erfolgreiche Absolvieren eines Eignungstests nach § 6 die studiengangspezifische Eignung nach-
weisen.
(2) 1Als einschlägig gelten der Abschluss eines Bachelorstudiengangs der Fachrichtungen Verfahrens-
erfolgreiche Absolvieren eines Eignungstests nach § 6 die studiengangspezifische Eignung nach-
weisen.
(2) 1Als einschlägig gelten neben der Fachrichtung Maschinenbau auch Studiengänge die einschlägige
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