ten (Art. 58 Abs. 1
BayPVG) in einer Jugend- und Auszubildendenversammlung in geeigneter
Weise über Bedeutung, Zweck und Aufgaben der Jugend- und
Auszubildendenvertretung und über den Wahlvorgang
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden sowohl auf materielle sowie auch
auf ideelle Weise.
Sie gliedert sich im Einzelnen in die folgenden Leistungen und Bestandteile:
eines
Ehrensenators verleihen. Persönlichkeiten, die sich den Anliegen der Hochschule in besonderer
Weise verbunden gezeigt haben, kann durch Beschluss von Präsidium und Senat die Würde einer
Ehrenbürgerin [...] Werktage vorher ein. Sie oder er verständigt die Mitglieder des studentischen
Konvents in geeigneter Weise.
(2) Auf Verlangen von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder ist der studentische Konvent [...] behandelnde
Angelegenheit mit Angabe der Dringlichkeit den Mitgliedern des Gremiums in geeigneter Weise
bekannt; den Zeitpunkt der Bekanntgabe vermerkt er in den das jeweilige Gremium betreffenden
Akten
Stimmen möglich ist. 6Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch
ein Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig auf dem Stimmzettel erkennbar macht, welchen
Wahlvorschlag [...] geben (Häufelung). 4Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein Kreuz
oder auf andere Weise eindeutig auf dem Stimmzettel erkennbar macht, wen sie wählt; will sie häufeln [...] dieser Gliederung ist das Wählerverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge zu führen oder in
anderer Weise übersichtlich zu gestalten; es muss den Namen, den Vornamen und die Anschrift der
Wahlberechtigten