Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer Ladungsfrist von 3
Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzuladen;
Hochschule Amberg-
Weiden festgelegten Zeitraums erfolgen, welcher dem Bewerber mit dem
Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt wird. 2Wenn der Bewerber diesen Zeitraum nicht
einhalten kann und die Gründe [...] versuchen, oder
c. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des
Berechtigten sich nicht entfernen, oder
d. Gebäude bzw. Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende [...] Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen,
c. Untersagung der Benutzung einzelner Einrichtungen oder Räume,
d. Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester.
²Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter
Beachtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung
e
nur innerhalb des vom Wahlleiter oder von der Wahlleiterin festgesetzten
Zeitraums eingereicht werden. 2Dieser Zeitraum beträgt zwei Wochen und endet spätestens am 28. Tag vor
dem ersten Wahltag. [...] Eintragung im Wählerverzeichnis
abhängig ist,
5.
die Aufforderung, Wahlvorschläge einzureichen; der Zeitraum, innerhalb dessen Wahlvorschläge
eingereicht werden können, und der letzte Tag der Einreichungsfrist [...] gegebenenfalls bei welcher Fakultät sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und in welchem
Abstimmungsraum sie die Stimme abzugeben haben. 3Erfolgt eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses,
erhalten
Amberg-Weiden festgelegten Zeitraums erfolgen, welcher der/dem
BewerberIn mit dem Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt wird. 2Wenn die/der
BewerberIn diesen Zeitraum nicht einhalten kann und die [...] versuchen, oder
c. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des
Berechtigten sich nicht entfernen, oder
d. Gebäude bzw. Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende [...] Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen,
c. Untersagung der Benutzung einzelner Einrichtungen oder Räume,
d. Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester.
²Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz