das erfolgreiche Absolvieren eines Eignungstests nach § 6 die studiengangspezifische Eignung nach-
weisen.
(2) 1AbsolventInnen eines Bachelorstudiengangs mit weniger als 210 (aber mindestens 180)
erfolgreiche Absolvieren eines Eignungstests nach § 6 die studiengangspezifische Eignung nach-
weisen.
(2) 1Als einschlägig gelten der Abschluss eines Bachelorstudiengangs der Fachrichtungen Verfahrens-
erfolgreiche Absolvieren eines Eignungstests nach § 6 die studiengangspezifische Eignung nach-
weisen.
(2) 1Als einschlägig gelten neben der Fachrichtung Maschinenbau auch Studiengänge die einschlägige
Wahlpflichtmodulen während des vom
Prüfungsausschuss festgelegten Anmeldezeitraumes auf elektronische Weise. 2Studierende sollen
in der Regel am nächsten Arbeitstag nach der Online-Prüfungsanmeldung über [...] Wahrung des schutzwürdigen
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Interesses der Studierenden auf elektronische Weise bekannt gegeben.
(2) 1Eine Studierende/ein Studierender kann in dem von der Prüfungskommission
situationsadäquat zu nutzen. Die Studierenden erlernen, die statistischen Ergeb-
nisse auf angemessene Weise darzustellen.
Sozialkompetenz:
Erweiterung der Fähigkeit (visueller) Kommunikation.
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