2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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nächsten Arbeitstag nach der Online-Prüfungsanmeldung über das Internet
kontrollieren, ob die Prüfungsanmeldung erfolgreich war. 3Soweit eine Online-Prüfungsanmeldung
aus technischen oder anderen [...] 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 18 a Nachteilsausgleich
§ 19 Zulassung zu Prüfungen
§ 19 a Verstöße gegen Prü [...] obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und
2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. ²Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. ²Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
geringer Anzahl qualifizierter Bewerber) an-
geboten wird, besteht nicht.
(4) 1Vor Beginn der Prüfungsanmeldung im ersten Studiensemester muss die Wahl des Studienschwer-
punkts erfolgen. ²Die Studierenden