie, dass ein Kurseinstieg nach der zweiten Unterrichtsstunde generell nicht mehr möglich ist.

Unsere Sprachkurse werden ausschließlich in Präsenz unterrichtet.

Nein, unsere Englischkurse sind ausschließlich für die Studierenden der deutschsprachigen Studiengänge vorbehalten. Englischkurse sind in der Regel bei den englischsprachigen Studiengängen nicht anrechenbar.

In der Regel ja, doch gibt es auch Kurse, die Studierende in anderen Studiengängen als Wahlpflichtmodul oder Vertiefungsmodul einbringen können. Diese Studierende haben dann Vorrang für die Kursteilnahme. Wir regeln es so, dass wir die Anmeldeliste in der Online-Anmeldung entsprechend reduzieren, dh. statt 25 freie Plätze nur 15 anbieten, weil 10 Plätze als z.B. WPM für die Studierenden gesichert sein müssen.

Unsere Sprachkursgruppen haben maximal 25 KursteilnehmerInnen.

Dann können Sie sich noch in eine Nachrückerliste eintragen.

Die Online-Anmeldung ist vom 1. August bis 1. Oktober bzw. vom 10. Februar bis 15. März freigeschaltet.

Die UNIcert®-Ausbildung dauert bei uns mehrere Semester, denn sie besteht aus verschiedenen Modulen, die abwechselnd im Winter- und Sommersemester angeboten werden. Wird ein UNIcert®-Zertifikat angestrebt, ist die Mindestteilnahme von 75% zu erreichen. Des Weiteren sollten alle Fertigkeiten (Hörverstehen, Sprechfertigkeit, Leseverstehen und Textproduktion) jedes Moduls belegt und mit mindestens 4,0 bestanden werden.

Auslandsemester

Grundsätzlich können Sie Kurse entsprechend Ihren Vorkenntnissen nach Belieben belegen (mit dem Risiko, dass Ihnen diese nicht an der OTH Amberg-Weiden angerechnet werden bzw. in bewusster Ergänzung der Inhalte Ihres Studiums), aber im Hinblick auf einen möglichst hohen Nutzen für Ihr weiteres Studium sollten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt wie folgt vorgehen:

1) Vorauswahl für Sie interessanter Kurse (Sichtung im Internet, Abgleich mit Ihrem Studienplan)

2) Gespräch bzw. Emailverkehr mit den zuständigen Prüfungskommissionsvorsitzenden an der OTH Amberg-Weiden, ob der jeweilige Kurs für das entsprechende Fach in Ihrem Studium anerkannt werden kann (dazu sollten Sie den Dozenten entsprechende Fachbeschreibungen inkl. Angaben zum zeitlichen Umfang z.B. aus dem Internet zur Verfügung stellen)

3) Entscheidung bzgl. Belegung je nach dem, ob Kurs anerkannt werden kann oder nicht

Entsprechende Antragstellung auf Anerkennung dann nach Auslands-Aufenthalt (offizielle Nachweise zu Inhalten, Umfang und Note der Fächer mitbringen!).

Ggf. müssen Sie z.B. aus Fördergründen o.ä. bestimmte weitere Restriktionen beachten: hierzu können Sie zusätzlich bei den Mitarbeitern des International Office nachfragen.

Ein Auslandssemester wird nur dann nicht auf die max. Studiendauer angerechnet, wenn ein Urlaubssemester beantragt und genehmigt wurde; aber dann ergeben sich ggf. andere Nachteile.

Wollen Sie Prüfungen im Ausland ablegen, die Sie sich dann auf Ihr Studium an der OTH Amberg-Weiden anrechnen lassen, kann kein Urlaubssemester beantragt werden

Siehe: International Office

Rückmeldung

Alle Studierenden, die ihr Studium fortsetzen wollen, auch wer sich im Praxissemester befindet, müssen sich zurückmelden, denn wer dies nicht tut, wird exmatrikuliert.

Die Exmatrikulation kann frühestens nach der Korrektur der letzten Prüfungsleistung (Korrektur der Abschlussarbeit oder auch schriftliche Prüfung) bzw. Kolloquium erfolgen. Der Exmatrikulationszeitpunkt ist das Ende des aktuellen Semesters. Die Abgabe der Abschlussarbeit ist unrelevant.

Schwangerschaft im Studium und Studium mit Kind

Bei einer eintretenden Schwangerschaft während der Studienzeit können Sie sich im Zentrum für Gender und Diversity (ZGD): https://www.oth-aw.de/informieren-und-entdecken/einrichtungen/zentrum-gender-diversity/ueber-uns/

gerne über Schutzfristen beraten und infornieren lassen.

In Ihrem PRIMUSS-Portal finden Sie einen Antrag auf Meldung zu einer Schwangerschaft.

 

 

 

 

Ausweise und Schlüssel

Die Chipkarte/ Studierendenausweis bekommen Sie nach erfolgreicher Immatrikulation durch die OTH Amberg-Weiden per Post zu gesendet und sie beinhaltet folgende Funktionen:

  • Studierendenausweis (nur mit aufgedrucktem Gültigkeitsdatum!)
  • Bibliotheksausweis (die aufgedruckte Bibliotheksnummer neben dem Foto wird auch zur Nutzung des OPACS und zur Fernleihbestellung verwendet)
  • Bezahlfunktion (z.B. Mensa, Kopierer)
  • Zutrittsberechtigung (z. B.  zu EDV-Räumen, Eingängen, Parkplatzöffner, 24h-Bibliothek nach Beantragung)

Wenn Sie Zutritt zu Laboren benötigen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Laborbetreuer der Fakultäten.

Bei Fragen oder Anregungen zur Chipkarte/ Studierendenausweis wenden Sich sich bitte an Herrn Schuhbauer.

Damit Sie die Karte als Studierendenausweis verwenden können, müssen Sie sie an einer Validierungsstation/ Kartendrucker mit einem Gültigkeitsdatum versehen!
Die Validierungsstation steht in Amberg im Foyer der Bilbiothek und in Weiden im Hauptgebäude, EG im Flur vor Raum 006 (Studienbüro).

Sind Sie erfolgreich rückgemeldet, wird die Karte in der Validierungsstation mit dem neuen Semesterendedatum bedruckt. 

Bitte stecken Sie keine verbogenen Karten in den Validierungsdrucker! Der Drucker kann dadurch beschädigt werden!

Bei Verlust oder Defekt der Chipkarte ist dies umgehend dem Studienbüro der OTH oder per formloser Email an webmaster@oth-aw.de zu melden, um Missbrauch der Karte zu vermeiden.

Es wird Ihnen eine neue Karte ausgestellt, die Sie hier abholen können:

  • Amberg: Verwaltungsgebäude, EDV-Verwaltung (Zimmer 017)
  • Weiden: Hauptgebäude, Studentenbüro (Zimmer 008)

Sie bekommen eine Benachrichtigung per Mail, wenn die neue Karte erstellt wurde.

Das Guthaben auf der Karte wird Ihnen auf die neue Karte übertragen. Dazu müssen Sie sich mit der neuen Karte in der Mensa an der Kasse melden.

Bitte beachten Sie beim Umgang mit der Chipkarte folgendes:

  • Bitte gehen Sie sorgsam mit Ihrer Chipkarte um!
  • Hohe Temperaturen (Waschmaschine, im Auto im Sommer) und mechanischen Beanspruchungen (Verwendung als Eiskratzer, ungeschütztes Tragen in der Gesäßtasche) können die Karte beschädigen!

Hat die Karte durch Ihr eigenes Verschulden einen Defekt, werden für die neue Karte 15 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben.

Am Standort Amberg funktionieren die Schließfächer durch Münzbetrieb. Am Standort Weiden erhält man auf Nachfrage einen Schließfachschlüssel im Studienbüro.

Zeugnis

Die Berechnung der Zeugnisgesamtnote variiert je nach Studiengang, oftmals auch innerhalb eines Studiengang je nach Studien- und Prüfungsordnung.
Für die Errechnung ist immer die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung (SPO) maßgeblich. Zu den Details informieren Sie bitte unter Ihrem Studiengang, die für Sie geltende SPO finden Sie auf Ihrem Notenblatt im PRIMUSS-Portal.

FAQ zum Studium in Teilzeit

Allgemeines

Das Teilzeitstudienmodell an der OTH Amberg-Weiden sieht vor, dass Studierende durchschnittlich 20 ECTS- Punkte pro Semester erwerben, d.h. weniger Workload pro Semester haben. Zum Vergleich: Im Vollzeitstudiengang wird ein Semester in der Regel mit 30 ECTS-Punkten beendet.

Die Inhalte sowie die Studien- und Prüfungsleistungen unterscheiden sich nicht vom Vollzeitstudiengang. Folglich werden in einer gestreckten Regelstudienzeit von 11 Semestern insgesamt 210 ECTS erworben. Der Bachelor-Titel wird nach dem erfolgreichen Studienabschluss verliehen.

Studienverlauf

Die wöchentliche Präsenzlehre beträgt im Teilzeitstudium etwa 9-12 Stunden á 45 Minuten. Hinzu kommt die Zeit für das Vor- und Nachbereiten von Veranstaltungen, mögliche Gruppenarbeiten außerhalb der Veranstaltungen, sowie Zeit für das Selbststudium.

Das Teilzeitstudium ist gut mit einer (flexiblen) Erwerbstätigkeit von etwa 20-25 Stunden/Woche vereinbar. Es wird jedoch von den Studierenden eine gewisse Flexibilität und Bereitschaft erwartet, Arbeitszeiten auf die Lehrveranstaltungszeiten anzupassen. Auch der Arbeitgeber muss damit rechnen, dass sich die Arbeitszeiten jedes Semester ändern können.

Alle Informationen zu den Lehrveranstaltungen und den Veranstaltungszeiten  finden Sie auf unserer Website unter dem jeweiligen Studiengang. Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können Sie Ihren Semesterstundenplan erstellen und die Zeiten gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber oder den Betreuungseinrichtungen für Ihre Kinder abstimmen. Die Studienberatung hilft Ihnen gerne bei der Planung.

Nein. Teilzeitstudierende wählen ihre Veranstaltungen aus dem gleichen Lehrangebot wie Studierende im Vollzeitstudiengang. Die OTH Amberg-Weiden ist darum bemüht, die Lehrzeiten an die Bedarfe der Studierenden anzupassen.
Bedenken Sie, dass anders als bei einem berufsbegleitenden Studium Ihre Vorlesungszeiten nicht durchgehend abends oder am Wochenende sind.

Studierende des Teilzeitstudiengangs sind in den Studienplan des Vollzeitstudiengangs integriert. Sie besuchen die gleichen Veranstaltungen wie die Studierenden des Vollzeitstudiengangs, nur weniger Module pro Semester. In der Regel finden die Vorlesungen Montag bis Freitag vor- und nachmittags statt.

Wintersemester: von Anfang Oktober bis Mitte März, die Prüfungen finden i.d.R. in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit ab Mitte/Ende Januar statt. Von Oktober bis zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit hat man Vorlesungen.
Sommersemester: von Mitte März bis Ende September, die Prüfungen finden i.d.R. in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit ab Anfang/Mitte Juli statt. Von Mitte März bis zum Beginn der vorlesungsfreien Zeit hat man Vorlesungen.

In den ersten Semestern wird durch Grundlagenfächer das für die Ausbildung benötigte fachliche Fundament gelegt. Je nach gewähltem Studiengang entscheiden Sie sich nach der Praxisphase für die von Ihnen präferierte Vertiefungsrichtung und vertiefen darüber Ihr Fachwissen. In der integrierten Praxisphase leisten Sie in einer Firma oder Institution ein umfangreiches Industriepraktikum ab.
Die Praxisphase umfasst im Vollzeitstudium ein Praktikum von 100 Arbeitstagen, das in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert werden soll. Im Teilzeitstudium entspricht dies einem Äquivalent von 100 Arbeitstagen, das verteilt über zwei Semester abgeleistet werden kann, sofern der Praktikumsgeber dies zulässt. Über einen formlosen Antrag können Sie die Praxisphase auch zusammenlegen und in Vollzeit in einem Semester absolvieren, wenn die 100 Arbeitstage in diesem Semester in Vollzeit erbracht werden. Die Regelstudienzeit verkürzt sich dementsprechend um ein Semester. Im elften Semester schließen Sie Ihr Studium im Regelfall durch die Anfertigung der Bachelorarbeit ab.

Dies hängt vom gewählten Studiengang ab. Falls dieser Vertiefungsrichtungen/Schwerpunkte vorsieht, müssen Sie nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung einen solchen wählen.

Finanzielles

Seit dem Wintersemester 2013/14 werden in Bayern keine Studienbeiträge mehr erhoben. Der Grundbeitrag für das Studentenwerk beträgt aktuell 72 Euro. Dies gilt auch für beurlaubte Studierende, Studierende im Praxis- und Auslandssemester.

Nein, der Semesterbeitrag ist jedes Semester zu entrichten.

Nach aktueller Rechtslage haben Teilzeitstudierende keinen Anspruch auf BAföG- Förderung (Stand: 13.08.2018). Bitte prüfen Sie frühzeitig weitere Konsequenzen des Teilzeitstudiums (z.B. auf Krankenversicherung, Kindergeld u.a.).

Wechsel

Ein Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt ist einmalig nach einem Beratungsgespräch möglich, sofern in dem jeweiligen Studium ein Platz vorhanden ist. Zuvor muss ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden, in dem die Gründe für einen Wechsel erörtert und für die Prüfungskommission dokumentiert werden. Ein weiterer Wechsel ist ebenfalls nur auf Antrag möglich. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass der Grund für den ersten Wechsel nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung in Voll- oder Teilzeit ist ein Wechsel in das andere Studienmodell nicht möglich!

Bei Studierenden, die einmal im Vollzeitstudiengang immatrikuliert waren, laufen alle prüfungsrechtlichen Fristen wie im Vollzeitstudiengang weiter. Der Wechsel in den Teilzeitstudiengang führt nicht dazu, dass sich diese Fristen entsprechend verlängern.
Zudem sollte der Wechsel unbedingt erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen. Hier erörtern Sie gemeinsam mit der Studienberatung, ob ein Wechsel (noch) Sinn macht und wie das weitere Vorgehen ist. Nach gründlicher Prüfung und Planung stellen Sie einen Antrag auf Überleitung an das Studienbüro. Zudem muss eine Online-Bewerbung für ein höheres Studiensemester erfolgen. Hierbei sind folgende Zeitfenster zu beachten: Anfang Mai bis 15. Juli für einen Wechsel zum Wintersemester und Mitte November bis 15. Januar für einen Wechsel zum Sommersemester.

Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen

Ja, alle erbrachten Leistungen aus dem Vollzeitstudium werden für das Teilzeitstudium angerechnet und umgekehrt. Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf Anrechnung aus. Bedenken Sie aber: alle (Wiederholungs-) Fristen werden ebenso angerechnet.

Grundsätzlich muss jede erbrachte Prüfungsleistung von dem Modulverantwortlichen geprüft werden. Dieser entscheidet, ob die bisher erbrachte Leistung anzurechnen ist. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Anrechnung ausfüllen und beim Prüfungsamt einreichen.

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen dürfen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen. Über die Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit von Leistungen und von außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

Dies hängt vom gewählten Studiengang ab. Falls dieser ein Vorpraktikum vorsieht, müssen Sie diese nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung absolvieren.

Voraussetzungen

Es gelten im Teilzeitstudiengang dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie in der Vollzeit-Variante. Ein NC ist nicht vorgesehen, jedoch wird eine in Bayern anerkannte Hochschulzugangsberechtigung vorausgesetzt.
Auch beruflich Qualifizierte können sich um einen Studienplatz bewerben. Informationen zu Bewerbung und Zulassung finden Sie auf unserer Website.

 

Bewerbung

Nein, es sind nur Bewerbungen für das Teilzeit- oder das Vollzeitstudium möglich. Sollten Sie sich für beide Modi bewerben, wird nur die Bewerbung für das Vollzeitstudium gezählt. Sie können eine Bewerbung aber bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes zurückziehen und eine neue für den anderen Modus einreichen.

Sonstiges

Nein, ECTS-Punkte sind „lebenslang“ gültig.

Nein, grundsätzlich können Sie jede Tätigkeit neben dem Studium ausüben. Wichtig ist, dass Sie eine zeitlich flexible Tätigkeit ausführen, um Ihre Arbeits- an die Vorlesungszeiten anpassen zu können, sobald die Vorlesungsverzeichnisse online sind.

FAQ zum dualen Studium

Dual steht für die Verbindung von zwei Lernorten: die Hochschule ist für die akademische Wissensvermittlung verantwortlich, der Betrieb, die Behörde oder die soziale Einrichtung für die Praxis. In Bayern gibt es zwei verschiedene Studienmodelle:  

  • Verbundstudium: in 4,5 Jahren kombiniert man einen Bachelorstudium und eine Berufsausbildung. Am Ende des Studiums hat man einen Bachelorabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dieses Studium wird auch als ausbildungsintegrierendes Studium bezeichnet.  
  • Studium mit vertiefter Praxis: hier kombiniert man ein reguläres Bachelor- oder Masterstudium mit intensiver Praxis. Das Bachelorstudium dauert 3,5 Jahre. Das Masterstudium dauert 1,5 - 2 Jahre im Vollzeitstudium sowie 2,5 - 3 Jahre im Teilzeitstudium.  

Während des Semesters nimmt man an den regulären Vorlesungen an der Hochschule teil. In den vorlesungsfreien Zeit sowie im Praxissemester und während der Erstellung der Bachelor- bzw. Masterarbeit arbeitet man beim Praxispartner. Am Ende des dualen Studiums erwirbt man einen vollwertigen akademischen Abschluss und hat bereits jede Menge Berufserfahrung gesammelt.

Das duale Studium ist besonders geeignet für sehr motivierte und zielorientierte Studieninteressierte.

An den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern werden derzeit hauptsächlich zwei Modelle für duales Studieren angeboten: 
 

Modell 1 Verbundstudium: Verbindung von akademischem Bachelorstudium an einer bayerischen Hochschule mit einer Berufsausbildung im Unternehmen. 
 
Modell 2 Studium mit vertiefter Praxis: Verbindung von akademischem Bachelorstudium an einer bayerischen Hochschule mit intensiver Praxistätigkeit im Unternehmen. 

 
Beim dualen Bachelor-Studium werden beide Modelle angeboten. Das duale Masterstudium ist ausschließlich als Studium mit vertiefter Praxis organisiert. 

Welches der Bachelor-Studienmodelle wird am häufigsten gewählt?

Derzeit sind zwei Drittel der Studierenden im Modell Verbundstudium und ein Drittel der Studierenden im Modell Studium mit vertiefter Praxis eingeschrieben.   

Du kannst alle Studiengänge der OTH Amberg-Weiden dual studieren (bis auf berufsbegleitende Studiengänge). Du benötigst dazu ein Unternehmen, das dein Vorhaben unterstützt, sowie einen fachlich dazu passenden Studiengang. Bereits bestehende Kooperation und Studienkombinationen findest du in unserer Datenbank.

Es fallen keine Studiengebühren an. Nur der Studentenwerksbeitrag und die Kosten für das Semesterticket werden pro Semester fällig.

Folgende Abschlüsse sind möglich: 
 

  • Bachelor of Arts (B.A.) 
  • Bachelor of Engineering (B. Eng.) 
  • Bachelor of Science (B. Sc.) 
  • Master of Arts (M.A.) 
  • Master of Engineering (M. Eng.) 
  • Master of Science (M. Sc.) 

In der Regel kann jedes Unternehmen / jede Behörde / jede Einrichtung das duale Studium anbieten. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen: 

  • Sicherstellung eines hohen Niveaus in der Praxisausbildung, die fachlich auf die spätere Berufstätigkeit ausgerichtet ist 
  • Gewährleistung einer/eines qualifizierten Mentor*in, der/die dual Studierenden begleitet und mit der Hochschule in Kontakt steht. Des Weiteren ist zu empfehlen, dass der/die Mentor*in einen akademischen Hintergrund hat, um eine möglichst gute Betreuung im Praxissemester und während der Bachelor- bzw. Masterarbeit zu gewährleisten.  
  • beim Verbundstudium zusätzlich: Erfüllung der Eignungskriterien für den kombinierten Ausbildungsberuf gemäß BBiG (Ausbildungsberechtigung)  

Duale Studienangebote sind auf die „berufliche Erstausbildung“ ausgerichtet. So verbindet bspw. das Verbundstudium ein akademisches Studium mit einer betrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wobei die beteiligten Lernorte vertraglich miteinander verzahnt sind. Für dual Studierende besteht die Versicherungspflicht in allen Bereichen der Sozialversicherung. Daher profitieren dual Studierende auch von den daraus resultierenden Leistungsansprächen wie bspw. die Anrechnung der dualen Studienzeit auf die Rentenversicherungsansprüche.

Werkstudierende gehen in der Regel parallel zu ihrem Studium einer entgeltlichen Beschäftigung nach, die Einbettung dieser Praxis in die berufliche Erstausbildung spielt dabei keine Rolle. Ebenso ist die Verzahnung der Lernorte kein wesentlicher Bestandteil dieses Modells. Sofern die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt, sind Werkstudierende grundsätzlich von der Arbeits-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit.  

Es gibt zwei Varianten, wie dual Studierende am Berufsschulunterricht teilnehmen und sich auf die Berufsabschlussprüfung vorbereiten können:  

  • Variante 1: Teilnahme an der regulären Berufsschulklasse (häufige Variante):  
    Die dual Studierenden nehmen im 1. Ausbildungsjahr an der regulären Ausbildungsklasse teil. Unter bestimmten Umständen können sie gleich das 2. Schuljahr besuchen. Im zweiten und dritten Lehrjahr lernen sie im Eigenstudium. Alte Prüfungsunterlagen können zur Vorbereitung bei verschiedenen Verlagen angefordert werden. Auskunft dazu geben die zuständigen Kammern.  
  • Variante 2: Teilnahme an eigenen Berufsschulklassen oder Sonderkursen (seltene Variante):  
    Die dual Studierenden werden in eigenen Berufsschulklassen oder in Sonderkursen während der vorlesungsfreien Zeit unterrichtet. Der Berufsschulunterricht und Hochschulplan sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. So können die dual Studierenden in allen 3 Ausbildungsjahren am Berufsschulunterricht teilnehmen.  

Die Einrichtung einer eigenen Fachklasse ist nur mit mind. 16 Teilnehmer*innen pro Studienangebot / Ausbildungsberuf im Studienjahr möglich. In der Startphase genehmigt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auch eine kleinere Anzahl (ca. 12 Teilnehmer*innen). 

Verbundstudierende müssen nicht zwangsläufig die Berufsschule besuchen. (Fach-) Abiturienten sind berufsschulberechtigt, aber nicht berufsschulpflichtig. 

Vor Beginn des Verbundstudiums schließen die künftigen Studierenden mit dem Praxispartner einen Vertrag über das duale Studium, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Vergütung und Urlaubsanspruch sowie alle weiteren Rahmenbedingungen geregelt sind.

Zusätzlich zum Bildungsvertrag schließen die künftigen Studierenden einen Berufsausbildungsvertrag ab:  

  • Den Berufsausbildungsvertrag der IHK können Sie hier direkt herunterladen. Er wird von den Industrie- und Handelskammern ins Verzeichnis eingetragen.  
  • Verträge für das Handwerk sind direkt bei den Handwerkskammern erhältlich.  
  • Einen Musterbildungsvertrag für das Verbundstudium Betriebswirtschaft mit einer Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sind bei der jeweiligen Steuerberaterkammer erhältlich.  

 
Darüber hinaus klärt der Praxispartner mit der Hochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z. B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule sollte in schriftlicher Form erfolgen. 

Ja. Sowohl beim Verbundstudium als auch beim Studium mit vertiefter Praxis ist der Urlaubsanspruch im Bildungsvertrag (Vertrag über das duale Studium) mit dem Praxispartner geregelt und richtet sich danach. 

Dual Studierende sollten im Verbundstudium während der Berufsausbildung den gleichen Urlaubsanspruch wie reguläre Auszubildende in dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb haben. Grundsätzlich richtet sich der Urlaubsanspruch auch für volljährige Studierende nach dem Bundesurlaubsgesetz. Hier ist ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen bei einer 5-tägigen Arbeitswoche an 52 Arbeitswochen pro Kalenderjahr festgeschrieben. Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und der Tarifvertrag ist anwendbar, so gilt diese Regelung auch für Verbundstudierende. Nach Bestehen der Kammer-Abschlussprüfung greift die vertragliche Regelung für die Zeit nach der abgeschlossenen Berufsausbildung sowie das Bundesurlaubsgesetz. 

Der Urlaub wird während der Praxiszeit in der vorlesungsfreien Zeit genommen. Werden mehr Tage Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben pro Jahr gewährt, so können vorlesungsfreie Tage während des Semesters auf den Urlaub angerechnet werden. 

Die Höhe der Vergütung orientiert sich am regulären Ausbildungsgehalt des Praxispartners. Eine Vergütung ist für alle betrieblichen Phasen verpflichtend, für die Theoriephasen an der Hochschule ist eine Vergütung sehr zu empfehlen. Im Verbundstudium entspricht die Vergütung während der Ausbildung der Vergütung eines/einer klassischen Auszubildenden. Für die Zeiten der betrieblichen Praxis- und Studienphasen, die nach der Bekanntgabe über das Bestehen der Abschlussprüfung (AP Teil 2) liegen, empfehlen wir ebenso die Beachtung eines eventuellen einschlägigen Tarifvertrages TV. Nach abgeschlossener Berufsausbildung wird das Entgelt in der Regel individuell zwischen Ihnen und dem Praxispartner vereinbart. Der Praxispartner muss zudem für die Zeit nach dem Berufsabschluss bis zum Ende des dualen Studiums (Bachelorabschluss) die geltende Mindestlohnregelung beachten. 

Hierunter wird die Kombination aus intensiver Praxis im Betrieb und Studium an einer Hochschule verstanden. Die Studierenden sammeln parallel zum regulären Bachelor- oder Masterstudium an der Hochschule umfassende Praxiserfahrung. Eine Berufsausbildung wie beim Verbundstudium ist kein Bestandteil. Beim Studium mit vertiefter Praxis gelten folgende Formeln:  
 
Bachelor: Reguläres Bachelorstudium an der Hochschule + intensive Praxis im Unternehmen mit eigenen Projekten + Vorbereitung auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen + Bachelorarbeit (i. d. R. zum Teil im Betrieb). Dauer des Bachelorstudiums: 3,5 Jahre. 
 
Master: Reguläres Masterstudium an der Hochschule + intensive Praxis im Unternehmen mit eigenen Projekten + Vorbereitung auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen + Masterthesis (im Betrieb). Dauer des Masterstudiums: 1,5 bis 2 Jahre in Vollzeit sowie 2,5 bis 3 Jahre in Teilzeit. 
 
Die betrieblichen Einsätze verteilen sich auf Praxisphasen, die dem Studium vorgeschaltet sind, auf die vorlesungsfreie Zeit, das Praxissemester und die Zeit der Abschlussarbeit. Der Stundenplan entspricht in den meisten Fällen dem des regulären nicht dualen Studiums, so dass dual Studierende gemeinsam mit nicht dual Studierenden dieselben Vorlesungen und Seminare besuchen. So erhalten die dual Studierenden eine breite qualitativ hochwertige anwendungsorientierte Theorieausbildung und erwerben durch die zusätzlichen umfangreichen Praxiseinheiten im Unternehmen ein großes Portfolio an beruflichen Handlungskompetenzen.

Die Vergütung der Studierenden ist mindestens für die betrieblichen Phasen verpflichtend. Ihr Gehalt sollte anfangs wenigstens 80 %, ab dem 3. Semester 100 % der Vergütung entsprechender Ausbildungsberufe im zweiten Ausbildungsjahr betragen. Der Praxispartner muss zudem für die zusätzlichen Praxisphasen im Studium mit vertiefter Praxis die geltende Mindestlohnregelung beachten. Die Höhe der Vergütung bei Masterstudiengängen sollte in angemessener Weise über der Vergütung in Bachelorstudiengängen liegen.

 

 

FAQ zum berufsbegleitenden Studium

Ein berufsbegleitendes Studium ist ein Studium, bei die Studierenden während der Studienzeit in einem Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. eine eigenständige Berufstätigkeit ausüben. Die Berufstätigkeit ist jedoch i.d.R. nicht Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Das Studium findet abends, am Wochenende oder in wenigen Blockwochen pro Semester statt.

Ein berufsbegleitendes Studium bringt einige Vorteile mit sich, wie z. B. finanzielle Unabhängigkeit, da weiterhin Gehalt bezogen wird, das Erlernte kann direkt in der Praxis umsetzt werden und die Studierenden sammeln weiterhin Berufserfahrung.

Ein berufsbegleitendes Studium ist so organisiert, dass es neben der Berufstätigkeit durchgeführt werden kann. Die Vorlesungen finden abends, am Wochenende oder in wenigen Blockwochen pro Semester statt. Im Unterschied zum Vollzeitstudium nimmt das Selbststudium, also das eigenverantwortliche Lernen von zu Hause, einen größeren Anteil ein. Vorteil daran ist, dass die Studierenden ihr Lernpensum nach eigenem Rhythmus orts- und zeitunabhängig gestalten können.

Je nach Studiengang variieren die Voraussetzungen. Für ein Bachelorstudium ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich (Fachabitur, Abitur oder berufliche Qualifikation), für ein weiterbildendes Masterstudium benötigt man einen Bachelorabschluss und mindestens ein Jahr Berufserfahrung danach. Alle Informationen zu den Voraussetzungen für das berufsbegleitende Studium finden Sie hier.

Sie können sich Ihre Vorqualifikationen aus Weiterbildung, Fortbildung oder einem vorausgegangenen Studium anrechnen lassen und somit das Studium verkürzen. Die Prüfung der Anrechnung und die Anrechnung selbst richtet sich immer nach dem individuellen Einzelfall.

Dies variiert je nach Studiengang und Vorqualifikation. Für ein berufsbegleitendes Bachelorstudium sind durchschnittlich 9 Semester einzuplanen, ein berufsbegleitendes Masterstudium dauert i.d.R. 4 bis 5 Semester.

Weiter Informationen zum Bachelorstudium findest du hier.

Weiter Informationen zum Masterstudium findest du hier.

Bachelor:

Handels- und Dienstleistungsmanagement (B.A.)

Master:

Arbeitsrecht (LL.M.)

Digital Business Management (MBA)

Digital Marketing (MBA)

Handels- und Gesellschaftsrecht (LL.M.)

Management im Gesundheitswesen (MBA)

Medizinrecht (LL.M.)

Technologiemanagement 4.0 (MBA)

Steuerrecht und Steuerlehre (LL.M)

Weitere Informationen zu allen Studiengängen finden Sie hier.

Die Kosten bei einem berufsbegleitenden Studium an der OTH Amberg-Weiden variieren je nach Studiengang zwischen 1.928 € und 3.720 € pro Semester.

Zusätzlich wird der Studentenwerksbeitrag von aktuell 72 € pro Semester fällig (Stand Juli 2022).

  1. Das Studium eröffnet Ihnen neue mögliche Aufgabengebiete und qualifiziert Sie für höherwertige Tätigkeiten
  2. Im Studium erarbeitete Ergebnisse und gewonnene Erkenntnisse können direkt am Arbeitsplatz in die Praxis umgesetzt werden
  3. Die erlernte Theorie kann direkt praktisch umgesetzt werden und die Arbeitsergebnisse positiv beeinflussen
  4. Bereits während des Studiums qualifizieren Sie sich für höherwertigere Tätigkeiten
  5. Die Abschlussarbeit kann ein reales Problem in Ihrem Unternehmen lösen und kann Sie somit direkt für einen bestimmten Aufgabenbereich oder eine neue Position empfehlen

Für ein Masterstudium muss eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung nach dem Bachelorabschluss vorliegen. Leider kann Berufserfahrung vor oder während des Bachelorstudiums nicht berücksichtigt werden.

Sie können die Module eines Masterstudienganges auch einzeln besuchen und parallel Berufserfahrung aufbauen.

Die meisten unserer Masterstudiengänge werden in drei Präsenz-Blockwochen pro Semester angeboten. Somit kann man über eine abgestimmte Urlaubsplanung weiter in Vollzeit arbeiten. Ausnahme ist der LL.M. Steuerrecht- und Steuerlehre, bei dem während der Vorlesungszeit regelmäßig Donnerstag, Freitag und Samstag Vorlesungstage sind. Wir empfehlen für diesen Studiengang eine maximale berufliche Arbeitslast von 30 Stunden/Woche. Die weiteren LL.M.s sehen während der Vorlesungszeit eine Präsenz einmal monatlich von Donnerstag bis Samstag vor.

Einen Eindruck von den Präsenzzeiten bekommst du, wenn Sie sich den Stundenplan im jeweiligen Studiengang ansehen.

Abhängig vom Studiengang ist ein Start im nur Wintersemester oder im Winter- und Sommersemester möglich.

Zur Bewerbung

Bewerbungszeiträume:

Wintersemester: 01.05. – 15.07.

Sommersemester: 15.11. – 15.01.

Ggf. kann ein Bewerbungszeitraum auch verlängert werden. Bitte richten Sie Anfragen dazu gerne direkt an die Studiengangskoordinatoren von OTH Professional.

Kontakt zu OTH Professional