(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
nachgewie-
sen werden.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
praktisches Studiensemester.
(5) Ein Studienbeginn ist sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich.
(6) Das Studium gliedert sich in
- den ersten Studienabschnitt mit den Semestern
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im
Vollzeitstudium ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Der
Studienplan ist jeweils spezifisch für das Startsemester. 4Im Teilzeitstudium
Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden. Ein Anspruch darauf,
dass der Studienbeginn in jedem Semester (auch bei geringer [...] nachgewiesen werden.
(6) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen
werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums und der zeitliche [...]
3
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
Hochschule
erbringen.
(6) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden [...] von 15 ECTS-Leistungspunkten zu erbringen.
(4) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden.
(5) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender
Hochschule
erbringen.
(6) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden [...] von 15 ECTS-Leistungspunkten zu erbringen.
(4) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden.
(5) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender
Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als
auch im Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: „Ein Anspruch darauf, dass
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
diums wird die Masterarbeit angefertigt.
(4) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] nachgewiesen werden.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
diums wird die Masterarbeit angefertigt.
(4) 1Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden. 2Ein Anspruch
darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (z.B. bei [...] nachgewiesen werden.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des
Hochschule erbringen.
(6) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum 15.
Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden [...] von 15 ECTS-Leistungspunkten zu erbringen.
(4) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden.
(5) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender
dieses Semesters.
(4) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
udiums wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums und der zeitliche [...]
4
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
der Regel liegt der Studienbeginn in einem Wintersemester. 2Sofern auch ein
Studienbeginn im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
Begriffe „einen Studienplan und“ durch „Studienpläne für
den Studienbeginn im Winter- und Sommersemester sowie“ ersetzt:
8. In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird der Begriff „Der Studienplan“ durch „Die
(1) Die zuständige Fakultät erstellt Studienpläne für den Studienbeginn im Winter- und
Sommersemester sowie ein Modulhandbuch. Die Studienpläne und das Modulhandbuch
werden vom Fakultätsrat
Regelstudienzeit beträgt drei Studiensemester.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch Sommersemester begonnen werden. Ein An-
spruch darauf, dass der Studienbeginn in jedem Semester (auch bei [...] nachgewiesen werden.
(6) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind
bis zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betref-
Produktkauf
anhand der Information Integration Theory und vieles mehr
entstanden
im Sommersemester 2021
unter der Betreuung von
Prof. Dr. Gabriele M. Murry
[...] Zielsetzung, empirische
Forschungsprojekte durchzuführen. Hier bedeutete Action Learning im
Sommersemester 2021, dass Masterstudierende sozialpsychologische
Phänomene auf praxisorientierte Themen