Abs. 1 Satz 1 zugrunde gelegt.
§ 35
Notenbekanntgabe; Einsicht in Prüfungsarbeiten
(1) 1Der Prüfungsausschuss legt den Termin für die Notenbekanntgabe fest. 2Die durch die Prü-
fungskommissionen [...] Bewertung von Leistungen
§ 34 Bewertung der Prüfungen; Prüfungsgesamtergebnis
§ 35 Notenbekanntgabe; Einsicht in Prüfungsarbeiten
§ 36 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
§ 37 Vorrü
Zeit nehmen und eine mündliche Prüfung vor Ort durchführen.
Wichtiger Hinweis:
1. Eine Notenbekanntgabe darf nur durch die OTH-Amberg-Weiden selbst erfolgen! Der
Bewertungsbogen ist dem Studierenden
Zeit nehmen und eine mündliche Prüfung vor Ort durchführen.
Wichtiger Hinweis:
1. Eine Notenbekanntgabe darf nur durch die OTH-Amberg-Weiden selbst erfolgen! Der
Bewertungsbogen ist dem Studierenden
12.2023-09.01.2024 (verbindlich!) über PRIMUSS
• Prüfungszeit: 26.01.2024-14.02.2024
• Notenbekanntgabe: 22.02.2024 um 18.00 Uhr über PRIMUSS
• Noteneinsicht: 23.03.2024 von 9.00-12.00 Uhr
Wahrung von Fristen ist eine Einsichtnahme
innerhalb von vier Kalenderwochen ab dem Tag der Notenbekanntgabe zu
ermöglichen.
Der vereinbarte Termin ist zwingend einzuhalten, ein Recht auf ein Nachholen