formeller Art nach Vorgabe der Hochschule zuständig.
Die Prüfungskommission kann in widerruflicher Weise die Erledigung einzelner Aufgaben
ohne grundsätzliche Bedeutung sowie eilige Angelegenheiten auf [...] Wenn die Bestellung einer zweiten prüfenden/beisitzenden Person die Prüfung in
unvertretbarer Weise verzögern würde, kann in Ausnahmefällen von der Bewertung durch
eine zweite prüfende Person abgesehen
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