oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
wird „Art. 25 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 35 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt.
page
h. In § 21 Abs.1 Satz 2 wird „Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 26 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt
„Englisch III“ ersetzt. Die
Eintragungen in Spalte 9 werden gestrichen und durch die Zahl „1“ ersetzt.
h) Lfd. Nr. 28: Der Fachtitel in Spalte 2 wird gestrichen und durch „Englisch IV“ ersetzt. Die
Ei
ECTS-Leistungspunkte
e) Voraussetzungen für die Zulassung
f) Dauer
g) Häufigkeit des Angebots
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) Ort der Lehrveranstaltung
j) Gewichtung für die Bildung der [...] des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.08.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/4/8 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden
vom [...] des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 02.07.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/2/8 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden
vom
n für die Zulassung
e) Dauer
f) Häufigkeit des Angebots
g) Studien- und Prüfungsleistungen
h) Gewichtung für die Bildung der Modul-Gesamtnote
i) Gewichtung für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote [...] ie 4 5 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
N
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N6 Informatik 4 4 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
F1 Technische [...] technologien 4 4 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
Fe
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kt
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F8 Biomechanik und Ergonomie 2 2 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
Zeugnis über die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
h. Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder [...] g
des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 04.04.2013, Nr. E 2-H3412.1.AW/7/7.
Amberg, 16. Mai 2013
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 18.05.2009, Nr. E 2-H3412.1.AW/3/10.
Amberg, 25. Mai 2009
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über die
5 Leistungspunkte
umfasst. Pro Leistungspunkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von 30 h unterstellt.
(4) Das Studium ist in Studienabschnitte aufgeteilt, die den Studienfortschritt d [...] e Hilfsmittel
Aufteilung des Workload
(150 Zeitstunden)
Präsenzzeit: XX (pro 1 SWS = 15 h)
Vor- und Nachbereitung: XX
Leistungsnachweise: XX
Klausurvorbereitung: XX
Interna [...] 3 Seite 48
e) Dauer
f) Häufigkeit des Angebots
g) Studien- und Prüfungsleistungen
h) Gewichtung für die Bildung der Modul-Gesamtnote
i) Gewichtung für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst vom 08.12.2013 (C9-H3311.AW-11/26 904).
Amberg, 17.01.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
02.05.2014, C 9-H3441.RE/23/19.
Weiden, 15. Januar 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Satzung für den Masters
als für die Aufnahme
eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP)
i) ÖSD Zertifikat B2
j) Die
als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts
page
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
12.05.2015, VIII.3-H3311.AW-11/17556.
Amberg, 16. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Zweite Satzung zur [...] Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
11.06.2015, Nr. X.2-H3412.1.AW/9/7.
Amberg, 23. Juni 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14.06.2017, Nr. X.2-H3412.1.AW/11/7.
Amberg, 12.07.2017
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
page
oder - soweit hierfür keine besonderen
Voraussetzungen vorgeschrieben sind - in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen
der Vorprüfung abhängt, die Note ausreichend oder besser erzielt
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es [...] (bei
Studium)
Mengenrabatt
Mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens im „Standard-Kurs“, d.h. der Kurs ist nicht für das
Unternehmen individuell konzipiert, wenn das Unternehmen zahlt
(Inhou
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
5 Leistungspunkte umfasst. Pro
Leistungspunkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von 30 h unterstellt.
(4) Das Studium ist in Studienabschnitte aufgeteilt, die den Studienfortschritt d [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Kunst vom 12.03.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/1/6 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden vom [...] e Hilfsmittel
Aufteilung des Workload
(150 Zeitstunden)
Präsenzzeit: XX (pro 1 SWS = 15 h)
Vor- und Nachbereitung: XX
Leistungsnachweise: XX
Klausurvorbereitung: XX
page
des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben Nr. XI/3-H3441.DE/7/5 vom 17. März 2008 und der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch die Präsidenten der Hochschulen [...] g des Bayerischen Staatsministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 08.05.2008, Nr. X/2-H3412.1.AW/1/3.
Amberg, 26. Mai 2008
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über die
um Schilddrüse, Herz, Niere und Kochen zu untersuchen.
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Vakuum, damit der Elektronenstrahl
nicht abgebremst wird.
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GantryStativ
Beschleunigerrohr
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