Bewerbung für Industrial Engineering

Studienstart

Im Studiengang Industrial Engineering ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.

Bewerbungszeiträume

  • Regulärer Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 01. Mai bis 15. Juli 

In Ausnahmefällen verlängern wir die Bewerbungsfristen einzelner Studiengänge. Ob Sie sich für diesen Studiengang noch bewerben können, erfahren Sie im Bewerberportal.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie wollen sich für den Studiengang Industrial Engineering bewerben? Für die Zulassung an der OTH Amberg-Weiden brauchen Sie

  1. Hochschulzugangsberechtigung
  • die allgemeine Hochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife oder
  • die Fachhochschulreife.
  • Zudem ist eine Zulassung über den beruflichen Hochschulzugang möglich.
  • Bewerber*innen mit einem Schulabschluss an einer ausländischen Schule sind verpflichtet, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums einen Anerkennungsbescheid des Schulabschlusses (VPD), ausgestellt durch eine zertifizierte Einrichtung (z. B. uni-assist) vorzulegen.
  1. Sprachkenntnisse

Aufgrund des einzigartigen Profils des Studiengangs gelten zudem folgende Regelungen:

  • Alle Bewerber*innen müssen zusätzlich Englischkenntnisse auf B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen. Möglichkeiten des Nachweises:
    • Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache
    • bereits erworbener Hochschulabschluss in englischer Sprache
    • Abiturnote in Englisch (deutsches Abitur)
    • alternativ durch einen gültigen/aktuellen
      • ALTE (Level 3)
      • UNIcert® II
      • Cambridge English (First/FCE)
      • TOEFL (min. 72)
      • IELTS (5.0 oder besser) 
      • PTE Academic (min. 59)
      • TOEIC (min. 785)
  • Ergänzende Regelungen für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache erworben haben: Zur finalen Immatrikulation, also bereits zu Studienbeginn, müssen Sie Deutsch A2 nachweisen!

Warum? Sie sollen in den ersten beiden Studienabschnitten fachlich und sprachlich dazu befähigt werden, mit Beginn des praktischen Studiensemesters in den deutschen Arbeitsmarkt eintreten zu können und den dritten Studienabschnitt bei entsprechender Vertiefungsmodulwahl teilweise auf Deutsch absolvieren zu können. Dazu nutzen sie die im Modulhandbuch näher spezifizierten Basic Electives 1-4. Um diesen Kompetenzerwerb innerhalb der ersten zwei Studienabschnitte zu ermöglichen, ist bereits zu Studienbeginn eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache durch einen Sprachnachweis entsprechend der Niveaustufe A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen.

  • Ein Nachweis (Deutsch) ist nicht erforderlich, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein bereits erworbener Hochschulabschluss in deutscher Sprache erworben wurde.

Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft die Prüfungskommission.

Sollten Sie Fragen zur Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation und zu den Semestergebühren u.s.w. haben, wenden Sie sich bitte an Kathrin Forster.

Ausführlichere Informationen zur Bewerbung und Einschreibung.