4. In § 12 Absatz 3 wird der Satz 2 durch folgenden neuen Satz 2 ersetzt: „Das Thema für die Bachelorarbeit soll so
beschaffen sein, dass es bei zusammenhängender Bearbeitung in der Regel in zwei Monaten
Gleichzeitig soll die Tätigkeit Impulse für das weitere Studium
geben und Anregungen für die Bachelorarbeit. Außerdem bietet das prakti-
sche Studiensemester vielfältige Möglichkeiten, Kontakte in die
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